• ja aber wenn er sich endscheided nein zu sagen muss er dies begründen.....
    hund sind ja nicht verboten sonder nur nach absprache und wenn nicht dieser hund welchen dann ??
    alle nachbarn sind einverstanden...
    der hund wird nicht alleine gelassen....
    mein boden lieg in der wohnung....
    im treppenhaus wird der hund getragen...
    es werden keine geruchs oder lärmbelästigungen vom hund ausgehen und gefahr für die nachbarn endstehen auch nicht.

  • Mieterschutzbund hilft unmittelbar ... Rechtsbeistand kann man erst nach einer gewissen Zeit in Anspruch nehmen. Ratschläge und Tipps kriegt man auch schon vorher.

    Daisy11
    So wie du dich anhörst willst du dir doch eh auf biegen und brechen einen Hund zulegen. Dann mußt du dir lediglich die Fragen stellen, ob du bereit bist den Streß den eine eventuelle Klage nach sich zieht bereit bist durchzustehen, ob du bereit bist eventuell umzuziehen, wenn du kein Recht zugesprochen bekommst, ob du bereit bist Streß mit den anderen Mitbewohnern hinzunehmen oder ob am Ende der Hund die Zeche zahlen muss und wieder abgeschafft wird, weil doch alles so schwierig ist.

    Du kannst im Vorfeld nie wissen, wie sich dein Neuzugang entwickelt ... vielleicht hat er Probleme und kann nicht alleinsein, vielleicht bellt er gerne, obwohl es hieß er bellt nicht ... man weiß es nicht.

    Egal was du tust, stell dir die Frage, ob du bereit bist in jedem Moment zu deinem Hund zu stehen und alle Konsequenzen hinzunehmen damit es nicht wieder ein weiteres Tier ist, was im Tierheim landet, weil es nur darum ging einen Hund zu haben und man dachte die Probleme mit dem Vermieter würden sich schon richten.

    Wir hatten eine Genehmigung für unseren Hund aber vom Tierschutz wurde uns gesagt es ist eine kleine Rasse. Entsprechend war die Genehmigung für ihn auch ausgestellt. Als aus der kleinen Rasse plötzlich eine immer größere wurde die in einem Dobermann-Mix endete waren schnell die Nachbarn zur Stelle die das der Verwaltung meldeten, die uns dann die Genehmigung entzog. Diese streßige Zeit möchte ich nie wieder durchmachen. Wir hätten unseren Hund nie weggegeben und wenn die sich auf den Kopf gestellt hätten, wir wären lieber umgezogen. Bei uns ist alles gut gegangen, weil wir nachweisen konnten, dass uns tatsächlich eine vermeintliche Kleinrasse vermittelt wurde und deshalb erhielten wir eine Ausnahmegenehmigung aber so einen Streß braucht kein Mensch. Ich würde mir das alles sehr gut überlegen und wenn du unbedingt einen Hund möchtest, dann such dir halt eine andere Wohnung, wo Hundehaltung erlaubt ist.

  • Zitat


    die sind halt immer da aber trozdem auch nur ein besuch.


    Wer .. die?

    Zitat


    wir wollen ein malteser uns holen.


    Und woher? Hoffentlich nicht vom Vermehrer.

    Zitat

    mein boden lieg in der wohnung....


    Wadd??

  • 1. ich meine den hund.
    2. kein Vermehrer
    3.am telefon hieß es das durch den hund der boden zerkratzt wird...
    darauf war meine antwort das es mein laminatboden ist und ich damit machen kann was ich will.

  • Auch wenn der Hund woanders gemeldet ist, wenn er immer bei euch in der Wohnung ist, ist dies kein Besuch mehr. Das gilt auch für deine Freundin.

    Ich würde solche Sachen nicht hinter dem Rücken des Vermieters machen, denn es kann bis zur fristlosen Kündigung und Räumungsklage führen.

    Und such dann mal mit der fristlose Kündigung, schlimmstenfalls Räumungsklage im Rücken und nem Hund ne neue Wohnung.

  • Zitat

    1. ich meine den hund.
    2. kein Vermehrer
    3.am telefon hieß es das durch den hund der boden zerkratzt wird...
    darauf war meine antwort das es mein laminatboden ist und ich damit machen kann was ich will.

    zu 1. warum ist dein Hund zu Besuch :???:
    zu 3. wieso ist das dein Laminatboden :???:

  • 1. wenn der vermieter nein sagt und mich mit den hund draußen sieht, dann würde ich sagen nicht nicht meiner ...wegen das würde ich den dann woanders anmelden da ich eh kaum sehe.
    2. Den haben ich vom vormieter geschenk bekommen.
    Dies habe ich auch schriftlich das ich den übernommen habe.

  • Es sind nur Kampfhunde und größere Hunde verboten, da die anderen Hunde als "Kleintiere" gelten. Kleintierhaltung kann der Vermieter im Vertrag nicht verbieten. Dein Malteser ist ein Kleintier, und so lange es nicht zu Lärmbelästigung, oder Beschwerden von anderen Mietern kommt, kannst du ihn halten. ;)

  • Sorry, das stimmt so nicht.
    Hund ist Hund und kein Kleintier.
    Es gibt zwar ein Gerichtsurteil, indem ein Miniyorki als Meerschweinchen gleichgestellt wurde, aber auf EIN Gerichtsurteil würd ich mich nicht verlassen und meine Wohnung aufs Spiel setzen.

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