Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Wie mit dem verantwortlichen Hundebesitzer und den Hunden verfahren wird, ist Aufgabe weiterer Ermittlungen zuständiger Behörden.

    Ja.

    Worüber ich nicht spekulieren brauche:

    Wie kommen Erwachsene auf die Idee, ein so kleines Kind, welches weder mental noch körperlich in der Lage ist, einen kontrollierten Umgang mit Tieren jeglicher Art haben zu können, dieses mit dermaßen großkalibrigen Hunden alleine agieren lassen?

    Für mein Empfinden ist so etwas grob fahrlässig, und wenn es nach mir ginge, würden die dafür verantwortlichen Erwachsenen empfindlich bestraft; Für den Hundehalter z. B. lebenslanges Hundehaltungsverbot.

    Was mit den Hunden passiert, muss ein Gutachter entscheiden. Zu den Hunden gibt es keinerlei Informationen, die einen Hinweis darauf enthalten, ob diese Hunde tatsächlich gefährlich sind oder nicht.

    Nur zu diesem Halter dürfen sie nicht zurück.

    Hut ab vor dem Nachbarn, wobei es aber mMn für die Hunde spricht, dass diese sich haben vertreiben lassen.

    Das Kind tut mir unendlich leid, es wird lebenslang unter den traumatischen Folgen - sowohl körperlich als auch mental - zu leiden haben.

  • Du spekulierst aber. evtl. Waren die Eltern nur kurz weg, die Hunde sicher im Zwinger unter gebracht, und man hatte dem Kind gesagt, nicht zu den Hunden.

    Was auch immer, wir spekulieren hier alle, es ist die Aufgabe der Polizei für Klarheit zu sorgen.

  • Dann wäre immer noch der Halter ein Idiot. Wenn ich drei Hunde von denen ich weiß, dass sie von einem Kind ferngehalten werden müssen, dass schließ ich den Zwinger ab oder nehm das Kind einfach mit… fahrlässig einfach.

  • Dann wäre immer noch der Halter ein Idiot. Wenn ich drei Hunde von denen ich weiß, dass sie von einem Kind ferngehalten werden müssen, dass schließ ich den Zwinger ab oder nehm das Kind einfach mit… fahrlässig einfach.

    Da stand lediglich Familienangehörig.

    Wir wissen nicht wirklich etwas.

  • Von Eltern steht in dem Artikel nichts.

    Deshalb schrieb ich auch von verantwortlichen Erwachsenen.

    In dem Artikel steht, dass der Nachbar dies mitbekommen und die Hunde mit Knüppel vertrieben hat.

    Du spekulierst hier jetzt.

    Für mich stellt sich die Frage: Wo waren die verantwortlichen Erwachsenen, die zugelassen haben dass das Kind unbeaufsichtigt mit den Hunden agieren konnte?

  • Und wer ist verantwortlich für das Kind?

    Hinz und Kunz oder aber die Eltern.

  • Furchtbar!

    Der arme Junge.

    In meinen Augen gehört ein fünfjähriges Kind generell nicht unbeaufsichtigt, und mit Sicherheit nicht mit drei Hunden!

    Vollkommen egal wie nett sie sein mögen,

    und in welcher Gewichtsklasse.

  • ...

    Nur zu diesem Halter dürfen sie nicht zurück.

    ...

    Sind die Hunde schon weg von dem Halter?

    Aus dem Artikel geht nur hervor, dass die Hunde in einem Zwinger verwahrt werden, bis das Ordungsamt eine Entscheidung fällt, wie mit diesen Hunden weiter verfahren wird.

    Welcher Zwinger?

    :ka:

    Zumindest sind die Hunde erst mal aus dem Verkehr gezogen, der Besitzer kann also seine Besitzrechte nicht mehr uneingeschränkt ausüben.

  • Sind die Hunde schon weg von dem Halter?

    Aus dem Artikel geht nur hervor, dass die Hunde in einem Zwinger verwahrt werden, bis das Ordungsamt eine Entscheidung fällt, wie mit diesen Hunden weiter verfahren wird.

    Welcher Zwinger?

    :ka:

    Zumindest sind die Hunde erst mal aus dem Verkehr gezogen, der Besitzer kann also seine Besitzrechte nicht mehr uneingeschränkt ausüben.

    Da steht doch der Besitzer ein Familienmitglied wurde angewiesen, die Hunde bis zur Entscheidung des Ordnungsamtes im Hundezwinger zu halten/belassen.

    Ergo gab oder gibt es einen eigenen Zwinger, sonst würde diese Androhung ja sinnlos sein.

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