Missbrauch von Tieren - Erstellung einer Petition
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was genau soll die petition denn beinhalten? also fordert ihr etwas, oder wollt ihr aufmerksam machen?
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Zitat
was genau soll die petition denn beinhalten? also fordert ihr etwas, oder wollt ihr aufmerksam machen?
"wir" fordern damit eine gesetzesänderung, die den mißbrauch von tieren wieder verbieten und unter strafe stellen sollen...
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Ich wäre auch dafür, allerdings verstehe ich nicht ganz, wie das ausschaun soll
Der Missbrauch ist doch verboten, da den Tieren ja unnötig Schmerzen zugefügt werden. Das hast du doch ganz am Anfang geschrieben mit den Tierschutzgesetzen, § 1 müsste da schon zum Tragen kommen.
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Zitat
Ich wäre auch dafür, allerdings verstehe ich nicht ganz, wie das ausschaun soll
Der Missbrauch ist doch verboten, da den Tieren ja unnötig Schmerzen zugefügt werden. Das hast du doch ganz am Anfang geschrieben mit den Tierschutzgesetzen, § 1 müsste da schon zum Tragen kommen.
Nein tut es eben leider nicht... daher müsste es ja wieder neu aufgenommen werden...
Ich setz grad mal was auf und stell es dann rein... Dauert noch ein Weilchen...
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schubs
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Zitat
schubs
danke
So, und hier mal der erste Entwurf (wenn euch noch was einfällt, dann sagt es bitte... wir müssen schauen, dass es so wenig Lücken etc. wie möglich gibt) ......
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Petition gegen Tiermißbrauch
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Mißbrauch von Tieren, egal welcher Art ganz verboten und wieder unter Strafe gestellt wird. Erinnert wird hierbei an den 1969 aufgehobenen § 175 b StGb.
(Der § 175 b lautete: „Die widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“)
Begründung:
Das Tierschutzgesetz nach § 1 sagt aus, das niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Es gibt KEINEN Grund, der rechtfertigen würde, einem Tier durch den Mißbrauch oder ähnlichem Schaden, Schmerzen oder Leid zuzufügen.
Auch wenn es viele Menschen gibt, die behaupten, ein Tier komme dadurch nicht, oder nur geringfügig zu schaden, so gibt es hierfür ausreichend Beweise, die das Gegenteil aufzeigen.Ein Tier mit vollen Bewusstsein und absolutem Vorsatz zu missbrauchen darf nicht länger toleriert werden ! Außerdem darf es keine Rolle spielen, ob der Täter sein eigenes Tier mißbraucht (was bisher straffrei ist) oder dazu ein fremdes Tier „benutzt“ (was als Sachbeschädigung gilt)
Das Tier muss vor körperlichen oder seelischen Übergriffen durch den Menschen geschützt werden. Auch darf es nicht mehr egal sein, ob bei dem Tier Schmerzen oder ähnliches nachgewiesen wird.
Allein der Tatbestand des Mißbrauchs muss wieder unter Strafe gestellt werden !!!Einige Definitionen von sexuellem Mißbrauch:
- oral-genitale Handlungen (Fellatio, Cunnilingus)
- genitale Handlungen (Anal- und Vagianalverkehr, Einführen von Fremdobjekten, Einführen von Fingern, Händen, Armen)
- Masturbation
- Frotteurismus (Reiben des gesamten Körpers/Genitalien am Tier)
- Voyeurismus (Beobachten Dritter bei sexuellen Handlungen) -
Mir wird bei dem Thema immer richtig schlecht
Meine Persönliche Meinung ist ja schnippe schnappe alles ab wer sich an Kindern Tieren ect. vergeht
Da diese Lösung aber nur wunschdenken ist werde ich auch unterschreiben so fern das mit 16 möglich ist.
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Zitat
danke
So, und hier mal der erste Entwurf (wenn euch noch was einfällt, dann sagt es bitte... wir müssen schauen, dass es so wenig Lücken etc. wie möglich gibt) ......
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Petition gegen Tiermißbrauch
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Mißbrauch von Tieren, egal welcher Art ganz verboten und wieder unter Strafe gestellt wird. Erinnert wird hierbei an den 1969 aufgehobenen § 175 b StGb.
(Der § 175 b lautete: „Die widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“)
Begründung:
Das Tierschutzgesetz nach § 1 sagt aus, das niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Es gibt KEINEN Grund, der rechtfertigen würde, einem Tier durch den Mißbrauch oder ähnlichem Schaden, Schmerzen oder Leid zuzufügen.
Auch wenn es viele Menschen gibt, die behaupten, ein Tier komme dadurch nicht, oder nur geringfügig zu schaden, so gibt es hierfür ausreichend Beweise, die das Gegenteil aufzeigen.Ein Tier mit vollen Bewusstsein und absolutem Vorsatz zu missbrauchen darf nicht länger toleriert werden ! Außerdem darf es keine Rolle spielen, ob der Täter sein eigenes Tier mißbraucht (was bisher straffrei ist) oder dazu ein fremdes Tier „benutzt“ (was als Sachbeschädigung gilt)
Das Tier muss vor körperlichen oder seelischen Übergriffen durch den Menschen geschützt werden. Auch darf es nicht mehr egal sein, ob bei dem Tier Schmerzen oder ähnliches nachgewiesen wird.
Allein der Tatbestand des Mißbrauchs muss wieder unter Strafe gestellt werden !!!Einige Definitionen von sexuellem Mißbrauch:
- oral-genitale Handlungen (Fellatio, Cunnilingus)
- genitale Handlungen (Anal- und Vagianalverkehr, Einführen von Fremdobjekten, Einführen von Fingern, Händen, Armen)
- Masturbation
- Frotteurismus (Reiben des gesamten Körpers/Genitalien am Tier)
- Voyeurismus (Beobachten Dritter bei sexuellen Handlungen)Ist ja schonmal gar nicht so schlecht.
Ich überlege gerade, wie man da noch rankommen könnte, außer über die Sache mit den Schmerzen.. Irgendetwas, das noch ausschlaggebend für ein Verbot sein könnte..
Eine Würde hat ein Tier im strafrechtlichen Sinne ja leider nicht...
Vielleicht könntest du als Argument die sittliche Verrohung und den Jugendschutz irgendwie anführen... kompliziert, aber vielleicht fällt mir ja noch was ein..Ach ja, ich würde das mit dem absoluten Vorsatz wegnehmen.
Es gibt im strafrecht drei Formen von Vorsatz (dolus directus 1.Grades, dolus directus 2.Grades und dolus eventualis).Gerde der letzte beschreibt auf deutsch den bedingten Vorsatz, der würde dem Wortlaut irgendwie nicht unter das ,,Absolut" fallen. Also vielleicht eher einfach nur ,,Vorsatz"... -
mal kurz für den koch, der für rechtliches sofort zum anwalt rennt weil er keine ahnung hat: was ist der genaue unterschied zw. einem bedingten und einem absoluten vorsatz? eigentlich verstehe ich den eigentlichen begriff als" ich weiß was ich tue und will es.... " was soll es denn da noch für abstufungen geben?
fragende grüße......
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Zitat
Mir wird bei dem Thema immer richtig schlecht
Nicht nur Dir!
Das ist der Hohn in Dosen und ein Armutszeugnis das im Jahre 2010 in einem zivilierten Land wie Deutschland ueberhaupt darauf gepocht werden muss das es gesetzlich verboten werden muss das sich irgendwelche kranken Hirne an Tieren befriedigen.
:bäh: :furz:
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