Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Deshalb wären Deine Hunde Kandidaten für mein Abwehrspray.

    Aber ... lassen wir das , wir werden uns nicht einigen können . :winking_face:

  • Wie kann es ein und derselbe Hund schaffen mehrfach! den eigenen Hund zu attackieren?

    Völlig shit egal was für eine Größe, warum schützt man seinen Hund nicht und wartet darauf das der das selber regeln muss?

    Und hinterher jammern, dabei war das sowas von mit Ansage!

  • Genau sie hätte warten sollen wie du das regelst. Weil das dein Job wär nicht ihrer.

  • Hunde erinnern sich auch . Es war ja dersele

    War derselbe schwarze Hund der schon gebissen hatte . Soll sie , wenn so eine Aggromeute auf uns zukommt lächeln und warten , was die wohl vorhaben?

    Genau sie hätte warten sollen wie du das regelst. Weil das dein Job wär nicht ihrer.

    aber auch hier wieder: selbst wenn ich regele und vor meinen Hund springe, bei drei Hunden ist mindestens einer immer schneller und an meinem Hund.

    Wer sagt denn, dass nicht versucht wurde, zu regeln?

  • Wie kann es ein und derselbe Hund schaffen mehrfach! den eigenen Hund zu attackieren?

    Bei uns waren es 5 Chihuahua -Mixe.

    Ich habe dann meinen Hund auf den Arm genommen und durfte noch Einen aus dem Kragen pflücken der sich da festgebissen hatte.


    Und danach durfte ich die Tierarztrechnung selbst bezahlen, weil kleine Hunde können Große (haha wir reden von einem Border) ja überhaupt nicht verletzen.


    Es gibt so Momente die sind so blöd, das glaubt man kaum. Der Trupp kam aus einer Einfahrt in der Großstadt. Allein wegen der Straße hätte ich nie vermutet, dass sich da freilaufende Hunde ohne Besitzer verstecken.

  • Cassiopeia88


    Die Frage nach der „Schuld“ spielt rechtlich betrachtet im ersten Schritt keine Rolle. Ausnahmslos jeder ist verpflichtet, seinen Hund so zu führen, dass dieser keinen Schaden verursacht und Menschen und Tiere nicht verletzt. Tut er es doch, dann muss untersucht werden, ob der Hund (bzw. das Hund/Halter Team) im Vergleich zu seinen Artgenossen eine erhöhte Gefährlichkeit aufweist. Ist es noch nicht klar, aber die Behörde schon tätig, gibts erstmal Auflagen. Und im Weiteren wird dann entschieden, ob die bleiben. Und dann spielts bei der Einschätzung auch eine Rolle, ob der zubeißende Hund angegriffen worden ist und sich in „verhältnismäßigem“ Rahmen „gewehrt“ hat.


    Die Auflagen sind dabei keine Strafe oder Sanktion für „falsches Verhalten“, sondern dienen dem Schutz der Umwelt. Das muss man sich bei dem Thema einfach verinnerlichen.


    Ja. Das heißt, dass es der Job des Halters ist, zu verhindern, dass der eigene Hund zubeißt. Immer. So ist erstmal grundsätzlich die Rechtslage. Wo das nicht gelingt, dann wird dann im Einzelfall geguckt und bewertet, wieso nicht. Und so eine Einzelfallbewertung kann dann auch zu dem Ergebnis kommen, dass keine Auflagen erteilt werden (beim zivilrechtlichem Schadensersatz siehts da nochmal anders aus, weil es da die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung gibt).

  • Wie sieht die rechtliche Lage aus wenn ich, um genau diesen Ärger zu vermeiden, den herkommenden Hund massiv abwehre und dadurch verletze? Ein Tritt kann für einen kleineren Hund schon Folgen haben.

  • Wie sieht die rechtliche Lage aus wenn ich, um genau diesen Ärger zu vermeiden, den herkommenden Hund massiv abwehre und dadurch verletze? Ein Tritt kann für einen kleineren Hund schon Folgen haben.

    daran dachte ich auch schon!
    Dass ich mich von nem 7kg-Hund wirklich bedroht fühle, kann einem doch dann doch keiner glauben (auch wenn es tatsächlich so ist)?

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