Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
verzweifelt - er soll ins Tierheim
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Danke für die vielen Meinungen. Nein, es ist nichts vorgefallen. Allerdings hat ein Nachbar sich mal beschwert, der Hund wäre bissig. Das ist aber schon einige Monate her. Na logisch, der ist jetzt 10 Monate, vor ein paar Monaten war er noch ein junger Welpe. Die Beißhemmung war noch nicht ausgeprägt, mittlerweile schon.
Er beißt nie richtig zu, so wie alle spielenden Hunde eben auch in dem Alter.Ansonsten war wirklich nichts.
Allerdings hat sich das Mädchen wirklich nicht vorher nach der Halterverordnung der Stadt erkundigt. Wir leben im Land Brandenburg. -
14. Juli 2010 um 12:15
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verzweifelt - er soll ins Tierheim - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Zitat
Danke für die vielen Meinungen. Nein, es ist nichts vorgefallen. Allerdings hat ein Nachbar sich mal beschwert, der Hund wäre bissig. Das ist aber schon einige Monate her. Na logisch, der ist jetzt 10 Monate, vor ein paar Monaten war er noch ein junger Welpe. Die Beißhemmung war noch nicht ausgeprägt, mittlerweile schon.
Er beißt nie richtig zu, so wie alle spielenden Hunde eben auch in dem Alter.Ansonsten war wirklich nichts.
Allerdings hat sich das Mädchen wirklich nicht vorher nach der Halterverordnung der Stadt erkundigt. Wir leben im Land Brandenburg.Kann es sein, dass besagter Nachbar da was angeleiert hat?
Die Halterverordnung des Landes Brandenburg kenne ich nicht.
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Schlaubi und Quebec habens doch schon gepostet. Sieht so aus als hätte das schon seine Richtigkeit.
Und so hart wie's klingt, da hat sie dann wohl selber schuld. Mir tuts leid für den Hund.
Vielleicht kann si ja die Auflagen erfüllen und den Hund danach wieder raus holen?
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Wenn die Auflagen der Hundverordnung nicht eingehalten werden, kann der Hund eingezogen werden.
Und ich befürchte, dass der Hund gar nicht angemeldet worden ist, richtig? Dann ist das die logische Konsequenz.LG
das Schnauzermädel -
Zitat
Allerdings hat sich das Mädchen wirklich nicht vorher nach der Halterverordnung der Stadt erkundigt. Wir leben im Land Brandenburg.Das ist nämlich der Knackpunkt. Da wird sie nur entweder sofort nach Berlin ziehen können, aber auch da muß sie ein Negativzeugnis ablegen, der Hund muß gechippt und Haftpflichtversichert sein.
Oder sie muß bitten, das ihr der Hund, wenn sie alle Auflagen in Brandenburg erfüllt hat, wieder zurück gegeben wird.Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
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Zitat
Allerdings hat sich das Mädchen wirklich nicht vorher nach der Halterverordnung der Stadt erkundigt. Wir leben im Land Brandenburg.
ich hab mal die suchmaschine gefragt. das halten ist in brandenburg verboten.
http://www.hundehaftpflicht-info.de/brandenburg.htm
gruß marion
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Gibt es nicht die Möglichkeit, dass sie den Hund sozusagen an eine Pflegestelle vermittelt, bis sie umgezogen ist?
Oder ist das auch untersagt?
Und könnte sie ihn aus dem TH zurück holen, wenn sie umzieht?Ist er denn angemeldet, versichert etc.??
Gruß
Bibi -
ZitatAlles anzeigen
Da es hiser ja offensichtlich um Brandenburg geht, stell ich dsen Link zur Hundehalterverordnung ein.
Wenn sie gegen die zahlreichen Auflagen verstoßen hat, hat die Stadt das Recht den Hund einzuziehen, ein Widerspruch ist nicht möglich.
Du schreibst, daß die Freundin wußte, daß sie einen Listenhund hat, folglich hätte sie auch alle Auflagen erfüllen müssen.
Anmeldung des Hundes bei den zuständigen Behörden
Vorlage des polizeilichen Führungszeugnis
Haftpflichtversichserungsnachweis
Negativzeugnis usw. usw.Der Hund ist jetzt 10 Monate alt, Zeit genug war ja da.
Ob gegen die vermutlich zahlreichen Verstöße der Verordnung ein Anwalt noch Helfen kann, wage ich zu bezweifeln.
http://www.mi.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=35848
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
Nö, Marion, schau mal in meinen Link, der ist von 2004.
Mit Auflagen ist das Halten "gefährlicher" Hunde erlaubt.
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
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Zitat
Und könnte sie ihn aus dem TH zurück holen, wenn sie umzieht?
bibi, der hund wird nicht gemeldet gewesen sein, da die haltung dieser rasse verboten ist - da geht nix mit anmeldung

sie wird den hund nicht wieder aus dem th holen können.
gruß marion
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Es gibt nur das klitzkleine Problem, dass man, wenn man den Hund nicht angemeldet hat, gleich zig Ordnungwidrigkeiten begangen hat und dann arge Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen.
Da ist man dann auf sehr viel Gnade angewiesen, wenn man alles erforderlichen Dinge nachreicht und dann eine Genehmigung möchte. Selbst ein Anwalt ist das recht machtlos.LG
das Schnauzermädel - Vor einem Moment
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