Problem mit Besitzerin des "Deckrüden"

  • Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, daß der Frau auch nur ein Cent zusteht.
    Allerdings würde ich mich auf keinerlei Diskussionen mit ihr einlassen, sondern ihr höchstens noch einmal zu sagen, daß es von dir weder Geld noch Welpen geben wird und sie, sollte sie nicht von sich aus gehen, des Grundstücks verweisen.
    Dann wird sie sich darum kümmern müssen das Geld einzuklagen wobei sie vermutlich, spätestens dann, merken wird, daß ihr Unterfangen sinnlos ist und du dürftest deine Ruhe haben.


    LG


    Franziska mit Till

  • Ich nehme an, mit unsichtbarem Zaun, meinst du so einen, wo der Hund nen Schlag bekommt, wenn er die Grenze überquert...
    In dem Fall denke ich ehrlich gesagt nicht, dass der Zaun zur Läufigkeit kaputt war. Wenn eine Hündin in den Stehtagen ist, möchte sie in der Regel unbedingt gedeckt werden!!! Und wenn dann ein Rüde auftaucht, wird da auch der Schlag nichts gegen ausrichten. Deshalb lasst sie in ihrer nächsten Läufigkeit am besten GAR NICHT unbeaufsichtigt raus.


    Liebe Grüße

  • In dem Zusammenhang stellt sich mir eine Frage:
    Wie sähe das aus, wenn eine Hündin von zu Hause entläuft und zu einem Rüden in der Nachbarschaft rennt, der sich, unbeobachtet, im eingezäunten Garten seiner Halter befindet und sich dort von dem Rüden decken lässt? Hat der Halter des Rüden in diesem Fall irgendwelche Ansprüche. Schließlich hat er seinen Hund ja auf seinem Privatgrundstück gesichert. Dort hat die Hündin ja nichts zu suchen.


    LG


    Franziska mit Till

  • Die einzigen Ansprüche, die aus solch einem ungewollten Deckakt m.E. erwachsen können, sind "Schadenersatzansprüche" - und zwar normalerweise auf Seiten des Eigentümers der Hündin. Es greift die Tierhalterhaftung hinsichtlich der begangenen Sachbeschädigung (die Hündin ist im juristischen Sinne eine "Sache", welche durch den Deckrüdenbesitzer mit Hilfe seines Rüden "beschädigt" wurde)
    Dem Halter des Rüden entsteht kein Schaden und sonstige Ansprüche auf Übertragung eines der Welpen existieren nicht.
    Ob es im Garten des Eigentümers des Rüden oder sonst wo passiert, ist egal.

  • Auch ein Privatgrundstück erhebt einen HH nicht über die Aufsichtspflicht.


    Wenn z.B. der auf dem eigenen Grundstück befindliche Hund über den Zaun springt und in ein Auto rennt ist auch weder der Autofahrer noch der Erbauer des Zaunes Schuld.
    Wenn fremde Personen das Grundstück betreten darf der Hund diese trotzdem nicht verletzen, auch, wenn es 100Mal der eigene Grund und Boden ist!


    Man hat seinen Hund SICHER gesichert oder unter Aufsicht zu halten!.

  • Zitat

    Die einzigen Ansprüche, die aus solch einem ungewollten Deckakt m.E. erwachsen können, sind "Schadenersatzansprüche" - und zwar normalerweise auf Seiten des Eigentümers der Hündin.
    Dem Halter des Rüden entsteht kein Schaden und sonstige Ansprüche auf Übertragung eines der Welpen existieren nicht.
    Ob es im Garten des Eigentümers des Rüden oder sonst wo passiert, ist egal.


    Da bin ich mir eben nicht so sicher. Es kann, meiner Meinung nach, ja von einem Rüdenhalter nicht verlangen, daß er seinen Hund im eigenen, gesicherten, Garten nicht mal aus den Augen lässt. Ansprüche von Seiten des Halters der Hündin dürften da, meiner Meinung nach, dann doch nicht erwachsen.


    LG


    Franziska mit Till

  • Zitat

    Ob es im Garten des Eigentümers des Rüden oder sonst wo passiert, ist egal.



    Nö, nicht wenn der Halter der Hündin diese nicht unter Kontrolle hat (wenn sie das hätte, hätte sie den Deckakt ja vermieden, nicht wahr ;)

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!