ZitatDa bin ich mir eben nicht so sicher. Es kann, meiner Meinung nach, ja von einem Rüdenhalter nicht verlangen, daß er seinen Hund im eigenen, gesicherten, Garten nicht mal aus den Augen lässt. Ansprüche von Seiten des Halters der Hündin dürften da, meiner Meinung nach, dann doch nicht erwachsen.
LG
Franziska mit Till
Wenn die Hündin eindringen konnte, war der Rüde nicht ausreichend gesichert (der hätte dann ja auch raus laufen können), um unbeaufsichtigt zu sein.