Kleiner Hund in Mietswohnung?!

  • Vielleicht hilft dir das ja weiter:

    Immer erlaubt: Kleintiere (Kleine Tiere ;) ) Die Haltung von Kleintieren darf der Vermieter nicht verbieten. Denn Sie gehören immer zum so genannten "vertragsgemäßen Gebrauch" der Wohnung. Aber Vorsicht! Nicht jedes "kleine" Tier ist auch im juristischen Sinne ein Kleintier.

    Prof. Dr. Ralph Backhaus, Mietrechtsexperte:
    "Unter Kleintieren oder kleinen Tieren versteht man solche Tiere, die typischerweise in Käfigen, Aquarien oder Terrarien gehalten werden, also etwa Ziervögel, Fische, Meerschweinchen Schildkröten und dergleichen. Nicht zu den Kleintieren zählen dagegen zum Beispiel kleine Hunde wie ein Yorkshire Terrier - obwohl diese kleiner sein können als ein ausgewachsenes Kaninchen."

    Die Ausnahme von dieser Kleintierregel sind Ratten. Sie lösen bei vielen Menschen Ekelgefühle und Angst vor Krankheiten aus.

    Deswegen: Besser den Vermieter generell vorher um Erlaubnis fragen.

  • Ich würde gar nicht erwähnen, dass ich den Hund schon "fest" bei mir habe.
    Ich würde den Vermieter fragen, wie es mit einem (dem) Hund aussieht, wenn du ihn zu dir nehmen möchtest.

    Wenn er sein okay gibt, dann wird es eben der Hund, der schon öfters bei dir zu "Besuch" war ;)

    Wenn nicht, würde ich mich nach einer anderen Wohnung umsehen.

    Hunde (und Reptilien) gehören nicht zu den sog. Kleintieren, dazu zählen u.a. Hamster, Mäuse, Kaninchen, Meerschweinchen usw.

    LG

  • Zitat

    Hunde (und Reptilien) gehören nicht zu den sog. Kleintieren, dazu zählen u.a. Hamster, Mäuse, Kaninchen, Meerschweinchen usw.

    LG

    Das stimmt so nicht. Ungiftige oder ungefährliche Reptilien dürfen sehr wohl ohne Genehmigung gehalten werden

    Unter Kleintieren versteht man Tiere, von denen ihrer Art nach irgendwelche Störungen und Schädigungen Dritter unter keinen Umständen ausgehen können, also z. B. Zierfische (AG WuM 1992, 240); Hamster, Kleinvögel, Eidechsen, ungefährliche Schlangen in Terrarien (AG Köln, NJW-RR 1991, 10), Zwergkaninchen (AG Aachen, WuM 1989, 263), etc.

  • Zitat

    Sorry, aber es gibt wirklich genug Gerichtsurteile, wonach Yorki's unter Kleintiere fallen. Habe jetzt nur nicht mehr die Links dazu. U. a. war sogar eine Immobilienseite dabei ;)

    Ja diese gibt es, aber diese kann man nicht als Präzedenz anführen, sondern man kann auf Grund dieser eher Klagen. Wenn man dann aber an einen Richter gerät, der das ganze nicht so sieht, dann hat man auch verloren.

    In Berlin und auch in Hamburg hat ein Richter sogar geurteilt, das ein ohne einverständnis angeschaffter Hund nicht wieder abgeschafft werden darf, weil es sich um ein Lebewesen handle, welches eine Bindung zu seinem Besitzer hätte und man ja auch ein Kind nicht einfach wieder abschaffe. Aber deswegen, kann man sich noch nicht auf diese Urteile berufen.

    So lange es in dem Bereich immer noch die Richter die Entscheidungen treffen und es keine einheitliche Regelung gibt, wie in anderen Bereichen, kann man nicht sagen, da wurde aber schon mal so geurteilt, also ist das so. Das kann leider böse nach hinten losgehen.

  • Zitat

    Sorry, aber es gibt wirklich genug Gerichtsurteile, wonach Yorki's unter Kleintiere fallen. Habe jetzt nur nicht mehr die Links dazu. U. a. war sogar eine Immobilienseite dabei ;)

    Na ja, aber das ist hier doch sowieso nicht der Punkt, denn es handelt sich beim Hund der Themenstarterin um einen Mix aus dem Tierschutz. Von daher ist fraglich, ob man diese vorhandenen Urteile überhaupt zu ihren Gunsten in Betracht ziehen kann.

  • Ich dank euch erst mal für eure vielen Tipps und Ratschläge.
    Ich werde jetzt bei den Nachbarn fragen, und "Unterschriften sammeln".
    Das machen die bestimmt.
    Dann werde ich einen Brief aufsetzen und "ihn davon in Kenntnis setzen", dass Tomy jetzt bei uns lebt. Ganz höflich.
    Laut Mietvertrag darf er es ja nicht verbieten, wenn keine Störungen zu erwarten sind. Dass keine Störungen auftreten, kann ich durch die Unterschriften der Mieter ja belegen.
    Wie ich oben schon mal geschrieben habe, ist mit ihm nicht so gut zu reden, obwohl er ganz nett ist. Ich habe Angst, dass er da abblockt und ich nicht gegen ihn ankomme mit Argumentieren... Deshalb lieber der Brief, da hat jeder Zeit, dass er die Reaktion überdenken kann...
    Ich glaube, das ist nicht schlecht so.
    Was meint ihr?

    Abgesehen davon, könnte ich eh nur am Telefon mit ihm sprechen, weil er in München (jetzt noch) wohnt und deshalb will ich ihn jetzt wirklich nicht 100km fahren lassen. Dann wäre er wohl wirklich sauer.
    Und er soll es ja erfahren, bevor er hier einzieht...

    Lg; Barbara

  • Zitat


    Mein Hund bellt so gut wie NIE!! und wenn, schon gar nicht in der Wohnung. Hier hat er, seit Ende Februar, einmal "Wuff" gemacht. Das war das erste Mal, als er die Klingel gehört hat.
    Meine Nachbarn haben alle nix gegen ihn und finden ihn total süß.

    Zu den Klauseln im Mietvertrag kann ich leider nichts beitragen denn wir wohnen im eigenen Häuschen, mir ist aber eine Idee gekommen. Sammle doch einfach Unterschriften die für Deinen Hund sind. Dann rufst Du Deinen Vermieter an und sagst ihm dass Du den Hund noch zur Pflege hast, die ursprünglichen Besitzer ihn aber aus persönlichen Gründen nicht mehr halten können und bittest ihn um offizielle Erlaubnis, Unterschriften der anderen Vermieter hättest Du vorliegen. Ein persönliches Gespräch kommt eigentlich immer am besten an. Ich würde ihm noch sagen dass er gerne vorbeikommen darf um den Kleinen mal kennen zu lernen, da Dir seine Erlaubnis sehr wichtig sei. Das kommt sicher gut an, er wird sich geschmeichelt fühlen.
    So würde ich es machen.

  • Ja, das wäre theoretisch wohl am besten...
    WENN
    - Ich ihn nicht schon mal wegen (Pflege)-hund gefragt hätte, und er das abgelehnt hat.
    - Er einer wäre, mit dem man gut und vernünftig reden kann...

    Ich weiß nicht, wie ich es beschreiben soll, aber er lässt sich im Gespräch auf nix ein und ist da eher "stur". Und er kann wahnsinnig "GUT" reden... Das kann ich wohl nicht so gut, und ich habe Angst, dass das dann nach hinten los geht. Deshalb ist mir persönlich der Brief irgendwie sympathischer... Ist vielleicht auch bisl feige, aber es erscheint mir sicherer. Wenn er beim Gespräch sagt, nein und aus, dann kann ich nix mehr machen. Bei einem Brief kann ich ALLE meine Argumente, die mir sonst wahrscheinlich nie auf einmal einfallen, aufführen und er muss auch erst drüber nachdenken, und kann nicht einfach drauf los reden...
    Natürlich, ich kann Pech haben und er sagt Nein.
    Und trotzdem würde ich mir dann eher eine neue Wohnung suchen, als den Hund hergeben. Aber das ist halt alles ganz schön viel Stress und Aufwand, natürlich ist ein Umzug auch ein Kostenfaktor.
    Und Tomy wegnehmen oder fristlos kündigen kann er mir nicht so einfach, das ist auch die Frage, ob er sich diesen Stress auch überhaupt antun würde...

    Hätt ich bloß vorher so lange hingeredet, bis er ja gesagt hätte.
    Naja... Ich werd mein Bestes geben und einen wunderbaren Brief aufsetzen.
    :liebhab:

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