Schluss mit lustig für „Tutnixe“

  • Wegen den Rettungshunden tut es mir Leid! Natürlich dürften arbeitende Hunde, auch Stöberhunde, nicht angegriffen werden. Aber kann man für die nicht eine Ausnahme machen? Dass in diesem der Mensch nachweisen muss dass der Hund trotz Ausbildung gefährlich war und er sich wehren musste?

    Nun, dass die Hunde mindestens bei einem offiziellen Einsatz rechtlich auf der sicheren Seite sind, da bin ich mir sehr sicher. Das Problem ist, das hilft einem halt auch nichts wenn jetzt noch mehr Leute rumrennen die sich jetzt im Recht fühlen den Hund anzugreifen.
    Und falls der Hund verletzt sein sollte oder sich, völlig zu Recht, gegen einen zu starken Angriff wehrt? Dann hilft das auch nicht mehr so viel, dass der Angreifer im Unrecht war.


    Und noch zum Thema arbeitende Hunde mit Kenndecke : wenn sie nicht Flächen- oder Trümmersuche machen, sind sie doch angeleint? Also beim Trailen. Was gibt es denn sonst noch für arbeitende Hunde, die unangeleint Jogger auf Wegen passieren?


    Blindenhunde im Dienst sind gekennzeichnet und im Geschirr.

    Hütehunde, Jagdhunde, Flächensuchhunde...
    Gibt einiges an arbeitenden Hunden die nicht an der Leine und es sind nicht mal alle davon als arbeitende Vierbeiner gekennzeichnet.


    Ich sehe einfach die Richtung allgemein, und dieses Urteil ist da ein neuer 'Meilenstein', die die Rechtsprechung bzgl. Hundehaltung die letzten Jahre einschlägt als problematisch. Solche Regelungen werden quasi nie aufgehoben und revidiert, aber gerne irgendwann verschärft.

  • Ich finde es gut und verstehe die Bedenken nicht.
    Wenn eure Hunde desinteressiert zehn Meter vor euch an einem Baum schnüffeln und jemand vorbei geht, wird dieser nicht zu eurem Hund laufen und drauf eindreschen. Aber wenn euer Hund zu jedem Kontakt aufnimmt, ja, dann darf sich gewehrt werden. Die meisten Menschen werden dabei aber nicht massiv, sondern laut und klatschen vielleicht in die Hände.


    Ich bin oft in Situationen, wo ich Tutnixe und Tutwase vertreiben muss. Meiner ist dabei angeleint neben mir. Da meiner echt ungenießbar ist und ich leicht falle, wenn zwei kläffende Fiffis uns umkreisen und versuchen, Balou in den Bauch zu beißen, freue ich mich nun, dass ich dann jemanden verantwortlich machen kann und dieser jemand für meine eventuellen Behandlungen aufkommen kann, wenn was passiert.

  • Wenn es diese Ausnahme für arbeitende Hunde/Rettungshunde gäbe, müsste dem Menschen nachgewiesen werden, dass er diesen Unterschied überhaupt kennt, also in der Lage ist/war, diesen Unterschied auch in der Situation selbst zu berücksichtigen.
    Eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die sowieso schon überlasteten Gerichte...


    Edit: Außerdem nutzt es den betroffenen Hunden im Nachgang überhaupt nichts, weil sie schon den Schaden haben.

    Auch wieder alles wahr. Das erinnert mich an diesen tollen Lawinenhund, der viele Menschen gerettet hat bis er von so einem panischen verschütteten Idioten abgestochen wurde. Und manche Menschen mit psychischen Problemen wollen ja auch nicht von den Suchhunden gefunden werden. Schlimm wenn dann was passiert....
    Ist halt schon ein hohes Risiko was Besitzer und Hund für andere Menschen eingehen.
    Ich wüsste keine gute Lösung aber ich glaube immer noch dass es viele leinenlose gefährliche/unerzogene Hunde gibt die große Probleme machen und sehr wenige Menschen die einen netten Hund voller Absicht schwer verletzen.
    Das wird, gerade hier in Deutschland, gesellschaftlich schon sehr geächtet.

  • Was die meisten Menschen betrifft, hast du natürlich Recht, aber es geht um die paar, die Hunde wirklich hassen oder ihre Aggression rauslassen wollen. Wie oft wurde mein angeleinter ( kleiner Hund) fast angefahren, weil von hinten plötzlich ein Radfahrer an uns vorbeipreschte, absichtlich wohlgemerkt, da genügend Platz vorhanden war und er nicht klingelte.Und es gibt sie, die Sch...jogger; die absichtlich provozieren und dann meckern oder mehr. Das sage ich als jemand, der selbst läuft und sich über herrenlose Hunde im Wald aufregt.
    Für solche Menschen kann das Urteil als Freifahrt-Schein ausgelegt werden...

    Diese Leute haben es so oder so gemacht. :ka:
    Giftköder auslegen ist ja auch verboten und es wird gemacht. Ich glaube nicht, dass durch den Artikel/Urteil es vermehrt zu Übergriffen kommt.

  • Ich bin kein Leid tragender Hundehalter, sehe mich auch nicht als solcher 'abgestempelt', auch nicht durch diesen Beschluss, das lasse ich schlicht nicht zu :D


    Zu verantworten habe ich nur meine eigenen Hunde!


    Und ich gehe stark davon aus, dass dieser Beschluss überwiegend -wo auch sonst- unter Hundeleuten zur Diskussion steht.


    In der Rettungshundearbeit geschehen in der Tat aberwitzigste Situationen ja, das aber auch schon vor dem Beschluss, will sagen, wer grundlos Hunden ggü. negativ agiert, braucht nicht zwingend so einen Beschluss als 'Freifahrtschein'!

  • Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob der Tutnix nett und freundlich ist, Spielen will, pöbelt oder angreift.

    Genau, und das ist doch okay so. Weil einfach niemand gezwungen werden sollte, sich mit meinem Hund auseinander zu setzen oder selbst zu erkennen, aus welcher Motivation der Hund jetzt gleich was tut.


    No means No. Und wenn ich als Halter nicht imstande bin, auf meinen eigenen Hund einzuwirken oder zumindest den Einsatz zeige, den da jetzt wegzuholen, dann darf der Bedrängte das halt selbst lösen.
    Dürfte bei mir tatsächlich auch jemand, wenn beispielsweise mein Jungspund doch vielleicht abhaut und jemanden nervt.

  • Im Zweifelsfall kommt mir persönlich das Gesetz zu Gute. Wie oft wurde ich schon angepöbelt und bedroht weil man meinte, mein Aufstampfen zum blocken fremder Hunde wäre eigentlich ein Tritt gewesen...


    Auf Hunde eindreschende Passanten habe ich (zum Glück) noch nie getroffen. Die Leute hier sehen schon, ob man zu denen gehört, die aufpassen oder nicht.
    Auch mit Joggern habe ich hier noch nie eine unangenehme Begegnung gehabt, weil ich ausweiche und mein Hund nicht im Weg ist.


    Ich finde das Urteil recht eindeutig - wenn mich jemand bittet, meinen Hund von ihm weg zu holen und ich komme der Bitte nicht nach, darf er sich dann wehren. Zum Hund aktiv hinlaufen und los prügeln ist damit doch nicht gemeint.

  • ein Passant dazu auffordert

    Genau das steht eben nicht da drin.


    Gemäß der Urteilsbegründung reicht es, wenn das Gegenüber das Verhalten des Hundes als unkontrolliert und als Annäherung einstuft.


    Außerdem: Darf nun jeder, der die Anwesenheit eines Hundes als Störung empfindet, den HH anweisen seinen Hund anzuleinen?


    Zugegebenermaßen habe ich gerade Kopfkino und stelle mir vor, wie Menschen mit entsprechender Motivation zukünftig in den Freilaufbereichen rumlaufen und jeden Hundehalter anxxxxxxx, seinen Köter gefälligst anzuleinen, weil dieser Mensch das so will...


    Ganz selten mal begegne ich solchen Menschen, und ich reagiere darauf mit einem freundlichen: "Ihnen auch noch einen schönen Tag" und gehe meines Weges - mit meinen unangeleinten Hunden, die keinerlei Notiz von diesen Menschen nehmen.


    Jetzt hat jeder das Recht darauf, das Anleinen meiner Hunde einzufordern, bzw. ich habe die PFLICHT, dies unaufgefordert zu tun, sobald jemand kommt.


    Das widerspricht eigentlich dem § 2 Absatz 3 Satz 2 des Landesforstgesetzes NRW, in dem es für das Betreten des Waldes (mit Hund) heißt:


    "Hunde sind außerhalb der Wege anzuleinen"


    Ich bin also nicht verpflichtet, meine Hunde auf den Wegen an die Leine zu nehmen und habe ein Recht darauf, diese auf den Wegen unangeleint laufen zu lassen.


    JETZT darf mir jeder Passant dieses Recht beschneiden.


    Nochmal: Ich bin sehr dafür, härter gegen rücksichtslose Hundehalter vorzugehen.


    "Rücksicht", also das Wissen dass man nicht alleine in dieser Welt lebt und auf ein Miteinander achten sollte, scheint mir immer mehr zu einem Fremdwort zu werden.


    Dieses Urteil ist aber eine Generalklatsche an ALLE Hundehalter, auch diejenigen, die sich mit ihren Hunden rücksichtsvoll bewegen.

  • Denn gemäß der Begründung werden hier wieder ALLE Hundehalter abgeklatscht, eine Generalklatsche sozusagen.
    Leidtragend sind die, die ihre Hunde verantwortungsvoll führen.

    Nö. Denn wer seinen Hund verantwortungsvoll führt, dessen Hund läuft nicht auf andere Menschen zu, ohne dass der Halter auf ihn einwirken kann oder will.


    Ich finde das Urteil gut.
    Endlich mal haben nicht die Hundehalter mit angeleinten, unverträglichen Hunde die Arschkarte, wenn wieder einer „spielen“ kommt.
    Ob das Urteil viel ändert, weiß ich auch nicht.
    Aber alleine, dass mein angeleinter Hund jetzt auch offiziell ein Recht hat, NICHT belästigt zu werden, dass nicht mehr vorausgesetzt wird, dass er stillzuhalten hat, bis der andere mit Spielen, Schnuppern, Nur-mal-Kucken... fertig ist, find ich eine gute Sache.

  • Meine Hunde laufen auch leinenlos auf Wegen, aber ich rufe sie immer zu mir, wenn Passanten kommen, bei Fremdhunden verlasse ich auch den Weg und lege sie abseits ab.
    So wird auch kein Mensch die Gelegenheit haben, sie zu vertreiben.
    Also tangiert mich das aus HH-Sicht erstmal nicht negativ

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!