Unangeleinte Hunde, rechtliches
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Wir sind neulich mit beiden Hunden spazieren gewesen. Ein anderer HH ließ seine beiden Hunde frei laufen. Wir baten ihn, seine Hunde zurückzurufen, weil wir nicht wußten, ob Bruno (Tierheimhund, damals noch unsicher) Terror macht und wir Angst hatten, das es zu einer Beißerei kommt. Er meinte nur, den TA müssten wir ja zahlen, weil unserer die Beißerei angefangen hätte, seine beißen nicht und wenn Bruno nicht unter Kontrolle ist, muss er einen Maulkorb tragen. Stimmt das?????? Wir haben unseren Hund doch angeleint und dicht bei uns. Wir können doch nichts dafür, wenn andere Hunde zu zweit Bruno bedrängen. Mittlerweile macht er an der Leine kein Theater mehr, aber ich würde trotzdem gerne wissen, ob er Recht hatte.
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Tät mich auch interessieren... Vom Bauchgefühl her würde ich sagen, es ist dann so eine Wort gegen Wort Sache. Wenn keine Leinenpflicht besteht, kann jemand anders seinen Hund natürlich frei laufen lassen. Angenommen der andere frei laufende Hund läuft nun nur dicht an deinem vorbei, ohne ihm großartig Beachtung zu schenken und deiner stürzt sich drauf, da würde ich sagen, trifft eher dich/deinen Hund die Schuld. Angenommen, dein Hund warnt deutlich, du bittest um Abstand und der fremde Hund bedrängt stark, dann würde ein Biss für mich eher unter "Notwehr" laufen. Wobei ich vermute, dass die jeweiligen Besitzer die Situation hinterher völlig unterschiedlich wahrgenommen haben
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Wie blöd kann man eigentlich sein? Du weist den noch darauf hin, daß Deiner möglicherweise beißen könnte und der denkt nur an die TA-Kosten?
Soweit ich weiß, ist immer der auf der sicheren Seite, der seinen Hund an der Leine hatte. Also wäre der andere im Unrecht. Zumal Du ja eben vorher auf die Gefahr noch hingewiesen hast.
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Schwierige Sache
Habe mal gelesen, dass grundsätzlich der Hund, der beißt die Schuld bekommt,obwohl das für mich unlogisch ist.
Aber was ist schon logisch an manchen Gesetzen.Wir hatten im Bekanntenkreis einen Fall, dass eine angeleinte Hündin einen freilaufenden Hund gebissen hat und die HH der angeleinten Hündin hatten für den Schaden aufzukommen
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Ich bin mal auf weitere Antworten gespannt, denn soweit ich weiss, haftet immer der schadensverursachende Hund. In wieweit man dem anderen eine Teilschuld geben kann, weiss ich nicht, würde mich aber nicht darauf verlassen.
Blödes Beispiel ist z.B. wenn jemand in dein Haus einbricht, und dein Hund verteidigt sein Revier, haftest du. Dein Hund hat den Einbrecher nicht zu beißen.
Ähnlich stelle ich mir das an der Leine vor. Bin aber gespannt, denn ich habe eine mittlerweile (anerzogen durch ignorante andere Hundehalter) leichte leinenaggressive Madam, und leider lauter Hundebesitzer in der Nachbarschaft die der Meinung sind, ihr Hund würde ja nix machen und der dürfte überall hin (inklusive massivem Bedrängen von meinem Hund trotz Abwehrversuch und bitte um Anleinen meinerseits) und ich würde a) übertreiben und b) wäre das mein Problem und nicht ihres.
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Hi,
da ist die Rechtslage leider ziemlich eindeutig
Wenn ein nicht angeleinter Hund einen angeleinten Hund verletzt ist alles klar, da haftet natürlich der HH des Angreifers.
Wenn aber ein angeleinter Hund einen freilaufenden Hund verletzt, haftet der HH des angeleinten Hundes, denn der "Schaden" wurde durch ihn verursacht.
Tja......irgendwie ungerecht :| -
Habe ich als Hundehalter nicht eine Aufsichtspflicht und habe dafür zu sorgen, daß mein Hund weder andere Menschen noch Hunde belästigt ?
Die einzige Ausnahme wäre für mich ein gekennzeichnetes Freilaufgebiet, da sollte ich mit einem entsprechenden Hund nicht an der Leine hinein gehen.
Gibts da überhaupt ne eindeuige, rechtliche Regelung zu ?
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Zitat
Habe ich als Hundehalter nicht eine Aufsichtspflicht und habe dafür zu sorgen, daß mein Hund weder andere Menschen noch Hunde belästigt ?
Wenn es das wirklich gäbe, müsste man 70% der Hundehalter in meiner Nachbarschaft den Hund entziehen. Denn davon haben die alle noch nix gehört.
Ich vermute einfach, dass ich meinen Hund auch so zu sichern habe, dass er niemandem schaden kann. Und wenn er an der Leine beißt, habe ich versäumt, ihm einen Maulkorb anzuziehen.
Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
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Bin ich nicht trotzdem angehalten, meinen Hund erst dann frei laufen zu lassen, wenn er abrufbar ist, das bedeutet, der dürfte gar nicht an den anderen angeleinten Hund rankommen, denn er müsste zurückgerufen werden, wenn ich auf die Gefahr hinweise!
Man, manche Menschen sind aber auch................. , so eine beschriebene Situation wäre so einfach im Miteinander zu lösen! Hund nach dem Hinweis an die Leine, kostet ein Lächeln, und später wieder ab!Liebe Grüße
Andrea und Stanley -
Zitat
Soweit ich weiß, ist immer der auf der sicheren Seite, der seinen Hund an der Leine hatte. Also wäre der andere im Unrecht.Sehe ich auch so, aber im Ernstfall sich darauf zu verlassen, ist ja leider oft Ermessenssache der darüber zu richtenden (Versicherung und ggf. Gerichte).
Zitat
Zumal Du ja eben vorher auf die Gefahr noch hingewiesen hast.Ich würde nicht auf irgendwelche Eventualitäten hinzuweisen, sondern darauf achten, dass MEIN angeleinter Hund unbeschadet an den Freiläufern vorbei kommt. So etwas kann dann auch gerne gegen einen verwendet werden, nach dem Motto, sie wußten ja dass ihrer zu Beißereien neigt. Ist extrem unfair, aber leider oft Realität und da der ältere Herr schon den MK einwarf, kann man sich lebhaft vorstellen, was er im Falle des Falles aussagen würde.
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