vermieter probleme
-
-
hallo
ich wohne mit meiner freundin zusammen seit kurzer zeit.
nun wollen wir uns ein hund holen.
wenn der vermieter was dagegen hat könnte man den hund wo anderes anmelden ?
da ich nur im mietvertrag stehe und meine freundin eigendlich hier wohnt aber trozdem noch zuhause angemeldet ist.
kann der vermieter dann igrendwas sagen ??
die sind halt immer da aber trozdem auch nur ein besuch.Vielen dank in vorraus
- Vor einem Moment
- Neu
Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
-
-
Bei Besuch darf der Vermieter ncihts sagen, aber der Besuch ist zeitlich begrenzt auf ich glaube 8 Wochen im Jahr oder so. Dauerhaft ist das nicht machbar. Wenn der Hund immer in dieser Wohnung lebt, werdet ihr um die Erlaubnis des Vermieters nicht herum kommen.
Zumal man sich den Vermieter mit Sicherheit nicht zum Freund macht, wenn man versucht, ihn zu hintergehen und auszutricksen. Der ist ja auch nicht blöd und merkt, ob das ein Gasthund ist oder ob der wirklich bei euch lebt. Und ob er euch dann noch so wohlgesonnen ist, steht mal auf einem anderen Blatt. Wäre ich Vermieter und man versuchte das mit mir, den Mieter hätte ich aber echt auf dem Kieker...
In solchen Fällen währt ehrlich immernoch am längsten.
LG, Henrike
-
Hi, ihr habt doch einen Mietvertrag. Steht da etwas über Hundehaltung drin?
-
ja nach absprache und nicht über 60 cm und kein kampfhund.
wir wollen ein malteser uns holen.
haben beim vermieter angerufen und wollten bescheid sagen das wir uns bald ein hund holen wollen.man hat uns dann dierekt gesagt NEIN sie wollen das nicht weil der nur dreck im treppenhaus macht u.s.w aber beim vertrags unterschreibung hat man uns mündlich gesagt das so ein kleiner 25 cm hund kein problem wär. nun sollten wir ein brief schreiben.jetzt warte ich auf die antwort und habe noch ein problem nartürlich haben wir uns schon umgeuckt und ein super welpen gefunden der in dezember zu uns kommen kann.wir sollen eine anzahlung machen die aber weg ist wenn wir nicht den hund nehmen.anzahlung machen udn hoffen das es mit den vermieter klappt oder 100 € aus den fenster werfen wenns nicht klappt ? -
Also ganz ehrlich Brief abwarten und nach dem nächsten Wurf schauen. Sowas kann bittere Folgen haben. Falls der Vermieter nein sagt müßt ihr das so hinnehmen oder euch eine neue Bleibe suchen mit erlaubter Hundehaltung. Alles nur schriftlich nie mündlich.
LG -
-
kann ja nicht sein das er den verbieten kann da er ja ein kleiner hund ist.
siehe artikelhttp://www.anwalt-mietrecht.de/mietrecht/hund…075318ea0fa2ea5
-
Du willst doch keinen Ärger mit deinem Vermieter und du willst doch deine Kaution bestimmt wieder haben. (Viele Vermieter zahen die einfach nicht aus, aus windigen Gründen und da einklagen kostet mehr als die Kaution wert ist)
Also warte auf den Brief deines Vermieters.
Ich würde mich nicht auf irgendwelche Urteile im Internet verlassen.
-
doch das kann er. Um ehrlich zu sein würde ich mir unter solchen Umständen auch keinen Hund holen. Am Ende macht der Vermieter euch das Leben schwer und dann muss der Hund wieder weg!
Nur weil ein Gericht für den Hund entschieden hat, muss es beim nächsten nicht wieder so sein. Der kann euch schon blöde kommen wenn der Hund bellt wegen Lärmbelästigung. Kleiner Hund hin oder her. -
Im Prinzip, wenn Hunde unter 60cm erlaubt sind, bist du im Recht.
Notfalls auch vor Gericht, allerdings hast du einen unerlaubten Untermieter.
Das würde mir mehr Sorgen machen.Die WOhnberechtigung von Besuchern ist nur begrenzt und du musst deine Freundin beim Vermieter melden wenn sie dauerhaft bei dir lebt.
In Berlin ist die nicht Meldepflichtige Untermiete auf 3 Monate begrenzt.Schau zu das du alles Regelst oder eben ne neue gemeinsame Wohnung wo Hundehaltung kein Problem ist.
Gruß Gwen
-
Das mag sein. Mittlerweile gibt es soviele Urteile über Hundehaltung ob klein oder groß, Nachbar hat einen ich darf nicht, Hatte schonmal HUnd jetzt kommt neuer u.s.w. ich würde mir immer die Hundehaltung schriftlich erlauben lassen über jeweiligen aktuellen Hund. Dann biste sicher.
Im übrigen halte ich meinen Hund trotz Hundeverbotshaltung im Mietvertrag aber mit Genehmigung aller Nachbarn. Unterschriftaktion läßt grüßen.
So kann es auch gehen. Aber alles nur unter Vorbehalt. Sollte er das Treppenhaus verunreinigen oder bellen dann iss Schluß mit lustig. Bellen tut er nicht da er berufstätig ist und verunreinigen macht er nicht da ich zwischendurch mal meinen Putzplan auf das Erdgeschoß erweitere. Im übrigen alle Kinder hier im Haus verursachten mehr Dreck und Lärm das wurde einheitlich beschlossen. Mittlerweile haben wir nur noch eine Mutti mit 2 Kindern im Haus. Alles ist harmonisch und zufrieden. Alles muß auf die Situation passen. Ruhiges Haus /Unruhiger Hund geht nicht.
Ganz einfach. Alles abklären vorher und nicht den Kopf durchsetzen wegen irgendwelcher Urteile.
LG - Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!