verzweifelt - er soll ins Tierheim
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Meine Tochter hat eine Freundin, diese hat einen 10 Monate jungen Staffy.
Natürlich wußte die Freundin, daß dieser Hund ein Listenhund ist aber sie hat ihn schon als kleinen Welpen bekommen und liebevoll und friedlich erzogen. Er ist ein ganz lieber, kuschelbedürftig, verspielt und halbwegs gehorsam (na ja, sie arbeitet noch dran)Alle mögen den Hund, die junge Frau nimmt ihn auch überall mit hin. Sie geht mit ihm spazieren, trifft sich mit Freunden zum Baden am See und erzieht ihn gewaltfrei, aber konsequent. Im nächsten Jahr hat sie ihre Ausbildung fertig und will nach Berlin ziehen. Da darf sie den Hund auch halten (mit Kontrolle und Auflagen sicherlich, aber immerhin).
Unsere Stadt hat jetzt verfügt, daß sie den Hund mit sofortiger Wirkung ins Tierheim geben muß. Jeder Widerspruch ist wirkungslos. Ich kann das nicht genau nachvollziehen, kenne nur die Erzählungen meiner Tochter.
Die Besitzerin will sich jetzt in Berlin pro forma anmelden, was anderes fällt ihr nicht ein. Sie ist todunglücklich, sie liebt ihren Hund sehr und er hat nie jemand etwas getan. Es gab noch nie Beschwerden oder Klagen wegen ihm. Sie könnte mit Auflagen auch leben aber ihn abzugeben, das ist der Horror für sie.
Ist das wirklich so, daß man da nichts machen kann? Ich hab mich mit dem Problem nie befaßt, weil ich diese Rasse nicht sonderlich mag aber wir reden doch wohl erstmal vom anderen Ende der Leine, wenn es um "Kampfhunde" geht.
Wie kann ich helfen?
Traurige Grüße - Vor einem Moment
- Neu
Hi,
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Welches Bundesland?
LG
das Schnauzermädel -
Aus welchem Grund hat denn die Stadt sowas entschieden? Einfach so geht das doch nicht oder? Also ohne dass etwas vorgefallen ist?
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Es tut mir leid, aber, daß eine Stadt ohne ersichtlichen Grund verfügt, der Hund muß ins Tierheim, kann ich mir nicht vorstellen.
Das wäre ja schiere Willkür und die gibt es nun nicht in dieser Form in unserem Staat.Es muß etwas vorgefallen sein, in Berlin mehrmals, damit ein Hund eingezogen wird.
Ich würde erstmals die wahren Hintergründe erfahren wollen, bevor ich mir Gedanken mache, wie ich helfen kann.
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
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Mit welcher Begründung soll sie den Hund abgeben und was sagt die Hundeverordnung zur Haltung solcher Hunde und hat sie sich an diese bisher gehalten?
Ich würde trotzt alledem Widerspruch einlegen lassen. Ja lassen, ich würde es über einen Anwalt machen und mir so Zeit verschaffen.
Problematisch wird es nur, wenn es gewisse Vorlagen gibt, die sie nicht erfüllt hat, warum auch immer, dann fällt die Zuverlässigkeit weg und dann kann es zu einem Bestand kommen und der Hund muss wirklich weg. Allerdings würde ich dann - auch über einen Anwalt - eine andere Lösung suchen, wie eine Pflegestelle, bis sie in Berlin ist. Denn ich persönlich glaube nicht, das sich schon mal in Berlin melden, wird nicht ausreichen, da sie ja dann immer noch in dem Ort wohnt.
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Dass ein Hund einfach eingezogen wird, habe ich noch nie gehört, das muss etwas vorgefallen sein oder irgend jemand hat sie angeschwärzt.
Außerdem muss die Stadt doch der HH diese Maßnahme begründen oder etwa nicht? -
Ich weiß jetzt nicht wo du wohnst, aber es gibt Verordnungen. Es ist schade, das einige Rassen auf den "Verbots"-Listen stehen, aber dennoch ist es so. Das sich jemand so einen Hund dennoch anschafft, ohne sich zu informieren, ob er diesen Hund halten darf ist gelinde gesagt schön blöd. Auch wenn dort steht, das ein Einspruch wirkungslos ist, würde ich dennoch versuchen eine Genehmigung zu bekommen, und alles daran setzen einen positiven Wesenstest abzulegen.
ZitatEs muß etwas vorgefallen sein, in Berlin mehrmals, damit ein Hund eingezogen wird.
In Bayern darf man ja solche Hunde gar nicht halten. Da muss man sich schon vorher eine Genehmigung besorgen. Selbst Tanja hatte damals Schwierigkeiten wie sie sagte. Insofern könnte die fehlende Haltergenehmigung schon ein Grund sein, das der Hund weg soll. Natürlich weiß ich jetzt nicht, obs hier um Bayern geht.
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Zumindest bei Deinem Ort steht:
Anzeige- und Kennzeichnungspflicht (gem. HundehV)
besteht bei Hunden mit einer Widerristhöhe von mindestens 40cm oder einem
Gewicht von mindestens 20kg;wer einen gefährlichen Hund halten will, bedarf der Erlaubnis der örtlichen
OrdnungsbehördeQuelle: http://www.stadt-strausberg.de/neu/cms/front_…at=78&idart=269
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hallo,
wenn sie den hund nicht als staff angemeldet hatte und es jetzt rausgekommen ist, dann kann es schon sein, dass der hund eingezogen wird, weil sie als nicht zuverlässig gilt.
an ihrer stelle würde ich mir sofort einen guten anwalt nehmen.
gruß marion
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Da es hiser ja offensichtlich um Brandenburg geht, stell ich dsen Link zur Hundehalterverordnung ein.
Wenn sie gegen die zahlreichen Auflagen verstoßen hat, hat die Stadt das Recht den Hund einzuziehen, ein Widerspruch ist nicht möglich.
Du schreibst, daß die Freundin wußte, daß sie einen Listenhund hat, folglich hätte sie auch alle Auflagen erfüllen müssen.
Anmeldung des Hundes bei den zuständigen Behörden
Vorlage des polizeilichen Führungszeugnis
Haftpflichtversichserungsnachweis
Negativzeugnis usw. usw.Der Hund ist jetzt 10 Monate alt, Zeit genug war ja da.
Ob gegen die vermutlich zahlreichen Verstöße der Verordnung ein Anwalt noch Helfen kann, wage ich zu bezweifeln.
http://www.mi.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=35848
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
- Vor einem Moment
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