Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Nachtrag zu den beiden erschossenen Hunden in Göttingen:

    https://www.hna.de/lokales/goetti…i-91374933.html
    Hunde waren nicht auf den schwerverletzten Hundeführer angemeldet und es gab bereits vor einem Jahr einen Beißvorfall.

    Zitat

    dass es sich bei den beiden Hunden um Amerikanische Bulldoggen handelte, die bereits im März 2021 eine männliche Person angegriffen und verletzt hatten.

    Da sie nach dem Beißvorfall herrenlos umherliefen, wurden sie nach Absprache mit dem Veterinäramt einem Tierheim zugeführt. Weil die Hunde zu diesem Zeitpunkt noch nicht gechippt waren, konnte der damalige Halter nicht ermittelt werden, wie die Polizei in Göttingen mitteilt.

    Wenn sie damals im Tierheim landeten muss man doch nachvollziehen können, an wen das Tierheim sie abgegeben hat :???:

  • Da steht es nochmal, kein Tierheim oder in Beschlagnahme, der Hunde.

    Der Halter wurde angewiesen, sie im Hundezwinger zu belassen.

    Wodurch dem Halter die uneingeschränkte Ausübung seiner Besitzrechte nicht mehr möglich ist.

    Aus dieser Pressemitteilung der Polizei geht auch indirekt hervor, dass keiner der verantwortlichen Erwachsenen den Vorfall zuerst bemerkte, sondern der unbeteiligte Nachbar.

  • Da steht es nochmal, kein Tierheim oder in Beschlagnahme, der Hunde.

    Der Halter wurde angewiesen, sie im Hundezwinger zu belassen.

    Wodurch dem Halter die uneingeschränkte Ausübung seiner Besitzrechte nicht mehr möglich ist.

    Aus dieser Pressemitteilung der Polizei geht auch indirekt hervor, dass keiner der verantwortlichen Erwachsenen den Vorfall zuerst bemerkte, sondern der unbeteiligte Nachbar.

    Das was du da liest steht da nicht.

    Und das das Kind mit den Hunden wohl alleine war, diskutieren wir schon zig Seiten, dass das nicht geht.

    Die Frage ist da eher wie lange wurde die Aufsichtspflicht vernachlässigt, wie waren die Hunde gesichert, bzw. Waren sie überhaupt gesichert.

  • Das steht in der Pressemitteilung der Polizei:

    Zitat


    Ein Nachbar bemerkte den Vorfall und eilte dem

    Jungen zur Hilfe. Mit einem Knüppel trieb er die Hunde auseinander.

    Es wäre spekulativ hier die Option anzubringen, die verantwortlichen Erwachsenen hätten den Vorfall auch bemerkt und wären dem Jungen nicht zu Hilfe geeilt.

    Da steht halt nur der Nachbar,

    - der den Vorfall bemerkte

    - der dem Jungen zu Hilfe eilte

    - der die Hunde vertrieb

    Wo waren die verantwortlichen Erwachsenen?

    Die Frage ist da eher wie lange wurde die Aufsichtspflicht vernachlässigt, wie waren die Hunde gesichert, bzw. Waren sie überhaupt gesichert.

    Das ist die erste Frage: Wie konnte es dazu kommen, dass der Junge unbeaufsichtigt mit den Hunden zusammenkam?

  • Nachtrag zu den beiden erschossenen Hunden in Göttingen:

    https://www.hna.de/lokales/goetti…i-91374933.html
    Hunde waren nicht auf den schwerverletzten Hundeführer angemeldet und es gab bereits vor einem Jahr einen Beißvorfall.

    Zitat

    dass es sich bei den beiden Hunden um Amerikanische Bulldoggen handelte, die bereits im März 2021 eine männliche Person angegriffen und verletzt hatten.

    Da sie nach dem Beißvorfall herrenlos umherliefen, wurden sie nach Absprache mit dem Veterinäramt einem Tierheim zugeführt. Weil die Hunde zu diesem Zeitpunkt noch nicht gechippt waren, konnte der damalige Halter nicht ermittelt werden, wie die Polizei in Göttingen mitteilt.

    Wenn sie damals im Tierheim landeten muss man doch nachvollziehen können, an wen das Tierheim sie abgegeben hat :???:

    Du kennst das Göttinger Tierheim nicht.

  • Das alles ist doch schon lange klar was du da schreibst.

    Wer rechtlich jetzt die Schuld dafür bekommt, das wird ja jetzt ermittelt. Für mich persönlich müsste man aber auch die Eltern juristisch belangen, denn die haben hier eklatant ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt.

    Ob mit Hund oder OHNE Hund ein 5 jähriges Kind lasse ich nirgendwo alleine. Unbeaufsichtigt.

  • Für mich persönlich müsste man aber auch die Eltern juristisch belangen, denn die haben hier eklatant ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt.

    Das ist spekulativ.

    Möglicherweise waren die Eltern gar nicht anwesend, sondern haben die Aufsichtspflicht dem Familienangehörigen überlassen.

  • Du kennst das Göttinger Tierheim nicht.

    Ich habe keine Ahnung, wie die Abläufe in einem Tierheim sind, egal ob in Göttingen oder anderswo. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Hunde, die nach einem aktenkundigen Beißvorfall behördlich dort untergebracht werden, an jemanden herausgegeben werden, ohne dass die Personalien festgehalten werden, entweder des neuen Besitzers, oder des alten Besitzers, der nachweist dass es seine Hunde sind.

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