ZitatIn dem Zusammenhang stellt sich mir eine Frage:
Wie sähe das aus, wenn eine Hündin von zu Hause entläuft und zu einem Rüden in der Nachbarschaft rennt, der sich, unbeobachtet, im eingezäunten Garten seiner Halter befindet und sich dort von dem Rüden decken lässt? Hat der Halter des Rüden in diesem Fall irgendwelche Ansprüche. Schließlich hat er seinen Hund ja auf seinem Privatgrundstück gesichert. Dort hat die Hündin ja nichts zu suchen.
LG
Franziska mit Till
Genau diese Situation hatten wir hier schonmal im Forum meine ich und da waren auch sowohl die Halterin der Hündin auf ihrem Grundstück als auch der Halter des Rüden, der dieses Grundstück betrat, schuld. Weil man auch hier dafür zu sorgen hat das das eigene Grundstück nicht begehbar ist?! Also laut Recht war dem glaub ich so..