Vermieter rät zum Abstand nehmen vom Hundekauf
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Was hat der ph-Wert von Kaninchen-Pipi mit der Hundehaltung zu tun?
Ich find die Idee von Purzelchen2 gut! Red noch mal mit ihm, versichere vorab das du eine Haftpflicht abschließen wirst und frag nach möglichen Kompromissen ( manche Vermieter wollen ja einfach nur keine großen Hunde etc.).
Wenn er nach wie vor allerdings nicht mit sich reden lässt, würde ich mich allerdings ernsthaft langfristig nach einer anderen Wohnung umsehen, wenn der Hundewunsch so groß ist! Selbst wenn der Vermieter es dir nciht generell verbieten darf, kannst du dir ganz schönen Dauerstress einfangen, wenn du dir dennoch einen Hund holst!
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Zitat
Aber seit dem neuen Urteil aus dem letzten jahr ist das doch so nicht mehr rechtens?! Also man darf es nicht einfach im Mietvertrag verbieten...sondern nur aus "guten" Gründen, z.B. Allergiker im Haus...
So habe ich das Urteil eigentlich nicht verstanden. Ein Vermieter darf nicht pauschal ablehnen, aber er darf weiterhin den Einzelfall ablehnen. Gründe hat er ja genannt. Zu viele Tiere auf engem Raum, Wohnung frisch renoviert, Laminat neu.....
Zitat
[...]
Die Unwirksamkeit der Klausel hat allerdings nicht zur Folge, dass Mieter ohne weiteres Hunde und Katzen halten können. Das, so meinen die Richter, sei immer eine Frage des Einzelfalles und müsse durch Abwägung der Interessen des Mieters an der Tierhaltung, den Interessen des Vermieters und der Nachbarn entschieden werden. Für eine klare Rechtslage hat das Urteil leider nicht gesorgt, sondern allenfalls dafür, dass Vermieter mehr Offenheit für die Interessen der tierliebenden Mieter zeigen müssen. Führen Mieter gute Gründe an, wird der Vermieter in Zukunft nicht ohne weiteres eine Hunde- und Katzenhaltung ablehnen können. Empfehlenswert ist es aber nach wie vor, vor Einzug zu klären, dass Hund oder Katze mit Zustimmung des Vermieters aufgenommen werden können. 6/13http://www.mhmhamburg.de/Gebra…iten--1184703721/sub.html
Weiter unten auf der Seite steht noch ein weiterer Artikel zur Tierhaltung.
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Hallöchen...
Ich sehe da schwarz.
Der Vermieter sichert sich im Mietvertrag extra ab, dass die Hundehaltung erwähnt ist, und wenn es seine Wohnung ist, ist das bindend. Hier in der Schweiz zumindest. Was der Eigentümer/die Verwaltung sagt, ist nunmal so.
Grillen im Garten ja/nein
Grillen auf Balkon ja/nein
Musizieren ja/nein --> wann
Hundehaltung ja/neindas gilt !
Grüsse, Nina
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Ich würde nochmal versuchen mit ihm zu reden.
Evtl. auf die gewünschte Rasse eingehen, auf eine Haftpflichtversicherung, die Mietschäden mit einbezieht und darauf, dass ihr viel Zeit zu Hause habt um einen Hund einzugewöhnen, so dass die Gefahr, dass der Hund viel zerstört relativ gering ist (viele Hunde zerstören ja, wenn sie allein bleiben müssen und das nicht wirklich können).Habt ihr die Kaninchen schon lange? Dann würde ich evtl. darauf hinweisen, dass der vorherige Vermieter kontaktiert werden kann - es gab nie Probleme. (Falls das der Wahrheit entspricht).
Falls die Kaninchen schon älter sind könnte man auch evtl. ansprechen, dass man nach diesen keine weiteren plant (auch wieder, falls es stimmen sollte), wenn man denn einen Hund hätte.Mein jetziger Vermieter zierte sich auch erst, hat aber dann auf erneutes Bitten hin eingewilligt. Manche wollen so evtl. nur abschätzen, ob das ein kurzfristiger Wunsch ist, oder ob da eine gewisse Ernsthaftigkeit und damit auch der Wille zu guter Erziehung usw. dahinter steht.
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Ich würde mich uf nen Kaffee mit ihm treffen und versuchen, seine Bedenken auszuräumen und einfach mal vernünftig zu reden- wenn er weiterhin nein ssagt, macht ruhig deutlich, dass ihr da nicht lange wohnen werdet, weil, ihr ja von anderen Umständen ausgegangen seid...
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Ich dachte, er wohnt im Ausland. Da wirds wohl net gehen mitm Kaffee ^^
von unterwegs..
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Achja
Ok dann halt nochmal ein ruhiges Telefonat
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Zitat
Ich würde mich uf nen Kaffee mit ihm treffen und versuchen, seine Bedenken auszuräumen und einfach mal vernünftig zu reden- wenn er weiterhin nein ssagt, macht ruhig deutlich, dass ihr da nicht lange wohnen werdet, weil, ihr ja von anderen Umständen ausgegangen seid...
Ja, er wohnt in Saudi Arabien zum Arbeiten und sonst in Australien. Er hat die Wohnung nur, weil seine Mutter hier vorher wohnte und er diese vor kurzem erbte.
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Zitat
Ja, er wohnt in Saudi Arabien zum Arbeiten und sonst in Australien.
ist doch ein schönes urlaubsziel
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Ich denke nicht, dass es hilfreich wäre in Arabien vor seiner Tür zu stehen und zu sagen, lassen Sie uns einen Kaffee trinken gehen, ich möchte mit Ihnen über Hundehaltung sprechen.
Selbst wenn das möglich wäre.
Ich möchte halt hier ungern sofort wieder ausziehen. Es ist nämlich ansonsten echt eine traumwohnung.
Nur finde ich sein generelles Verbot sch*****. Das hat so etwas endgültiges.
Und wir haben ja auch recht viel Kaution bei ihm hinterlegt. -
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