Kleiner Hund in Mietswohnung?!

  • Hallo.

    Also, ich habe, als ich in die Wohnung, in der ich jetzt wohne, eingezogen bin, zwei Katzen gehabt. Diese hat der Vermieter auch erlaubt. Wobei, soweit ich weiß, Katzen eigentlich auch gar nicht "verboten" werden dürfen... Die Katzen leben mittlerweile bei meiner Mutter...
    Von einem Hund war damals nicht die Rede.
    Als Tomy dann als Pflegehund zu uns kommen sollte, war er eigentlich nicht so einverstanden, aber da er in München (also weiter weg) wohnt, hab ich den Hund zu mir geholt. Ich habe Tomy nach einiger Zeit fest übernommen.
    Falls der Vermieter mal gekommen ist, war Tomy bei meinem Freund.
    Über uns ist eine Wohnung frei, die gehört dem Vater von meinem Vermieter. Dieser hat mich auch schon öfter mit Hund gesehen. Einmal war der Vermieter bei mir, da war der Hund und mein Freund auch da, den Hund hat er gar nicht gesehen, weil er die ganze Zeit auf seinem Platz war. Oder er hat nur nix gesagt dazu. ?!

    So... Nun hat mir der Vermieter eröffnet, dass er in 1-2 Monaten über mir einziehen wird.
    Juhu. Die Freude ist groß.
    Hab mir schon zusammengestrickt, was ich sagen werde, falls er mich anspricht. Ich bin ja mal gespannt...
    Ich hab schon oft gehört, dass die Haltung von Hunden, die kleiner als Katzen sind, nicht verboten werden darf.
    Außerdem steht im Mietvertrag, dass Hundehaltung grundsätzlich nicht untersagt werden darf. Laut Anwalt bedeutet das: Nur in besonderen Fällen, zB. Kampfhunde, Dogge in 30m² Wohnung etc...
    Aber er dürfte laut Anwalt den kleinen "Zwerghund" in einer 80m² Wohnung nicht verbieten...
    Habt Ihr Erfahrung mit den Klauseln im Mietvertrag?!

    LG, Barbara

  • Yorki's bedürfen (laut einiger Gerichtsurteile) nicht der Anmeldung beim Vermieter. Chi's schließen diese Urteile z. b. nicht mit ein, obwohl sie noch kleiner sind. Ich habe Lotte zur Information trotzdem bei meinem Vermieter angemeldet. Wollte nicht das Risiko eingehen, dass es Ärger gibt und Lotte und ich in die Petrole kommen.

    Welche Rasse ist dein Hund?

    LG

  • Zitat

    Außerdem steht im Mietvertrag, dass Hundehaltung grundsätzlich nicht untersagt werden darf. Laut Anwalt bedeutet das: Nur in besonderen Fällen, zB. Kampfhunde, Dogge in 30m² Wohnung etc...
    Aber er dürfte laut Anwalt den kleinen "Zwerghund" in einer 80m² Wohnung nicht verbieten...
    Habt Ihr Erfahrung mit den Klauseln im Mietvertrag?!

    LG, Barbara

    Hi Barbara,

    Hunde gelten im Sinne des Gesetztes nicht als Kleintiere, egal wie kleinwüchsig sie auch sind. Ich finde es seltsam, dass Hunde laut Deinem Vertrag nicht verboten werden dürfen. Solch einen - für den geneigten Hundehalter positiven - Mietvertrag habe ich noch nie gelesen.

    Ich würde an Deiner Stelle nicht mit List, Hund verstecken, etc. agieren.
    - Geh direkt aktiv auf Deinen Vermieter zu.
    - Hol Dir die Unterschriften unter die Einverständniserklärung Deiner Nachbarn ein.
    - Stell ihm Deinen Hund vor.
    - Sei charmant.

    Damit erreichst Du allemal mehr, als mit einem Rechtsstreit, den Du mit Deinem Versteckspiel evtl. sogar provozierst.

  • Ich hab mich damals halt einfach tierisch geärgert, dass er es nicht erlauben wollte.
    Als ich mich dann bei einem Anwalt erkundigt habe - nicht extra deshalb, ich war wegen etwas anderem dort -, hab ich mich noch mehr geärgert.
    Und deshalb hab ich's gemacht. Mein Vermieter ist sehr redegewandt und so, hm... resolut? Ich weiß nicht, ob das das richtige Wort ist. Ich würde nur mit reden nicht "gegen ihn ankommen".
    Wenn er ihn einfach mal sieht, ist sicher alles nicht so schlimm. Auch, weil ich drauf vorbereitet sein kann, wie ich reagiere...
    Im Mietvertrag steht:
    "Es bedarf der Zustimmung des Vermieters, wenn ... der Mieter ein Tier halten will; ohne Zustimmung des Vermieters dürfen kleinere Tiere ! in den Wohnräumen gehalten werden, soweit sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält und soweit nach Art der Tiere und ihrer Unterbringung Belästigungen von Hausbewohnern und Nachbarn sowie Beeinträchtigungen der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sind....
    Der Vermieter darf die Zustimmung zur Tierhaltung nicht verweigern, wenn Belästigungen der Hausbewohner und Nachbarn, sowie Beeinträchtigungen der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sind."

    Mein Hund bellt so gut wie NIE!! und wenn, schon gar nicht in der Wohnung. Hier hat er, seit Ende Februar, einmal "Wuff" gemacht. Das war das erste Mal, als er die Klingel gehört hat.
    Meine Nachbarn haben alle nix gegen ihn und finden ihn total süß. - Nur, ein Nachbar soll ja demnächst der Vermieter werden -.
    Wenn er alleine ist, bellt er nicht und er macht auch nix kaputt und er ist stubenrein... Ich habe die Nachbarn schon mehrmals gefragt, ob sie was hören, aber die sagen immer, dass absolute Ruhe ist... Das einzige, was man hört, ist die Musik von einem anderen Nachbarn... :-)
    Es steht ja da, "ohne Zustimmung düfen kleinere Tiere (nicht Kleintiere!?)gehalten werden."
    Tomy ist definitiv ein kleineres Tier, er ist kleiner als die beiden Katzen, die mir der Vermieter erlaubt hat.
    Nach diesen Klauseln im MV hab ich mir nix dabei gedacht, dass ich Tomy zu mir geholt hab...
    Abgesehen davon, ist es ein Zeitmietvertrag, der ohnehin nichtig für den Mieter ist. (Aber wahrscheinlich nur der § mit der Mietdauer...)
    Ich gehe nicht auf die Barrikaden, wenn er mich drauf anspricht, aber ich laufe ihm auch nicht hinterher...
    Wenn er was sagt, reagier ich erst mal ein bisschen Spassig... Da fällts ihm gleich schwerer, von sich aus auf die Barrikaden zu gehen...
    So hab ichs mir zumindest gedacht und vorgenommen...

    Marlis: Tomy ist ein Yorki - ?? Mix...

    Hat jemand von euch auch sowas im Vertrag stehen, oder kennt diese Klauseln??

    LG, Barbara

  • Mal abgesehen von juristischen Feinheiten, wie z.B. die Frage ob ein Yorkie-Mix unter Kleintiere fällt oder nicht:

    Ich würde mich um eine vernünftige Lösung bemühen. Dein Vermieter wird Dein Nachbar, er wird mitkriegen, dass Du einfach einen Hund hältst. Nicht zu vergessen: die Wohnung ist sein Eigentum, da kann man schon verstehen, dass er zumindest informiert werden will, wenn Du ein Tier hältst. Von daher finde ich, es wäre schöner gewesen ein Lösung VOR Anschaffung des Tieres zu finden, und zwar eine, die ohne Lügen auskommt.

    Du wirst diesen Vermieter jetzt jeden Tag sehen, da wäre mir ein einigermaßen entspanntes Verhältnis wichtig.
    Also würde ich aktiv das Gespräch suchen. Denn ein angefasster Vermieter kann Dich wiederum auch sehr nerven.

  • hm, also bei mir im mietvertrag steht, dass alle arten von tieren, insbesondere hunde und katzen nicht erlaubt sind. aber da ich schon bei der bewerbung für die wohnung mit angegeben hatte das ich einen hund habe, darf ich den auch in meiner wohnung halten.
    In meiner alten wohnung musste ich mir von allen nachbarn eine unterschrift holen, dass sie nichts dagegen haben, dass ich einen hund in meiner wohnung halte.
    vielleicht redest du einfach wirklich ganz freundlich mit deinem vermieter? ich glaube, wenn er den hund einfach so plötzlich in seinem haus sieht wird er erst recht sauer sein... Schreib doch evt vorher einen zettel wo drin steht, dass deine nachbarn kein problem mit dem hund haben und auch nie durch gebell etc belästigt wurden und lass alle unterschreiben. Zeig deinem vermieter den brief wenn du mit ihm redest. dann hast du auf jedenfall etwas in der hand :)

    lg Josi und Rabastel

  • Laut meinem Mietvertrag ist das Halten von Hunden und Katzen verboten.
    Bevor Mogli einzog , habe ich schriftlich angefragt und sogar ein Bild der Elterntiere mitgeschickt , damit der Vermieter sehen konnte , wie groß Mogli ungefähr wird.
    daraufhin habe ich die Genehmigung erhalten.

    Also , am besten mit offenen Karten spielen ! Zeig ihm den Hund und frage höflich nach. Sollte es garnicht funktionieren , würde ich mich nach einer anderen Wohnung umschauen.

  • Es gibt noch eine juristische Lücke bei Hunden, die du aber nicht nutzen kannst. Diese wäre nämlich diese, das wenn er Hund wenigsten schon ein Jahr bei dir wohnt und dieses auch dem Vermieter bekannt war und dieser nichts dagegen gesagt hat. Dieses kann dann als stillschweigendes Einverständnis gewertet werden.
    Da du aber immer dafür gesorgt hast, das der Hund nicht da war, hat dein Vermieter also auch nicht stillschweigend die Hundehaltung akzeptieren können.
    Bedeutet, das Hund nicht generell unter die Kleintier (Käfigtier) Regelung fällt und es im Fall der Fälle sehr auf den Richter ankommen würde.

    Der einfachste Weg wäre, den Vermieter ehrlich darauf anzusprechen und ihm noch einmal deinen Wunsch zur Hundehaltung mitteilen.
    Weil ein Hund, so klein er auch ist, ist einfach kein Hamster oder Meerschweinchen, welche nicht verboten werden dürfen.

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