Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Zitat

    Warum sollte dann ein Züchter für Schäden haften.

    In diesem Fall, weil sie wissentlich falsche Angaben gemacht hat. Die Rasseeigenschaften des Akbash sind ja doch sehr eindeutig - Mixe dieser Rasse als "Familienhunde" zu verkaufen, ist also eine bewußte Irreführung.

    Anders sähe es aus, wenn sie ehrlich darauf hinweisen würde, dass das sehr spezielle Hunde sind, die weder in Laienhände noch in ein auch nur halbwegs städtisches Umfeld gehören und unter den falschen Umständen sehr gefährlich werden können. Dass sie dazu noch in diese Grundeigenschaften den Jagdtrieb eines Windhundes eingemixt hat, was die Haltung nochmal kompliziert. Mit anderen Worten: dass das ein sehr zweifelhaftes Experiment mit einem sehr ungewissen Ausgang ist, für den sie auch noch in keiner Weise garantieren kann - die ersten Tiere werden ja gerade erst erwachsen un fangen an, wirklich auszupacken.

    Mit so einer eindeutigen, ehrlichen Aussage läge die Verantwortung dann tatsächlich eher beim Käufer.

  • Zitat

    Warum sollte dann ein Züchter für Schäden haften.

    In diesem Fall, weil sie wissentlich falsche Angaben gemacht hat. Die Rasseeigenschaften des Akbash sind ja doch sehr eindeutig - Mixe dieser Rasse als "Familienhunde" zu verkaufen, ist also eine bewußte Irreführung.

    Anders sähe es aus, wenn sie ehrlich darauf hinweisen würde, dass das sehr spezielle Hunde sind, die weder in Laienhände noch in ein auch nur halbwegs städtisches Umfeld gehören und unter den falschen Umständen sehr gefährlich werden können. Dass sie dazu noch in diese Grundeigenschaften den Jagdtrieb eines Windhundes eingemixt hat, was die Haltung nochmal kompliziert. Mit anderen Worten: dass das ein sehr zweifelhaftes Experiment mit einem sehr ungewissen Ausgang ist, für den sie auch noch in keiner Weise garantieren kann - die ersten Tiere werden ja gerade erst erwachsen un fangen an, wirklich auszupacken.

    Mit so einer eindeutigen, ehrlichen Aussage läge die Verantwortung dann tatsächlich eher beim Käufer.

    Ganz ehrlich die Rassen stehen da und jeder Erwachsene sollte in der Lage sein, sich vorher zu informieren. Man muss den Leuten doch nicht alles hinterher tragen.

  • In diesem Fall, weil sie wissentlich falsche Angaben gemacht hat. Die Rasseeigenschaften des Akbash sind ja doch sehr eindeutig - Mixe dieser Rasse als "Familienhunde" zu verkaufen, ist also eine bewußte Irreführung.

    Anders sähe es aus, wenn sie ehrlich darauf hinweisen würde, dass das sehr spezielle Hunde sind, die weder in Laienhände noch in ein auch nur halbwegs städtisches Umfeld gehören und unter den falschen Umständen sehr gefährlich werden können. Dass sie dazu noch in diese Grundeigenschaften den Jagdtrieb eines Windhundes eingemixt hat, was die Haltung nochmal kompliziert. Mit anderen Worten: dass das ein sehr zweifelhaftes Experiment mit einem sehr ungewissen Ausgang ist, für den sie auch noch in keiner Weise garantieren kann - die ersten Tiere werden ja gerade erst erwachsen un fangen an, wirklich auszupacken.

    Mit so einer eindeutigen, ehrlichen Aussage läge die Verantwortung dann tatsächlich eher beim Käufer.

    Ganz ehrlich die Rassen stehen da und jeder Erwachsene sollte in der Lage sein, sich vorher zu informieren. Man muss den Leuten doch nicht alles hinterher tragen.

    Naja anscheind schon, denn wie man sieht sind erwachsenen Menschen ja nicht in der Lage sich zu informieren.

    Ich weiß nicht warum das bei der Tierhaltung nicht klappt, aber anscheind setzt es da aus im Hirn :ka:

  • Ganz ehrlich die Rassen stehen da und jeder Erwachsene sollte in der Lage sein, sich vorher zu informieren. Man muss den Leuten doch nicht alles hinterher tragen.

    Naja anscheind schon, denn wie man sieht sind erwachsenen Menschen ja nicht in der Lage sich zu informieren.

    Ich weiß nicht warum das bei der Tierhaltung nicht klappt, aber anscheind setzt es da aus im Hirn :ka:

    Und die Konsequenz davon ist, der Züchter/ Vermehrer soll das Tun.

    Beim Hundekauf unterschreibt man einen Kaufvertrag. Sittenwidrig wäre höchstens wenn der Züchter einer 80 jährigen Frau so einen Hund verkauft. Aber für Fehler muss man selber einstehen. Hab das Gefühl das so etwas weniger wird.

  • Zitat

    Waere in der Zeit was passiert, waere ich dann der Arsch? Auch wenn der Hund sich hier absolut normal gezeigt hat?

    Bei einen Pferd wärst du das, ja. Zwei Jahre lang, und das, obwohl der Käufer da genausoschnell was verderben kann wie bei einem Hund und die Folgen nochmal böser sein können. Du musst dafür geradestehen, dass das Tier zur Zeit des Verkaufs die zugesagten Eigenschaften hatte - wenn das Kinderpony böse zu beißen und zu schlagen anfängt, hast du erstmal ein Problem und müßtest nachweisen, dass der Fehler beim Käufer liegt. Wie gesagt, das finde ich auch schwer unfair, aber ein bißchen was in der Richtung wäre bei Hunden vielleicht doch nicht verkehrt.

    In deinem Fall zum Beispiel kann ich mir absolut nicht vorstellen, dass du dem Käufer verschwiegen hast, mit welchem Hundetyp er es da generell zu tun hat. Das sollte reichen, der Rest liegt dann beim Käufer.

    Aber das ausdrückliche Bewerben von ungeeigneten, potentiell gefährlichen Rassemixen als z.B. Familien- oder Anfängerhunde fällt in eine andere Kategorie. Da gehörte zumindest eine deutliche Warnung dazu. So ähnlich kenne ich das übrigens sogar von Freunden, die seit langer Zeit Hovawarte züchten: Da geht kein Welpe, ohne dass die Käufer sehr eingehend auf die Rassemerkmale und potentielle Probleme hingewiesen werden. Und die bisher sehr wenigen Hunde (zwei in zwanzig Jahren), bei denen es trotzdem schiefging, haben sie erwachsen zurückgenommen und neu untergebracht bzw. behalten.

    Ich weiß, sowas wird sich nicht generell durchsetzen lassen - aber für wünschenswert würde ich es trotzdem halten.

  • Zitat

    Waere in der Zeit was passiert, waere ich dann der Arsch? Auch wenn der Hund sich hier absolut normal gezeigt hat?

    Bei einen Pferd wärst du das, ja. Zwei Jahre lang, und das, obwohl der Käufer da genausoschnell was verderben kann wie bei einem Hund und die Folgen nochmal böser sein können. Du musst dafür geradestehen, dass das Tier zur Zeit des Verkaufs die zugesagten Eigenschaften hatte - wenn das Kinderpony böse zu beißen und zu schlagen anfängt, hast du erstmal ein Problem und müßtest nachweisen, dass der Fehler beim Käufer liegt. Wie gesagt, das finde ich auch schwer unfair, aber ein bißchen was in der Richtung wäre bei Hunden vielleicht doch nicht verkehrt.

    In deinem Fall zum Beispiel kann ich mir absolut nicht vorstellen, dass du dem Käufer verschwiegen hast, mit welchem Hundetyp er es da generell zu tun hat. Das sollte reichen, der Rest liegt dann beim Käufer.

    Aber das ausdrückliche Bewerben von ungeeigneten, potentiell gefährlichen Rassemixen als z.B. Familien- oder Anfängerhunde fällt in eine andere Kategorie. Da gehörte zumindest eine deutliche Warnung dazu. So ähnlich kenne ich das übrigens sogar von Freunden, die seit langer Zeit Hovawarte züchten: Da geht kein Welpe, ohne dass die Käufer sehr eingehend auf die Rassemerkmale und potentielle Probleme hingewiesen werden. Und die bisher sehr wenigen Hunde (zwei in zwanzig Jahren), bei denen es trotzdem schiefging, haben sie erwachsen zurückgenommen und neu untergebracht bzw. behalten.

    Ich weiß, sowas wird sich nicht generell durchsetzen lassen - aber für wünschenswert würde ich es trotzdem halten.

    Bei einem Pferd ist das aber auch nur der Fall, wenn im Vertrag "Kinderpony" oder "Reitpferd" drin steht. In der Regel wird aber doch wohl nur ein "Pferd" verkauft, damit der Verkäufer auf der sicheren Seite ist, oder?

  • Bei einen Pferd wärst du das, ja. Zwei Jahre lang, und das, obwohl der Käufer da genausoschnell was verderben kann wie bei einem Hund und die Folgen nochmal böser sein können. Du musst dafür geradestehen, dass das Tier zur Zeit des Verkaufs die zugesagten Eigenschaften hatte - wenn das Kinderpony böse zu beißen und zu schlagen anfängt, hast du erstmal ein Problem und müßtest nachweisen, dass der Fehler beim Käufer liegt. Wie gesagt, das finde ich auch schwer unfair, aber ein bißchen was in der Richtung wäre bei Hunden vielleicht doch nicht verkehrt.

    In deinem Fall zum Beispiel kann ich mir absolut nicht vorstellen, dass du dem Käufer verschwiegen hast, mit welchem Hundetyp er es da generell zu tun hat. Das sollte reichen, der Rest liegt dann beim Käufer.

    Aber das ausdrückliche Bewerben von ungeeigneten, potentiell gefährlichen Rassemixen als z.B. Familien- oder Anfängerhunde fällt in eine andere Kategorie. Da gehörte zumindest eine deutliche Warnung dazu. So ähnlich kenne ich das übrigens sogar von Freunden, die seit langer Zeit Hovawarte züchten: Da geht kein Welpe, ohne dass die Käufer sehr eingehend auf die Rassemerkmale und potentielle Probleme hingewiesen werden. Und die bisher sehr wenigen Hunde (zwei in zwanzig Jahren), bei denen es trotzdem schiefging, haben sie erwachsen zurückgenommen und neu untergebracht bzw. behalten.

    Ich weiß, sowas wird sich nicht generell durchsetzen lassen - aber für wünschenswert würde ich es trotzdem halten.

    Bei einem Pferd ist das aber auch nur der Fall, wenn im Vertrag "Kinderpony" oder "Reitpferd" drin steht. In der Regel wird aber doch wohl nur ein "Pferd" verkauft, damit der Verkäufer auf der sicheren Seite ist, oder?

    Kommt drauf an, man darf auch nicht vergessen das Mündliche Aussagen mit Zeugen auch zählen.

    Sonst wäre ja auch ein mündlicher Vertrag nicht gültig.

  • Ganz ehrlich die Rassen stehen da und jeder Erwachsene sollte in der Lage sein, sich vorher zu informieren. Man muss den Leuten doch nicht alles hinterher tragen.

    Wie man an der massiven Zunahme von Warnhinweisen, doch muss man offensichtlich, zumindest in den Augen des Gesetzgebers.

    Ich denke auch, dass es da ganz schnell mal anders aussehen würde, wenn manch Welpenkäufer vor Gericht ziehen würde.

    Wenn Hund X als kinderfreundlich, idealer Familienhund ohne Jagdtrieb angepriesen wird, könnte man dem Verkäufer richtig Ärger machen, wenn das eben nicht eintritt. bzw stimmt. Da muss auch nix extra im Vertrag stehen, wenn man nachweisen kann, wie es beworben wurde.

    Klar könnte man auch einfach an den gesunden Menschenverstand der Welpenkäufer und die Ehrlichkeit der Vermehrer appellieren, aber die Realität ziegt halt, dass das nicht so nennenswert viel bringt.

  • Ganz ehrlich die Rassen stehen da und jeder Erwachsene sollte in der Lage sein, sich vorher zu informieren. Man muss den Leuten doch nicht alles hinterher tragen.

    Wie man an der massiven Zunahme von Warnhinweisen, doch muss man offensichtlich, zumindest in den Augen des Gesetzgebers.

    Ich denke auch, dass es da ganz schnell mal anders aussehen würde, wenn manch Welpenkäufer vor Gericht ziehen würde.

    Wenn Hund X als kinderfreundlich, idealer Familienhund ohne Jagdtrieb angepriesen wird, könnte man dem Verkäufer richtig Ärger machen, wenn das eben nicht eintritt. bzw stimmt. Da muss auch nix extra im Vertrag stehen, wenn man nachweisen kann, wie es beworben wurde.

    Klar könnte man auch einfach an den gesunden Menschenverstand der Welpenkäufer und die Ehrlichkeit der Vermehrer appellieren, aber die Realität ziegt halt, dass das nicht so nennenswert viel bringt.

    Wie willst du denn familientauglichkeit garantieren. Selbst der freundlichste Begleithund kann versaut werden.

  • Wie man an der massiven Zunahme von Warnhinweisen, doch muss man offensichtlich, zumindest in den Augen des Gesetzgebers.

    Ich denke auch, dass es da ganz schnell mal anders aussehen würde, wenn manch Welpenkäufer vor Gericht ziehen würde.

    Wenn Hund X als kinderfreundlich, idealer Familienhund ohne Jagdtrieb angepriesen wird, könnte man dem Verkäufer richtig Ärger machen, wenn das eben nicht eintritt. bzw stimmt. Da muss auch nix extra im Vertrag stehen, wenn man nachweisen kann, wie es beworben wurde.

    Klar könnte man auch einfach an den gesunden Menschenverstand der Welpenkäufer und die Ehrlichkeit der Vermehrer appellieren, aber die Realität ziegt halt, dass das nicht so nennenswert viel bringt.

    Wie willst du denn familientauglichkeit garantieren. Selbst der freundlichste Begleithund kann versaut werden.

    Drum sollte jeder, der damit hausieren geht und versucht, Welpen mit falscher Werbung zu verkaufen, ruhig bestraft werden.

    Wenn ich etwas nicht garantieren, verspreche ich es beim Verkauf auch nicht bzw nutze es nicht als Verkaufsargument.

    Wenn man bei etwas so harmlosem wie Joghurtdrinks rechtlich gegen irreführende Werbung vorgehen kann, sollte man es auch bei etwas können, dass das Leben der eigenen Kinder in Gefahr bringen kann, weil man nicht vernünftig aufgeklärt wurde.

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