Vermieter rät zum Abstand nehmen vom Hundekauf
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Wir haben bei Einzug geklärt, wie das bei Hundehaltung ist, weil das laut Mietvertrag ebenfalls die Einstimmung des Vermieters benötigt. Unserer hatte damals geschrieben, dass das ok ist, nur dass wir halt beachten müssen, dass wir die Wohnung in genau dem Zustand übergeben müssen, in dem wir sie sie bekommen haben. Und das war nunmal frisch renoviert mit neuem Parkett und dass ggfs bei Kratzern abgeschliffen oder, wenn's ganz schlimm ist, neu verlegt werden muss - das ist eine klare Ansage, damit können wir leben.
Ich hätte nie im Leben einen Hund am Vermieter vorbeigeschmuggelt.
Und wenn der Vermieter gesagt hätte "Nein, Hund geht nicht weil xyz" dann hätten wir abwägen müssen, ob wir die Wohnung unbedingt wollen und den Hundewunsch vertagen oder weiter suchen. Ganz einfach. Klar kann man noch mal drüber reden, wie es vorgeschlagen wurde. Eben sagen, dass man die Schäden natürlich übernimmt (ist für mich eine Selbstverständlichkeit) und halt sachlich bleiben. Wenn dann immer noch ein "Nein" kommt, dann s.o.: Hund oder Wohnung. -
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Ich denke da kann man nichts machen. Die Rechtslage ist eindeutig: Laut Mietvertrag bedarf Hundehaltung der Genehmigung des Vermieters. Die habt ihr nicht, also gibt es keine Hundehaltung.
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Eigentlich ist auch eine mündliche Zusage eine Zusage und wenn da steht “nach Vereinbarung“ kann man davon ausgehen, dass wenn nicht Gründe auftauchen die bei Einzug noch nicht bestanden, Hundehaltung erlaubt ist.
Ist halt die Frage ob man es drauf anlegen will, zumal der Vermieter eh im Ausland ist. Nach den letzten Urteilen hat man eigentlich mit einem kleinen Hund gute Karten.Unabhängig davon würde ich dem Vermieter erstmal anbieten das Laminat komplett mit PVC-Boden zu überdecken. Wenn der Hundewunsch so groß ist lebt man auch mit Billigboden. Dann ist sein größtes Argument hinfällig.
Mein Vermieter hat meinen Hund bei der Besichtigung gesehen, mündlich erlaubt aber sich geweigert das in den Mietvertrag aufzunehmen, aus dummen Gründen. Brauchte halt dringend die Wohnung. Wenn er es jetzt drauf anlegen würde und sagen würde er wisse nix vom Hund, würde ich auch eine Klage abwarten. Man kann auch als Vermieter nicht immer Rosienenpicken und nicht zu seinem Wort stehen. Aber bis jetzt spielt er zum Glück immer mit meinem Hund wenn er kommt.
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Ich würde es auch nochmal mit einem Schreiben versuchen, vielleicht inklusive dem Angebot einer Hundehalterhaftpflicht einer Versicherung, damit er sieht, das ihr euch informiert habt?! Zusätzlich würde ich vielleicht anbieten, das seine Stellvertreterin das Recht hat z.B. alle 6 Monate eine Wohnungsbegehung zu machen, damit er weiß, das alles in Ordnung ist.
Ich kann aber die Ängste des Vermieters verstehen.
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Danke für die vielen Ratschläge.
Natürlich wäre es schön gewesen, wenn man sich auf das Wort der Stellvertreterin hätte verlassen können, aber wenn mein Vermieter das nun garnicht will, muss ich das akzeptieren. Dann muss ich das Thema Hundehaltung halt wieder verschieben, bis wir uns ein eigenes Haus leisten können.
Ist halt schade, wenn man dachte, dass es geht und dann wird man wieder enttäuscht. Wäre halt schöner, wenn man nicht auf Vermieter angewiesen ist.
Naja beim nächsten Mal ist man schlauer und lässt es sich gleich bestätigen.
Ich hatte halt auch mal gelesen, dass es bei der Erlaubnis hauptsächlich darum geht, dass es keine Listenhunde sind, aber egal. Wir werden sicher nicht ohne Erlaubnis einen Hund halten um ihn dann wohlmöglich wieder abgeben zu müssen oder ähnliches.Ach ja und was die Wohnungsbegehung der Stellvertreterin angeht, die ist sowieso ständig hier, weil nun das Dach kaputt ist und die Sicherungen noch ausgetauscht werden müssen und die Fenster noch ausgetauscht werden sollen. Da will sie eh überall dabei sein...
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Weißt du eigentlich schon welche Rasse es werden soll? Oder zumindest welche Größenordnung? Foxi ist ja so ein Hund aus der Kategorie klein und süß. Alle finden ihn immer süß! Und wie man weiß, sind süße Hunde ja auch immer lieb und bellen nicht....
Deswegen war Foxi auch kein Problem bei der letzten Wohnungssuche. Mit nem Rottweiler hätte das bestimmt ganz anders ausgesehen. Wenn du den Vermieter noch überzeugen möchtest, dann könnte ein Foto vom potenziellen Hund vielleicht helfen.
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Ohne jetzt den ganzen Thread durch gelesen zu haben ... unsere Haftpflicht haftet für Schäden an dem gemietetem Inventar durch den Hund verursacht.
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Darf ich mal fragen was deine Haftpflicht kostet?
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Meine Haftpflicht hat das auch mit drin, kostet um die 50€ im Jahr. Haftpflicht ist wirklich nicht soo teuer.
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Ok, ich werde mich mal bei meinem Versicherer informieren. Eine Haftpflicht ist ja für Hunde eh Pflicht dachte ich!
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