Thema Züchter
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Immer noch OT: Aber müßte nicht der Kläger (also in dem Falle der angebliche, bestohlene HH) zweifelsfrei beweisen können, dass es sein Hund ist?
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Hier, ich hab keinen für Azog.
Hier, ich habe keinen für Paula.
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Ist Paula denn vom VDH Züchter? Ich glaube, Verbandszüchter waren gemeint.
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Ist Paula denn vom VDH Züchter? Ich glaube, Verbandszüchter waren gemeint.
Ist ein Kaufvertrag nicht eh egal, wenn man alle Papiere bekommt ?
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Noch mal ne Frage. Wenn ein Züchter keinen Kaufvertrag macht, keine Quittung für das erhaltene Geld schreibt, wie rechnet er die Einnahme denn bei dem Finanzamt ab ? Er nimmt doch beruflich Geld ein. Haben die ein Abrechnungsbuch ohne Einzahlungsbestätigungen ?
Wie wird das bei den Züchtern gehandhabt, weiß das jemand ?
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Immer noch OT: Aber müßte nicht der Kläger (also in dem Falle der angebliche, bestohlene HH) zweifelsfrei beweisen können, dass es sein Hund ist?
Keine Ahnung. Aber da ich durch die oben genannten Umstände sowieso schon schlecht dastand, hab ich vorsichtshalber mal kleine Brötchen gebacken.
Ging nicht um "bestohlen" übrigens, in meinem Fall. Der Hund war entlaufen damals. Hätte halt sein können, z.B. dass er in irgendeinem Tierheim gelandet ist und ich ihn von da adoptiert habe.
Wobei die Frage auch wieder interessant wäre, wer dann Anspruch auf den Hund gehabt hätte... Aber wie gesagt immer noch OT. Wenn es weiter interessiert, kann ich dazu auch einen neuen Thread aufmachen. Auch wenn es schon lange her ist.
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Noch mal ne Frage. Wenn ein Züchter keinen Kaufvertrag macht, keine Quittung für das erhaltene Geld schreibt, wie rechnet er die Einnahme denn bei dem Finanzamt ab ? Er nimmt doch beruflich Geld ein. Haben die ein Abrechnungsbuch ohne Einzahlungsbestätigungen ?
Wie wird das bei den Züchtern gehandhabt, weiß das jemand ?
Das fällt dann wohl unter "Scharzmarkt bzw. Schwarzgeld".
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Noch mal ne Frage. Wenn ein Züchter keinen Kaufvertrag macht, keine Quittung für das erhaltene Geld schreibt, wie rechnet er die Einnahme denn bei dem Finanzamt ab ? Er nimmt doch beruflich Geld ein. Haben die ein Abrechnungsbuch ohne Einzahlungsbestätigungen ?
Wie wird das bei den Züchtern gehandhabt, weiß das jemand ?
Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn das Finanzamt davon nichts weiß, passiert gar nichts.
Züchter haben ein Zwingerbuch zu führen und dort sollten alle Angaben zu den Zuchthunden, Ein- und Ausgaben vermerkt sein. Einsicht können die Ordnungsämter verlangen, Veterinäramt, Finanzamt.
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die Züchterin von Ares meinte halt, sie nimmt keine Anzahlung, weil sie eben nicht will, dass sich jemand genötigt fühlt, den Welpen, den er eigentlich nicht will, nur deswegen zu nehmen, weil er sonst das angezahlte Geld verliert.
Da hat am Ende ja auch der Hund nix davon.
Von daher hätte sie eine Anzahlung ohnehin zurück gezahlt, wenn der potentielle Käufer das Gefühl hat, es passt einfach nicht und es wäre für sie einfach kein zusätzlicher 'Sicherheitsgewinn' gewesen.
Aus dem Grund nimmt meine Züchterin z.B. erst gar keine Anzahlung, weil sie bis ganz zum letzten Tag noch entscheiden will, ob sie jemanden einen ihrer Welpen gibt oder nicht. -
Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn das Finanzamt davon nichts weiß, passiert gar nichts.
Züchter haben ein Zwingerbuch zu führen und dort sollten alle Angaben zu den Zuchthunden, Ein- und Ausgaben vermerkt sein. Einsicht können die Ordnungsämter verlangen, Veterinäramt, Finanzamt.
Also könnte er einen Welpen für 1500.- verkaufen und im Buch 1000.- eintragen ?
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