Vermieter rät zum Abstand nehmen vom Hundekauf


  • :reib:

  • Zitat

    Das mit der Haftpflicht ist ne gute Idee. Sag ihm doch dass ihr nen neuen Laminat reinlegt wenn ihr auszieht. Insofern das Geldtechnisch machbar ist. Kann man ja auch in den Vertrag mit aufnehmen, damit die liebe Seele ihre Ruhe hat.


    Wenn ich als Vermieter fachgerecht Laminat habe legen lassen, dann möchte ich bei Auszug kein 5,00 €/m² Laminat mit Stoßkanten, das mit Druck verlegt ist etc. Somit kommen wir ganz schnell in den Bereich von 30,00 €/m² - netto wohlgemerkt.


    Und selbst wenn, würde ich mich als Vermieter niemals auf so eine Vereinbarung einlassen. Im Zweifelsfalle verstößt die dann nämlich gegen Treu und Glauben und ich sitze auf abgenutztem, verp***tem Laminat und kann mir mit der Vereinbarung den Popo abwischen, aber mehr nicht.


    Prinzipiell sehe ich es wie Aoleon, einen netten Versuch ist es nochmal wert, aber auf Gedeih und Verderb würde ich nicht versuchen es durchzudrücken. Da hilft dann nur Verzicht oder Umzug.

  • Ich habe noch eine Anmerkung zur Haftpflichtversicherung:


    Ich weiß es nicht sicher, meine aber, mal gelesen zu haben, dass eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung nicht immer auch Schäden an Mietwohnungen beinhaltet. Das ist auf jeden Fall extra zu klären.

  • Also kurz zu meinen Erfahrungen:
    Krallenspuren auf dem Laminat- oder Parkettboden gehören zu normalen Abnutzungserscheinungen, dementsprechen übernimmt das keine Versicherung.
    Kaninchenhaltung darf nicht verboten werden und im Einzelfall, also vom Richter abhängig, auch nicht die Haltung von kleinen Hunden.
    Ich würde mich mal beim Anwalt informieren, vorallem wie das mit der Zustimmung seiner Stellvertreterin aussieht.


    Und es gibt noch ein gesetzliches Schlupfloch: wenn man einen Hund auch ohne Erlaubnis hält, darf die Haltung nach 6 Monaten nicht mehr verboten werden, da es dann unter Duldung oder Gewohnheit fällt. Ist aber ein Risikospiel, da man evtl in erster Distanz verlieren könnte und halt in Revision gehen muss.
    Ich hatte 2012 ein ähnliches Problem mit meinen Ex-Vermietern: Hundehaltung erlaubt, dann aufgrund der Rasse widerrufen. Wir sind zum Anwalt und Recht bekommen. Da die Vermieter allerdings beim Tierheim Stress geschoben haben und der Tierheimleiter auch noch n Vollidiot ist, haben wir unseren Cosmo erst bekommen, als wir umgezogen sind. Mit den Ex-Vermietern stehen wir momentan vor Gericht wegen der Kaution.

  • Welches Leben hat man denn wenn man einen Hund hält, der eigentlich nicht geduldet wird und am Ende vielleicht der kleinste Fehler als Aufhänger genutzt wird um dem Mieter das Leben schwer zu machen? Ich hatte so ein Leben (weniger wegen des Vermieters als wie mit dem direkten Nachbars) und es war Stress. Jetzt sind die Hunde in der neuen Wohnung von allen akzeptiert und nicht nur an mir merkt man das, auch an den Hunden.


  • Sehr gut :gut: Genau das wollte ich auch grad schreiben.


    Was mir noch einfällt, wie viele Parteien wohnen in dem Haus? Du könntest die übrigen Mieter fragen, was sie von Hundehaltung halten. Solltest du die alle auf deiner Seite haben, könnte das deinen Mieter vielleicht auch noch umstimmen.


    Ich weiß nicht wie groß euer Hundewunsch ist, aber bei mir war das damals so, dass ich mir eine Wohnung gesucht habe, in der Hundehaltung erlaubt ist. Und als ich Foxi dann im Tierheim gefunden hab, war klar, dass er bei mir einziehen wird, ohne wenn und aber. Hätte mein Vermieter mir das verboten, hätte ich ihn trotzdem geholt und in Kauf genommen, dass ich mir evtl. eine neue Wohnung suchen muss. Aber ich will dir jetzt nicht dazu raten, den Hund einfach ohne Erlaubnis zu holen. Du musst dir nur darüber klar werden, wie groß der Hundewunsch ist. Ob du lieber in der schönen Wohnung wohnen möchtest ohne Hund oder ob ein Umzug in Frage kommt.

  • Zitat

    Ich habe noch eine Anmerkung zur Haftpflichtversicherung:


    Ich weiß es nicht sicher, meine aber, mal gelesen zu haben, dass eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung nicht immer auch Schäden an Mietwohnungen beinhaltet. Das ist auf jeden Fall extra zu klären.


    Ja, es gibt auch Haftpflichtversicherungen bei denen das nicht dabei ist. Ist ja für Wohnungs- oder Hausbesitzer auch ne unnötige Sache, die aber extra Kosten nach sich zieht.


    Viele Haftpflichtversicherungen haben das aber mit drin - mit unterschiedlichen Deckungssummen. Meistens gibt es irgendwo eine kurze Leistungsübersicht, so dass man sich nicht erst durch das ganze Juristendeutsch im Vertrag kämpfen muss.

  • Zitat

    Also kurz zu meinen Erfahrungen:
    Krallenspuren auf dem Laminat- oder Parkettboden gehören zu normalen Abnutzungserscheinungen, dementsprechen übernimmt das keine Versicherung.
    Kaninchenhaltung darf nicht verboten werden und im Einzelfall, also vom Richter abhängig, auch nicht die Haltung von kleinen Hunden.
    Ich würde mich mal beim Anwalt informieren, vorallem wie das mit der Zustimmung seiner Stellvertreterin aussieht.


    Und es gibt noch ein gesetzliches Schlupfloch: wenn man einen Hund auch ohne Erlaubnis hält, darf die Haltung nach 6 Monaten nicht mehr verboten werden, da es dann unter Duldung oder Gewohnheit fällt. Ist aber ein Risikospiel, da man evtl in erster Distanz verlieren könnte und halt in Revision gehen muss.
    Ich hatte 2012 ein ähnliches Problem mit meinen Ex-Vermietern: Hundehaltung erlaubt, dann aufgrund der Rasse widerrufen. Wir sind zum Anwalt und Recht bekommen. Da die Vermieter allerdings beim Tierheim Stress geschoben haben und der Tierheimleiter auch noch n Vollidiot ist, haben wir unseren Cosmo erst bekommen, als wir umgezogen sind. Mit den Ex-Vermietern stehen wir momentan vor Gericht wegen der Kaution.


    Woher kommt dieser Zwang immer alles durchklagen zu müssen?
    Fakt ist: Es gab nichtmal eine direkte mündliche Zustimmung der Stellvertreterin. (Eigentlich spricht nichts dagegen bedeutet nunmal nicht "Ja, ihr könnt nen Hund halten")
    Und noch viel mehr Fakt ist: Ohne was schriftliches ist garnichts sicher!


    Mal davon abgesehen sind Vermieter ja nicht umsonst um ihre Wohnungen besorgt.
    Viele wissen garnicht wie teuer es wirklich ist eine Wohnung fachgerecht renovieren zu lassen, dagegen sind 1400 Euronen Kaution ein Witz!
    Und liebe TS: "Ist ja kein vergoldetes Superparkett" finde ich keinen guten Standpunkt. Gutes Laminat ist nicht billig. Es fachgerecht legen zu lassen ist erst recht nicht billig. Und ja, das kostet für eine ganze Wohnung durchaus mehr als ihr an Kaution hinterlegt habt.

  • Zitat


    Und es gibt noch ein gesetzliches Schlupfloch: wenn man einen Hund auch ohne Erlaubnis hält, darf die Haltung nach 6 Monaten nicht mehr verboten werden, da es dann unter Duldung oder Gewohnheit fällt. Ist aber ein Risikospiel, da man evtl in erster Distanz verlieren könnte und halt in Revision gehen muss.
    Ich hatte 2012 ein ähnliches Problem mit meinen Ex-Vermietern: Hundehaltung erlaubt, dann aufgrund der Rasse widerrufen. Wir sind zum Anwalt und Recht bekommen. Da die Vermieter allerdings beim Tierheim Stress geschoben haben und der Tierheimleiter auch noch n Vollidiot ist, haben wir unseren Cosmo erst bekommen, als wir umgezogen sind. Mit den Ex-Vermietern stehen wir momentan vor Gericht wegen der Kaution.


    Ehrlich, diese Tipps finde ich total daneben. Darauf bauen, dass der Vermieter nichts mitkriegt, weil er nicht am Ort lebt? Was ist die Kehrseite davon: Vermieter, die ihre Mieter bespitzeln, damit ihnen eine Hundeanschaffung nicht entgeht?


    Wenn alle solche Vollidioten sind: einfach eigene Immobilie kaufen. Ach, kein Geld? Sauer verdienen? Ansparen? Vielleicht versteht man nach einer schwierigen Finanzierung und viel Schweiß, warum nicht jeder Vermieter in seiner Immobilie alles dulden möchte (und auf Mieter, mit denen er sich durch "Distanzen" klagen muss, von vorneherein nicht scharf ist).

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