• vielen dank für diese info.

    der offizieller Grund meines Vermieter lautet zurzeit.

    Das er generell keine Hundehaltung mehr zustimmen.

    hä im vertrag stehts anderes ......
    und dann sagte er mir das sei ein alter vertrag
    aber ist doch sein pesch oder ?

  • Zitat

    aber ohne grund kann er es nicht verbieten denn im mietvertrag steht nach absprache und da sein grund ist das er schlechte erfahrungen gemacht hat mit kampfhunde die früher in meiner wohung waren kann ja ich nichts für.

    der vermieter hat einen grund. er hat schlechte erfahrungen gemacht.
    er muss sich nicht bei dir rechtfertigen für seine entscheidung. und nach vereinbarung bedeutet nicht das ihr euch bei kaffee und kuchen hinsetzt und darüber diskutiert.
    vermutlich steht das tierhaltung nach vereinbarung erlaubt ist im vertrag, sprich wenn nein zu hundehaltung gesagt wird kannst du nichts gegen machen. da hilft dir auch kein mieterbund etc. pp.

    leb damit und suche dir ne andere wohnung wenn du einen hund halten möchtest.

    mietverträge sind meist vordrucke und meistens haben die vermieter mehrere wohnung die sie vermieten. und da sie vermutlich nicht immer den vertrag neu schreiben wollen (vor allem jede paar monate oder jahre), nutzen sie eine vorlage.
    ist ja vermutlich je nach wohnung anders.
    d.h in der einen wohnung heisst nach vereinbarung du darfst oder du darfst nicht.
    und da er schlechte erfahrungen gemacht hat, tja da kannst du dich auf den kopf stellen da wirst du nichts erreichen. kannst natürlich klagen aber ob du da was erreichst..mag dahin gestellt sein.

    dein vermieter sitzt am längeren hebel, fang das zu akzeptieren.

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