Thema Züchter

  • Äh... wenn man den Chip ausliest, bekommt man dann nicht sowieso die Daten des Halters? Wie sollten denn sonst vermisste Hunde identifiziert werden?


    Wozu braucht man denn dann noch was zum Vergleich?

    • Neu

    Hi


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    • Ist zwar OT, aber ich habe mal gelesen das man den Besitz eines Hundes für den man keinen Kaufvertrag hat auch über den Hundesteuerbescheid nachweisen kann.
      LG

    • Äh... wenn man den Chip ausliest, bekommt man dann nicht sowieso die Daten des Halters? Wie sollten denn sonst vermisste Hunde identifiziert werden?


      Wozu braucht man denn dann noch was zum Vergleich?

      Wenn du den Chip ausliest, bekommst du nur die Chipnummer. Den Halter findet man dann nur, wenn dieser den Hund bei Tasso registriert hat.


      Und es muss eben irgendwo dokumentiert sein, dass DIESER Hund mit DIESER Chipnummer zu mir gehört. Indem ich zum Beispiel einen Kaufvertrag etc. vorweise, wo das drinnen steht.

    • Oh mann. Dann ist die Chipflicht alleine ja eigentlich für den Arsch. Von Tasso redet kaum einer der TÄ, die den einsetzen. Und die Behörde auch nicht.

      Zumindest bei Rassehunden sind die Chipnummern auch auf den Papieren und in der Datenbank. Dadurch kann man auch Züchter und über diesen den Käufer ausfindig machen, sollte er ja in seinen Unterlagen haben.


      Hatte ja mal einen Pflege-KHC bei mir. Der wurde papierlos gekauft, über die Chipnummer und den Verband haben wir dann die Daten auch rausgekriegt.

    • Papiere gibts bei uns immer und verpflichtend direkt bei der Abholung (ebenfalls VDH), warum brauchen andere dafür so lange?

      Bei uns kann man die Eintragung ins Zuchtbuch erst nach der Wurfabnahme mit frühestens 8 Wochen beantragen.
      Dann schickt man die ganzen Unterlagen zur Zuchtbuchstelle, die bearbeitet das, schickt eine Mail mit einem Exemplar des Papiers zur Begutachtung (ob sich Fehler eingeschlichen haben und so) an den Züchter, der nickt das ab und die ZBS leitet das dann weiter an den VDH. Da vergehen schon mal 4 - 6 Wochen, bis die Papiere dann beim Züchter ankommen, bei Auslandsverkäufen dauert es noch länger, weil da dann noch das Papier innerhalb des VDH "weitergereicht" wird für die Auslandsanerkennung.

    • Ich bin mit meinem Mischling um Tasso gar nicht "herumgekommen". Mit Aushändigung des Heimtierausweises hat der TSV mir ans Herz gelegt die Chipnummer schnellstens zu registrieren und auch der 1. TA wo wir 2 Wochen nach Übernahme zum Generalcheck waren hat geprüft, ob die Nummer schon registriert war bzw. hätte die Assistentin uns gleich eingetragen.


    • Und es muss eben irgendwo dokumentiert sein, dass DIESER Hund mit DIESER Chipnummer zu mir gehört. Indem ich zum Beispiel einen Kaufvertrag etc. vorweise, wo das drinnen steht.

      Das wird jetzt arg OT, aber ich meine, dass es auch reicht, wenn man beweisen kann, das der Hund eben NICHT der geklaute Hund ist ;)


      Aber wie gesagt, extrem OT ;)

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