• hier mein §11 im Mietvertrag

    §11 Tierhaltung

    1.Haltung und Inpflegenahme von Haustieren ist nach Zustimmung des Vermieters für das jeweilige Tier gestattet. Die Zustimmung zur Tierhaltung und Inpflegenahme kann vom Mieter nur verlangt werden, wenn hierdurch keine Lärm- und Geruchsbelästigung und keine Gefahren für die Mitbewohner oder den Vermieter besteht. Nicht zustimmungspflichtig ist eine Tierhaltung und Inpflegenahme, die das Verhältnis Mieter / Vermieter und der Mitbewohner untereinander nicht berührt (z.B. Zierfische).

    2.Eine erteilte Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

    3.Die haltung von Kampfhunden und Hunden mit einer schulterhöhe von mehr als 60 cm sowie sonstiger Tiere, von denen Gefahr ausgehen kann, ist nicht gestatte.

  • Da stehts doch eindeutig. Tierhaltung ist nicht generell ausgeschlossen, bedarf aber noch einer zusätzlichen Zustimmung und die ist nicht gegeben. Entweder ihr bekommt sie noch auf euren Brief hin oder ihr lasst es oder ihr sucht euch eine andere Wohnung.

    Und auch ein MAlteser kann Dreck und Lärm im Treppenhaus verursachen, diesbezüglich spielt die Größe nicht wirklich eine Rolle. Also fällt auch der MAlteser unter die zustimmungsbedürftigen Tierarten und da müsst ihr euch nunmal dem beugen, was der Vermieter sagt...

  • Zitat

    mir würde ja schon mündlich beim vertrags unterschreibung gesagt das so ein kleiner hund kein problem wär und das gingen würde.

    Sowas muß man sich schriftlich geben lassen.

  • Wenn ich das Problem hätte wie du, würde ich zu meinem Vermieter persönlich hingehen und mit ihm sprechen,
    die Fragerei hier bringt dir nichts.

  • Also wenn dein Vermieter (scheint wohl eine Verwaltung zu sein - so wie ich das rauslese) keinen trifftigen Grund hat, um die Hundehaltung jetzt im nachhinein abzulehnen, dann kann er das schlichtweg nicht.
    Ist einfach so - selbst mit einer Klage käme er da nicht durch, da er dir das mündlich schon zugestimmt hat - das auch noch vor Zeugen.

    Mach einfach folgendes, sichere dich rechtlich nochmal bei einem Beratungsgespräch bei einem Anwalt ab - das kostet nciht die Welt - selbst wenn man nciht im Rechtsschutz ist.
    Außerdem gibt es auch Anwaltshotlines.

    Dann kannst du dem Vermieter quasi schriftlich mitteilen, dass du dich auf seine Zusage bei Einzug berufst und dich ja mit der Größe und Art des Hundes an die Einschränkungen hälst und auch dafür Sorge tragen wirst, dass weder unnötiger Lärm, Geruch, Dreck noch Zerstörung vom Hund ausgehen werden.

    Das war damals genau der Vorgang der mir von meinem Anwalt geraten wurde.
    Denn bei mir war es genauso.
    Vor dem Einzug damals ganz klar erläutert, dass irgendwann ein Hund einziehen wird. Als es soweit sein sollte haben die Vermieter gemuckt.
    Dann bin ich so vorgegangen (meine Klausel im Mietvertrag war die gleiche, nur die Größe des Hundes spielte keine Rolle) wie oben von mir beschrieben.

    Aber wie gesagt, da hier keine Rechtsberatung erfolgen darf und das nur meine eigene Erfahrung ist, investiere die paar Euro und nehme dir ein Beratungsgespräch beim Anwalt.

  • ...bei uns hat es auch geheissen, keine Tiere! Ausser Milben :D jedenfalls hab ich dann einen Brief an die Verwaltung geschrieben, mit viel Charme und so..... dann hab ich die Erlaubnis gekriegt. Wochen später hat sich dann die Putze über den extremen Dreck im Treppenhaus bei der Verwaltung beklagt. Ich hab dann die 9 Häärchen zusammen geputzt und der Verwaltung geschickt vonwegen extremem Dreck :headbash: . Jedenfalls putz ich jetzt jede Woche das Treppenhaus kurz durch, damit die Kirche im Dorf bleibt!
    Würde mir auf jedenfall die Erlaubnis des Vermieters/Verwaltung einholen wenn ich Dich wäre.
    Grüsse
    Tinizong

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!