verzweifelt - er soll ins Tierheim
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Wäre vielleicht trotzdem nicht verkehrt sich mit Rechtsanwalt Dr. Weidemann in verbindung zu setzen. Soviel ich weiß ist er "Experte" was gerade die Listenhunde angeht einfach mal nach Hund und Halter e.V. gucken, weiß grad nicht ob ich den Link hier einsetzen darf.
Wenn der Hund nicht ordentlich angemeldet war könnt ich mir vorstellen das mit nem schnellen Umzug nich alles erledigt ist eben wegen der geforderten zuverlässigkeit.
lg
Nikki - Vor einem Moment
- Neu
Hi,
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auweia.
das schaut nicht gut aus.
wenn sie in brandenburg nur halb so streng sind, wie bei uns in bayern, dann seh ich da ganz schwarz!
die auflagen nicht erfüllen, rächt sich immer irgendwann. (so unsinnig diese auch sind!).
mir bleibt also nur der dringende apell an alle, die einen kampfschmuser(mix) halten wollen: bitte erkundigt euch im vorfeld ganz genau welche regelungen, auflagen ect. bei euch gelten und erfüllt sie!
sonst muss es - wie in diesem fall auch - leider leider leider der hund ausbaden!
ich hoffe sehr, dass sich hier noch irgendeine lösung findet - dem hund zuliebe. rechtsanwalt befragen wäre auch mein erster vorschlag gewesen.
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Sie hat den Hund, seit er zehn Wochen alt ist. Jetzt wollte sie ihn anmelden, gechipt ist er angeblich.
Das ist alles ganz schön dumm gelaufen. Ein ganz lieber Hund ist das. für den ist es echt schlimm, er ist sehr menschenbezogen.Kann man da gar nichts machen?
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Ich würde sagen, da ist dann neben allem auch noch A....kriechen und Stiefel lecken angesagt, wenn man unter den Umständen noch eine Chance haben möchte, diesen Hund zu behalten.
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Zitat
bibi, der hund wird nicht gemeldet gewesen sein, da die haltung dieser rasse verboten ist - da geht nix mit anmeldung
sie wird den hund nicht wieder aus dem th holen können.
gruß marion
Marion, das stimmt so nicht.
Die Rassen
1. American Pitbull Terrier,
2. American Staffordshire Terrier,
3. Bullterrier,
4. Staffordshire Bullterrier und
5. Tosa Inu.und deren Mixe dürfen mit Auflagen gehalten werden. Gezüchtet werden darf mit ihnen nicht.
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
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Zitat
Ich würde sagen, da ist dann neben allem auch noch A....kriechen und Stiefel lecken angesagt, wenn man unter den Umständen noch eine Chance haben möchte, diesen Hund zu behalten.
So sehe ich es auch und einen Anwalt einschalten.
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
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Das Ganze zieht ja einen Rattenschwanz nach sich...
Der Hund ist 10 Monate alt. Also hättes es diesen Hund gar nicht geben dürfen.
Sie hatte mindestens 6 Monate Zeit den Hund anzumelden. Das wäre noch reacht easy gelaufen, weil das Negativgutachten ja noch gar nicht fällig ist.
Hält sie den Hund in einem Mehrfamilienhaus, dann ist das nächste, dicke Problem da.Weidemännchen wäre eine Möglichkeit. Nur sieht es eben einfach übel aus.
LG
das Schnauzermädel -
Zitat
Marion, das stimmt so nicht.
Die Rassen
1. American Pitbull Terrier,
2. American Staffordshire Terrier,
3. Bullterrier,
4. Staffordshire Bullterrier und
5. Tosa Inu.und deren Mixe dürfen mit Auflagen gehalten werden. Gezüchtet werden darf mit ihnen nicht.
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
Die anlage 1 Hunde dürfen in Brandenburg nicht neu angeschafft werden
es gibt meiner Meinung nach nur eine Ausnahme wenn man z.B. aus Berlin nach Brandenburg zieht und der Hund schon vorher zur Familie gehörte bzw. "Bestandshunde" also Hund wurde schon vor Inkrafttreten angeschafft.Auch aus dem Tierschutz dürfen in Brandenburg solche Hunde nicht aufgenommen werden sodas die Tierheime diese Rassen nur in andere Bundesländer vermitteln dürfen.
LG Caro
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Zitat
Sie hat den Hund, seit er zehn Wochen alt ist. Jetzt wollte sie ihn anmelden, gechipt ist er angeblich.
hallo,
ich finde es sehr traurig, dass der arme hund das jetzt ausbaden soll, keine frage.was ich überhaupt nicht verstehe ist, dass die halterin ihren hund nicht angemeldet hat. das müßte sie mit jedem hund machen, da gibt es keine ausrede.
und das bei so einer rasse. das ist dummheit pur. selber schuld, kann man da nur sagen.vielleicht besteht ja noch die möglichkeit, die hinterzogene hundesteuer nachträglich zu zahlen und so aus der nummer rauszukommen. wobei ich es nicht glaube.
mir tut der hund sehr leid.
gruß marion
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Vor Verzweiflung den Kopf in den Sand stecken hilft hier wenig. Ich würde den Aufforderungen der Stadt nachkommen, im TH sofort nachfragen, ob sie ihn täglich besuchen darf und Gassi gehen kann, damit es nicht ganz so schwer für den armen Kerl wird. Gleichzeitig würde ich mich um die Erfüllung der Auflagen kümmern: amtl. Führungszeugnis, Versicherungsnachweis, Wesenstest..hoffentlich hat sie wenigstens den 60/30er Test beim TA schon gemacht, sonst stünde der auch noch an!
Und dann kann sie den Hund wieder zu sich holen, egal in welchem Bundesland sie lebt! - Vor einem Moment
- Neu
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