• naja, das ist halt EIN Urteil, das gefällt wurde. Es fehlt die gesetzliche Grundlage, auf die du dich berufen könntest - die gibts halt mal nicht. Aber versuchen kannst du es ja mal, deinen Vermieter so zu überzeugen, dann müssen aber auch alle Nachbarn unterschreiben.

  • Zitat

    hier mein §11 im Mietvertrag

    §11 Tierhaltung

    1.Haltung und Inpflegenahme von Haustieren ist nach Zustimmung des Vermieters für das jeweilige Tier gestattet. Die Zustimmung zur Tierhaltung und Inpflegenahme kann vom Mieter nur verlangt werden, wenn hierdurch keine Lärm- und Geruchsbelästigung und keine Gefahren für die Mitbewohner oder den Vermieter besteht. Nicht zustimmungspflichtig ist eine Tierhaltung und Inpflegenahme, die das Verhältnis Mieter / Vermieter und der Mitbewohner untereinander nicht berührt (z.B. Zierfische).

    2.Eine erteilte Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

    3.Die haltung von Kampfhunden und Hunden mit einer schulterhöhe von mehr als 60 cm sowie sonstiger Tiere, von denen Gefahr ausgehen kann, ist nicht gestatte.

    wenn im mietvertrag steht nach vereinbarung und der vermieter sagt meine vereinbarung ist nein...das ist es halt so und du kannst dich auf den kopf stellen und dabei tanzen es bleibt aber so.
    mag es noch so ungerecht sein..es ist aber so.

    mit logischen argumenten oder überzeugunsarbeit kommst du da eh nicht.

    entweder du suchst dir eine neue wohnung oder du verzichtest eben im moment auf deinen hundewunsch. irgendwelche hunde anschaffen ohne genehmigung ist gegen den vertrag und kann konsequenzen haben.

    wenn deine freundin bei dir wohnt, solltest du dir schriftlich vom vermieter bestättigen lassen das dass so in ordnung ist.
    ich musste meinen vermieter damals auch drüber unterrichten das mein freund zu mir gezogen ist. dieser wurde auch nachträglich in den mietvertrag reingesetzt.

  • Ich denke das du dir da eine Menge Ärger ins Haus holst,selbst wenn er nachgibt und du kriegst den Hund,was passiert wenn er bellt?
    Oder das Treppenhaus ist schmutziger wie früher?

    Das sind alles Sachen dir angekreidet werden,glaube mir.

    Wenn es ein Kläffer ist?Nicht alleine sein kann und jault?

    Wenn der Hund von Anfang an nicht gern gesehen wird,würde ich es nicht tun.
    Dann lieber umziehen in eine Wohnung mit Hundeerlaubnis und das schriftlich.

  • Zitat

    Ich denke das du dir da eine Menge Ärger ins Haus holst,selbst wenn er nachgibt und du kriegst den Hund,was passiert wenn er bellt?
    Oder das Treppenhaus ist schmutziger wie früher?

    Das sind alles Sachen dir angekreidet werden,glaube mir.

    Wenn es ein Kläffer ist?Nicht alleine sein kann und jault?

    Wenn der Hund von Anfang an nicht gern gesehen wird,würde ich es nicht tun.
    Dann lieber umziehen in eine Wohnung mit Hundeerlaubnis und das schriftlich.

    eben deswegen haben wir uns entschlossen umzuziehen.

  • aber ohne grund kann er es nicht verbieten denn im mietvertrag steht nach absprache und da sein grund ist das er schlechte erfahrungen gemacht hat mit kampfhunde die früher in meiner wohung waren kann ja ich nichts für.

  • Bist du denn beim Mieterschutzbund? Die helfen nur, wenn du schon eine gewisse Zeit dabei bist.
    Und "nach Absprache" heisst nicht, dass er einen Grund braucht - es heisst nur, dass er seine Erlaubnis geben muss.

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