Schluss mit lustig für „Tutnixe“

  • Meine Hunde laufen auch leinenlos auf Wegen, aber ich rufe sie immer zu mir, wenn Passanten kommen, bei Fremdhunden verlasse ich auch den Weg und lege sie abseits ab.
    So wird auch kein Mensch die Gelegenheit haben, sie zu vertreiben.

    Damit machst du m.A.n. ja auch alles richtig.
    Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es bei dem Urteil um freilaufende Hunde, die sich nähern, OHNE dass der Halter auf sie einwirken kann oder will.
    Wer seinen Hund ranruft, wirkt doch unmittelbar auf den Hund ein.

  • Wenn mein unangeleinter Hund so nah an jemanden kommt, dass derjenige ihm was tun kann bzw sich bedroht fühlt, war er zu nah.


    Wo ist denn mein Denkfehler?



    In einem anderen Artikel stand übrigens, dass der Jogger gebeten hat, den Tutnix ranzurufen:
    *such such such*


    Gerichtsurteil: Fußgänger dürfen freilaufende Hunde abwehren



    Zitat

    Als der Hund eines spazierenden Paars auf ihn zukam, forderte er es auf, deren nicht angeleinten Hund zurückzurufen. Auf die Rufe reagierte der Hund aber nicht. Bei dem Versuch, das Tier mit einem Ast fernzuhalten, rutschte der Jogger aus. Er zog sich einen Riss der Kniesehne zu und musste operiert werden.


    Ich kann mir die Situation soooo lebhaft vorstellen. Ich war bis vor kurzem so oft in so Situationen. Da steht man da, mit angeleintem Hund, ruft dem Gegenüber zu, er möge seinen Hund abrufen und der Tutnix spsringt lustig drum rum. Und der Gegenüber blökt zurück "meiner tut nix!!" und kümmert sich nicht weiter.
    Ich hatte stellenweise wirklich große Angst, um mich, um meine Hunde, und verstehe jeden, der da einen Ast schwingt. Oft bin ich danach weinend zum Auto und der Tag war gelaufen.


    Oooooooh da krieg ich jetzt schon kalte Hände, wenn ich nur dran denke.



    Bisher find ich das Urteil gut und richtig und es ist fast schon traurig, dass das überhaupt nötig ist, gerichtlich festzuhalten, dass man sich wehren darf, wenn man sich bedroht fühlt. Angst ist ja nicht rational. Ich kenne Menschen, die hätten Angst vor Lieschen, würde ich sie nicht umsichtig führen.
    Begegnet mir jemand, leine ich meine Hund an/rufe sie ran/halte sie fest/lege sie ab. Da kommt gar keiner nah genug, um sie abwehren zu müssen, bzw um ihnen irgendwas zu tun bzgl Abwehrmaßnahme. Das wird hier auch in der praktischen Sachkundeprüfung überprüft, ob man sich mit Hund umsichtig und rücksichtsvoll verhalten kann.



    Aber ich lese hier mal interessiert mit, das Argument mit arbeitenden Hunden ist für mich sehr schlüssig. Da gibts also noch die ein oder andere Lücke, die bedacht werden muss.

  • Ist das Urteil jetzt irgendwie relevant für andere Gegenden, in denen dieses Gefahrenabwehrgesetz anders ist? Das verstehe ich nicht. Dagegen wurde doch klar verstoßen? Jemand hat auch geschrieben, das Gesetz wurde im Artikel falsch zitiert.

  • Oh Leute, so funktioniert aber auch kein Gesetz, dass man dann behauptet, der Hund habe einen angegriffen, dann klatscht man den Hund weg und bekommt noch Recht :roll:


    Gesetze sind immer streitbar, sonst gäbe es keine Gerichtsprozesse. Natürlich geht es da auch immer um die Verhältnismäßigkeit...


    Beispiel 1: Ich geh mit Hund spazieren, Oma sagt "Oooch ein Pudel, na kommaher, kooomm" und Pudel kommt, hüpft an Oma hoch und die fällt auf den Po und bricht sich die Hüfte.
    -> Blöder Unfall, meine Haftpflichtversicherung zahlt aber, weil wenn der Hund nicht wäre, gäbe es keinen Schaden. Mir kann aber keiner vorhalten, dass ich meinen Hund schlecht geführt habe, denn Oma hat ihn ja gelockt.


    Beispiel 2: Ich geh mit Hund spazieren, der super geil auf Omas ist, weil die sich immer so über Pudel freuen. Hund rennt los, Oma schreit noch "Nein nein, geh weg, aua", Hund hüpft an Oma hoch, sie fällt hin, bricht sich die Hüfte.
    -> Auch das bezahlt meine Haftpflichtversicherung, weil das mal passieren kann.
    Einziger Unterschied: Würde ich mich weigern, den Schaden zu übernehmen, dann könnte Oma mich verklagen, weil ich in dem Moment meinen Hund nicht von ihr fern gehalten habe, obwohl sie "nein nein" schrie und offensichtlich keinen Kontakt wollte. Dann müsste ich den Schaden bezahlen bzw an meine Haftpflichtversicherung weitergeben.


    Am Ende hat der Beschädigte bei einem Streit einfach eine größere Sicherheit..

  • Äh hallo? :???:
    Das Urteil hat nichts Bahnbrechendes oder so, auch wenn das wieder von Leuten, die es gerne so hätten, hineinprojiziert wird. Es wurde schlicht nach der dort geltenden Verordnung verurteilt.

  • Ich finde das Urteil auf Grundlage der beschriebenen Situation völlig gerechtfertigt.
    Ich denke auch nicht, das es ein“Freifahrtschein“ für Hundehasser werden wird.
    Generell bin ich der Meinung, dass jeder ein Recht auf Wahrung seiner Individualdistanz hat und ich als HH dafür Sorge tragen muss, das es zu keinen misverständlichen Begegnungen kommt.

  • Aber alleine, dass mein angeleinter Hund jetzt auch offiziell ein Recht hat, NICHT belästigt zu werden, dass nicht mehr vorausgesetzt wird, dass er stillzuhalten hat, bis der andere mit Spielen, Schnuppern, Nur-mal-Kucken... fertig ist, find ich eine gute Sache.

    Dein Hund hat weiterhin keine Recht darauf nicht belästigt zu werden. DU hast das Recht nicht belästigt zu werden. Das ist ein Unterschied.
    Dass der andere Jogger einen Hund dabei hatte (und dieser wahrscheinlich auch der Grund für den ganzen Zwischenfall war findet keinerlei Beachtung).


    Ist das Urteil jetzt irgendwie relevant für andere Gegenden, in denen dieses Gefahrenabwehrgesetz anders ist? Das verstehe ich nicht. Dagegen wurde doch klar verstoßen? Jemand hat auch geschrieben, das Gesetz wurde im Artikel falsch zitiert.

    Der Richter sagte wohl, dass dieses Urteil auf alle Gegenden in denen es Gefahrenabwehrgesetze gibt (ohne Rücksicht darauf was sie besagen?) anzuwenden ist. Also ich nehme mal an quasi überall.

  • In dem Artikel, den ich gelesen habe, steht, dass dieses Urteil auch dann angewendet werden kann, wenn eine andere Gefahrenverordnung gilt.


    http://www.spiegel.de/panorama…e-abwehren-a-1236123.html


    Für Berlin hieße das dann glaub ich, dass das unangeleinte Hunde auf großen öffentlichen Straßen, in den Öffentlichen oder in Parks mit Leinenzwang betrifft. Ja, tut mir leid... Dafür brauch ich kein Gesetz, dass ich meinen Hund nicht auf der Friedrichstraße in Berlin frei rumrennen oder über die Liegewiese im Park fetzen lasse, weil er grad ein Karnickel jagen will.
    Und tut mir leid, aber auch im Freilaufgebiet hat der Hund bestimmte Dinge nicht zu machen und muss hören. Ich werde nie vergessen, wie ich mit nem jungen Staff um meinen Leckerlibeutel kämpfen musste. Der sprang mehrfach an mir hoch und verbiss sich schließlich in den Beutel der an mir fest hing, während die Besitzer selig grinsend ihren Kinderwagen an mir vorbei schoben und weg waren.
    Da hab selbst ich einfach Angst, weil ich so nen Kack mit Ressourcenaggression direkt im Kopf habe und nicht weiß, wie der gleich reagiert. Aber ist ja Freilaufgebiet...

  • Das einzige, was ich nicht verstehe, ist an dem Gesetz, dass ich doch als Hundehalter eh immer mindestens teilverantwortlich, wenn nicht fast ausschließlich voll verantwortlich bin für das, was mein Hund tut. Genau dafür habe ich ja eine Versicherung, die die Schäden durch die Unfälle bezahlt.
    Ich kann quasi regulär davon ausgehen, dass mein Hund eine potentielle Gefahrenquelle darstellt und ich für fast alles haftbar gemacht werden kann.


    In dem Urteil ging es darum, dass der Hundehalter nicht eingesehen hat, dass er schuld an dem Schaden des Mannes hatte. Und da können sich dann die Versicherungen miteinander beschäftigen.
    Viel sinnvoller, als ein Gesetz, was ein anderes Gesetz bestätigt, fände ich, dass es obligatorisch für alle Hundehalter wird, eine Haftpflichtversicherung zu besitzen.

  • Ich finde das Urteil gut. Der Hund war außerhalb des Einflussbereiches seines Besitzers, dieser ist der Bitte des Anleinens nicht nachgekommen.
    Da jetzt raus konstruieren zu wollen, dass sich jeder prügelnd auf einen friedlichen Hund stürzen darf, ist doch unsinnig.


    Da meine Hunde aber grundsätzlich bei Hundesichtung oder Spaziergängern angeleint werden, habe ich da vielleicht eh eine andere Sichtweise.

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