Meine Hunde laufen auch leinenlos auf Wegen, aber ich rufe sie immer zu mir, wenn Passanten kommen, bei Fremdhunden verlasse ich auch den Weg und lege sie abseits ab.
So wird auch kein Mensch die Gelegenheit haben, sie zu vertreiben.
Damit machst du m.A.n. ja auch alles richtig.
Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es bei dem Urteil um freilaufende Hunde, die sich nähern, OHNE dass der Halter auf sie einwirken kann oder will.
Wer seinen Hund ranruft, wirkt doch unmittelbar auf den Hund ein.