Vanessa Bokr - Meinungen und Erfahrungen

  • Über die way back Suchmaschine findet man die alte Variante der Homepage mit so einigen Hunden zumindest die Namen


    hier z.b. von Oktober 2019 https://web.archive.org/web/20…ndation.com/Die-Insassen/

    Genau, das kommt mir bekannt vor. Bin mir auch recht sicher, das es dort eigentlich mal zu allen Hunden die umfangreicheren Seiten wie bei Taima und Zeus gab.


    Hatte mich da mal durchgeklickt, damals.


    Edit: SpaceOddity im Oktober 19 war Taima also auf jedenfall noch gelistet. Weiß nicht ob man noch aktuellere Versionen finden kann, um heraus zu bekommen, ob sie noch da ist oder inzwischen vermittelt wurde,...

  • Wie sieht es aber rechtlich im 1. Fall aus, hat man dann als Einrichtung die Möglichkeit Unterhalt für den Hund zu bekommen? Wenn quasi die temoräre Aufnahme mit Training vereinbart war und eine Rückgabe von Seiten der Halter dann nicht gewollt ist.

    Schwer zu sagen, wenn man nicht weiß, was in den Verträgen steht.

    Ich kenne es aus vielen Pensionen und auch den paar "Internaten" so, dass dann zwei Wochen Frist gesetzt (und die auch noch berechnet) und danach der Hund ins örtliche TH abgegeben wird.


    Schätze mal VB wird sie halt dann einfach behalten haben, weil ich mir nicht wirklich vorstellen kann, dass da vernünftig mit Verträgen gearbeitet wurde, aber das ist jetzt Mutmaßung.

  • Voellig OT: Dieser Schluessel ist jetzt auch bzgl. gewerblicher Zuechter geplant. Bisher liegt er bei 10 Hunden pro Person..


    Es scheint sich was zu bewegen und ich fress einen Besen, wenn sich die Politik nicht auch bald den Bereich TH/TS vornimmt..

    Das würde ich super finden :bindafür: (vorausgesetzt, es kommt eine runde Sache dabei heraus).



    Darum kann ich es mir einfach nicht vorstellen, dass da übertrieben gesagt, jede Woche einmal das Amt bei der VB vor der Tür steht mit einem eingezogenem Hund...

    Also ich kann mir schon gut vorstellen, dass es enorme, regionale Unterschiede gibt, aus verschiedenen Gründen. Verschiedene VOs, behördliche Unterschiede in Auslegung und Handhabung einmal raus genommen, selbst so etwas profanes wie Modewellen (die sich regional unterschiedlich ausbreiten) dürften schon Einfluss nehmen. Interessant wären hierzu Statistiken in Form von: Welche Region hat wie viele Beissvorfälle, beteiligte Rassen, was wurde gebissen und warum usw..

  • Weil Du als Inhaber der Erlaubnis zur Führung einer tierheimähnlichen Einrichtung dafür verantwortlich bist, entsprechend viele Personen zu beschäftigen. Die Anzahl der Hunde gibt in der Regel mehr die Anlage und ihre baulichen Voraussetzungen vor, daher auch "später für 66 Hunde", dieses später dürfte auf sich auf einen Zeitpunkt nach geeigneten Umbaumaßnahmen beziehen. Entsprechend Personal für die Betreuung einzustellen, nach den Vorgaben die der Halter einer solchen Erlaubnis kennt (genau solche Fragen umfasst der zugehörige Sachkundenachweis) ist dessen Aufgabe.

    Die Frage ist dann, was eigentlich als Betreuungsperson zählt, lediglich festangestellte, qualifizierte MA (so sollte es sein, das wäre dann auch übers FA leicht prüfbar) oder zählt da jeder Ehrenamtliche, die zweifellos wichtig sind, aber eben kein qualifiziertes Personalmitdem man fest planen kann.

  • Das ist aus der Beschreibung eines Hundes - und klingt überhaupt nicht nach "wurde ihr aufs Auge gedrückt, so dass sie nicht Neinsagen konnte", sondern eher nach diesem sendungsbewußten "ich kann das besser beurteilen als ihr und muß den Hund daher unbedingt haben"?


    Zitat

    Nachdem er im Tierheim eine ihm unbekannte Dame, die ihn spät abends im Zwinger bedrängte, anging und durch mehrere Bisse verletzte, sollte er sterben.

    Wir fanden das etwas übertrieben und konnten das Tierheim davon überzeugen ihn uns zu überlassen.

  • Ich glaube, die Krux hierbei ist, ein Verein braucht bei Gründung 7? Mitglieder, jährliche Versammlung und pipapo. Eine UG kannste alleine gründen. Und für die gemeinnützigkeit reicht eine Satzung ähnlich wie die eines richtigen Vereins. Nagelt mich nicht drauf fest, aber ich konnte zur mindestanzahl der Gründungsmitglieder für ne gUG nix finden.

  • Gründung gUG

    Jupp, da stehts, gUG reicht 1 Person um sie zur gründen. E. V. Braucht 7 und alles wird gemeinsam entschieden. Wieder ein Punkt mehr auf der "ich mach was ich will" liste :ka:

    Und für die gUG braucht man offensichtlich kein nennenswerte Vermögen :denker:

  • :???: Der aktuelle Schluessel ist mWn 1 Person fuer 10 Hunde

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