Der "gefährliche" Hund Teil 2
- Helfstyna
- Geschlossen
-
-
Doch, natürlich übernimmt bisher eine Solidargemeinschaft die Kosten. Nämlich die der aktiven Tierschützer, der Spender, Helfer und Sponsoren.
Ja, eine rein private Initiative und für ihre gemeinnützige Arbeit bekommen die Vereine auch teilweise ein paar öffentliche Gelder. Finde ich toll, dass Menschen sich da privat so engagieren. Es ist aber eben trotzdem ein rein privates Engagement und keine staatliche Aufgabe, weder für "deutsche" Abgabehunde, noch für abgegebene Auslandshunde. Für die tierschutzgerechte Haltung und sichere Führung und Verwahrung ist einzig der Eigentümer/Halter des Hundes zuständig. Da gibt es keine Regelungslücke.
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Das behaupte ich doch auch gar nicht?
Die Frage ist halt, ob es sinnvoll wäre, dass sich daran etwas ändert. Aber da drehen wir zwei uns in dieser Diskussion ja schon seit vorgestern im Kreis
.
Wie schon erwähnt: Eine Gesellschaft bekommt den Hundeschutz, den sie bereit ist zu bezahlen. Doch leider klafft eine Lücke zwischen dem, was die Gesellschaft bereit ist zu bezahlen und dem, was sie gerne hätte.
Und im Rahmen dieser Lücke muss man künftig möglicherweise tatsächlich genauer über die Tötung von Hunden nachdenken. Und zwar nicht nur über die solcher Hunde, die so unsozial und gefährlich sind, dass sie zeitlebens in Einzelhaltung geschiebert werden müssen.
-
Irgendwer muss es bezahlen...
Unvorstellbar, dass DE wie andere Länder auch Tötungen durchführen könnte, schlicht weil es zu viele Hunde sind, die "angespült" werden.
Aber hier reden wir über "gefährliche Hunde".
Und damit über Ethik/Moral, ob man die zuerst töten darf/sollte, weil sie den Platz eh dauerhaft blockieren.
Oder halt alle nach einer gewissen Zeit, unterschiedlos getötet. Außer jemand holt sie noch vorher raus...
Für mich sind das auch zwei fast eigene Diskussionen: Wo kommt jetzt sofort Hilfe für die Tiere und Menschen her, für die der Brandbrief geschrieben wurde?
Und wie wollen wir das zukünftig handhaben.
Und hier, in diesem Thema, nur die Frage, was davon "gefährliche Hunde" betrifft.
-
So lange Tierschutz so dezentral ist wie aktuell, kanns da nichts Einheitliches geben. Die Vereine haben unterschiedliche Philosophien bzw. Einschränkungen in ihren Möglichkeiten und ebenso die Amtsveterinäre.
-
Phonhaus
Ja, da haben wir unterschiedliche Ansichten bzgl. der Abgabetiere. Das ist ja auch okay so. Ich wäre dafür die Gesetze durchzusetzen und die Halter der Hunde zur Kasse zu bitten, wenn man denn die Anschaffung von Hunden einfach so weiterlaufen lassen möchte.
Idealer fände ich es, wenn die Anschaffung eines Hundes erschwert werden würde, indem man z.B. verpflichtend einen mehrstündigen Hundeschulbesuch bei geprüften Trainern nachweisen müsste und eine entsprechende Sachkundeprüfung vor der Anschaffung eines Hundes ablegen muss. Außerdem sollten Hunde zentral registriert, die Einfuhr und Zucht stärker kontrolliert und die Abgabe von Hunden lückenlos dokumentiert werden. Damit senke ich die Zahl der Hunde, insbesondere der unüberlegten Hundeanschaffungen und damit auch die Zahl der Abgaben. Es sollte auch deutlich kommuniziert werden, dass Hunde nicht einfach irgendwo günstig oder kostenlos wieder abgegeben werden können.
Und dann bin ich sehr sicher, dass wir die Diskussion über eine Euthanasie von Problemhunden nicht mehr führen müssen.
Bzgl. der Diskussion habe ich halt die ganze Zeit irgendwie den Eindruck, als wenn viele davon ausgehen, dass das kommunale Tierheim von der öffentlichen Hand finanziert wird. Dies ist jedoch nicht so, Tierheime haben private Träger, die lediglich öffentliche Aufgaben gegen (meist schlechte) Bezahlung wahrnehmen. -
-
Unvorstellbar, dass DE wie andere Länder auch Tötungen durchführen könnte, schlicht weil es zu viele Hunde sind, die "angespült" werden.
Ich würde da auch mal ein großes Fragezeichen setzen, ob dies überhaupt mit dem aktuellen Tierschutzgesetz vereinbar wäre ...
-
Teils. Nämlich in dem Fall, in dem ein Halter eine schwerwiegende bzw. Leid verursachende Erkrankung seines Tiers nicht behandeln lassen kann. Oder will. Tierärzte dürfen nach GOT nicht kostenfrei behandeln und können mWb in solchen Fällen einschläfern, um Leid zu beenden. Was man ihnen damit zumutet - nun - das steht auf einem anderen Blatt.
Es muss klarsein: Wenn hilfsbedürftigen Menschen (oder solchen, die meinen, dass sie hilfsbedürftig sind) nicht geholfen wird, weil die Finanzierung für Abgabehunde fehlt bzw. erwartet wird, dass der Halter auch in widrigen Umständen lebenslang Verantwortung übernimmt, dann wird die Zahl getöteter Hunde steigen. Ob nun legal oder nicht.
-
Also wenn ich die Wünsche hier so lese dann würde es keine Unterschiede mehr zwischen der Anschaffung von Waffen und Hunden geben.
Hier wie dort gibt es ständig Redebedarf und am Ende wird keiner Situation wirklich gerecht.
Der einzige Unterschied wäre wohl noch die Frage des Bedürfnisses. Die könnte auch noch eingearbeitet werden.
-
Es muss klarsein: Wenn hilfsbedürftigen Menschen (oder solchen, die meinen, dass sie hilfsbedürftig sind) nicht geholfen wird, weil die Finanzierung für Abgabehunde fehlt bzw. erwartet wird, dass der Halter auch in widrigen Umständen lebenslang Verantwortung übernimmt, dann wird die Zahl getöteter Hunde steigen. Ob nun legal oder nicht.
Das kann gut sein, wobei ohnehin auch heute schon klar ist, dass den wenigsten Tiere jede medizinisch machbare Option zur Verfügung steht, sondern die finanziellen Möglichkeiten des Halters eine Rolle spielen. Ich gebe ehrlich zu, dass mir manchmal die Ohren schlackern, wenn ich lese, welche Summen bei Tierschutztieren teilweise aufgerufen werden, davon können viele Privattiere nur träumen. Aber das ist eine andere Diskussion.
Ansonsten hindert ja niemand einen Tierschutzverein daran, bedürftigen Haltern finanziell unter die Arme zu greifen. -
Also wenn ich die Wünsche hier so lese dann würde es keine Unterschiede mehr zwischen der Anschaffung von Waffen und Hunden geben.
Mir drängt sich da mehr der Vergleich mit dem Autoführerschein auf. Und ja, wenn ich mir die fein säuberlich ausgearbeiteten Hundegesetze ansehe, dann empfinde ich es keinesfalls mehr als überzogen, wenn für die Führung eines potentiell gefährlichen Tieres in der Öffentlichkeit ein Hundeführerschein die Voraussetzung ist. Und zwar ein richtiger, kein Alibi-Test.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!