Wegen den Rettungshunden tut es mir Leid! Natürlich dürften arbeitende Hunde, auch Stöberhunde, nicht angegriffen werden. Aber kann man für die nicht eine Ausnahme machen? Dass in diesem der Mensch nachweisen muss dass der Hund trotz Ausbildung gefährlich war und er sich wehren musste?
Nun, dass die Hunde mindestens bei einem offiziellen Einsatz rechtlich auf der sicheren Seite sind, da bin ich mir sehr sicher. Das Problem ist, das hilft einem halt auch nichts wenn jetzt noch mehr Leute rumrennen die sich jetzt im Recht fühlen den Hund anzugreifen.
Und falls der Hund verletzt sein sollte oder sich, völlig zu Recht, gegen einen zu starken Angriff wehrt? Dann hilft das auch nicht mehr so viel, dass der Angreifer im Unrecht war.
Und noch zum Thema arbeitende Hunde mit Kenndecke : wenn sie nicht Flächen- oder Trümmersuche machen, sind sie doch angeleint? Also beim Trailen. Was gibt es denn sonst noch für arbeitende Hunde, die unangeleint Jogger auf Wegen passieren?
Blindenhunde im Dienst sind gekennzeichnet und im Geschirr.
Hütehunde, Jagdhunde, Flächensuchhunde...
Gibt einiges an arbeitenden Hunden die nicht an der Leine und es sind nicht mal alle davon als arbeitende Vierbeiner gekennzeichnet.
Ich sehe einfach die Richtung allgemein, und dieses Urteil ist da ein neuer 'Meilenstein', die die Rechtsprechung bzgl. Hundehaltung die letzten Jahre einschlägt als problematisch. Solche Regelungen werden quasi nie aufgehoben und revidiert, aber gerne irgendwann verschärft.