Schäferhund jetzt auch Soka??
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naja beisskraft hin oder beißkraft her,bei nem säugling ist es egal ob da n schäfi oder n jrt am hals hängt,von daher wäre es nur fair für alle hunde die gleihen vorraussetzungen.
was genau muss ein hund denn können bzw ertragen um den test zu bestehen?fällt ein rüde der an der leine andere rüden anpöbelt schon durch?
naja wenn das alles soweit kommt,werd ich mir wohl überlegen müssen,ob ich den kids nen umzug zumute oder die knapp 600 euro im jahr zahle,das sind ja rosige aussichten aber ne abgabe komtm für mich niht in frage. - Vor einem Moment
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Hi,
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dann bist du echt zu beneiden kathrin,hier bezahlt man 72 euro für den ersten hund und für nen anlagenhund 576 euro,2 orte weiter sieht das ganze wieder ganz anders aus,da kostet jeder hund 72 euro.
Was´n ein Anlagenhund?
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Gilt diese Liste eigentlich immer Länderweit?! Dh. zB. das Land RLP beschließt den Schäferhund auf die Liste zu setzen. Gilt das dann auch in der Stadt XY? Oder kann die Stadt XY sagen, dass sie den Hund nicht auf die Liste setzen?
Jede Kommune kann ihre eigenen Verordnungen zur Haltung von Hunden erlassen.
Man muss immer schauen wo man sich gerade aufhält und was dort gültig ist. Z. B. bei Reisen oder Urlaub.LG, Friederike
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Gilt diese Liste eigentlich immer Länderweit?! Dh. zB. das Land RLP beschließt den Schäferhund auf die Liste zu setzen. Gilt das dann auch in der Stadt XY? Oder kann die Stadt XY sagen, dass sie den Hund nicht auf die Liste setzen?
Bundeslandabhängig - da kann eine Stadt selbst nicht viel dran rütteln.
Die Idee mit dem Test für alle Hundehalter fände ich gut - wenn das natürlich keine hunderte von Euro kostet. Aber nein das ist ja wieder zu sinnvoll
Lieber ewig drüber diskutieren bestimmte Rassen zu verbieten - Mischlinge wirds immer geben oder es wird sich eben ne andere Rasse gesucht.
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warum das so schlimm wäre?
Ich kenne nur eine Typ Schäferhundhalter: Zwinger, 1 mal die Wochen 5 min Gassi gehen, huch der greift ja andere Hunde an.
Unter den Bedingungen hätte ich von den Züchtern keinen Hund bekommen.
Ich bin jetzt gleich ein ganz böser HH und schmeiße meine Bande aus den Betten wo die Herrschaften ihren Vormittagsschlaf halten -
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Zitat
Was´n ein Anlagenhund?
Das sind die Hunde deren Rassen/Mixe auf den Listen stehen...
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interessanter Thread!
habt ihr gestern im TV den Beitrag gesehen: "Pflegefall Schäferhund" ? SWR wollte ursprünglich einen reinen Infobeitrag über Deutschlands bekannteste Rasse drehen. Im Laufe der Dreharbeiten wurden aber immer mehr interessante Details ans Licht gerückt wodurch schon fast ein Krimi entstand. -
Zitat
was genau muss ein hund denn können bzw ertragen um den test zu bestehen?fällt ein rüde der an der leine andere rüden anpöbelt schon durch?
Der Hund muss:
-leinenführig sein,
-gut sozialisiert,
-muss die Grundkommandos beherrschen (Sitz, Platz, Fuß, bleib, Hier)
-er muss aus dem Spiel abrufbar sein,
-er wird in ner Stadt angebunden und der Halter entfernt sich aus dem Blickfeld und der Hund darf keine anderen Hunde oder Menschen anpöbelnSo in Bayern!
Alles machbar wie ich finde!
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Zitat
@mollrpos:komme auch aus Hessen....hier scheint das schon im Gespräch zu sein mit der Liste
Zitat25.02.2009
Beißstatistik des Innenministeriums belegt Unwirksamkeit der Hundeverordnung
bmt fordert Abschaffung der Rasseliste
Reichelsheim, 25.02.2009. Die zum Jahresbeginn in Kraft getretene geänderte Hessische Hundeverordnung wird nach Ansicht des Bundes gegen Missbrauch der Tiere e. V. (bmt) keinen Beitrag zu einer erhöhten öffentlichen Sicherheit leisten. Dies beweist die vom Innenministerium geführte Beißstatistik.Danach wurde die überwiegende Zahl der Beißvorfälle von Schäferhunden und Rottweilern sowie deren Kreuzungen verursacht. Die gelisteten Rassen, wie Pitbull, Staffordshire Terrier, Bullterrier etc., zeigen laut Statistik nur geringe Auffälligkeiten, obwohl bei ihnen nach der Verordnung die Gefährlichkeit auch nach bestandenem Wesenstest weiterhin vermutet wird und ihre Haltung an strenge Auflagen geknüpft ist.
„Die Beißstatistik des Innenministers belegt eindrucksvoll, dass die Rasseliste nicht zu einem verbesserten Schutz der Bevölkerung geführt hat. Darüber hinaus bedeutet sie einen Freispruch für Pitbull & Co. vom Generalverdacht der Gefährlichkeit“, sagt Mike Ruckelshaus, Leiter der bmt-Landesgeschäftsstelle Hessen. „Rasselisten sind für eine effiziente Gefahrenabwehr nicht geeignet. Die Gefährlichkeit eines Hundes lässt sich nicht anhand seiner Rassezugehörigkeit definieren, sondern muss durch rasseneutrale Kriterien bestimmt werden.“
„Aufgrund der Hundeverordnung wurden in Hessen über 400 Hunde getötet. Die Vermittlungschancen für Listenhunde in den Tierheimen sind äußerst gering, so dass der Tierschutz seit Jahren die Kosten für die Fehler der Politik zu tragen hat“, kritisiert Mike Ruckelshaus. „Der bmt fordert daher die umgehende Abschaffung der Rasseliste und die Rückkehr zu einer Gefahrenabwehr mit Augenmaß und Sachverstand.“
„Wir erwarten eine Stellungnahme des Hessischen Innenministers hinsichtlich des eklatanten Widerspruchs zwischen Beißstatistik und Hundeverordnung im Rahmen einer öffentlichen Anhörung unter Einbeziehung von Ethologen, Kynologen sowie Vertretern der Tierschutz-, Tierärzte- und Hundezuchtverbände“, so Mike Ruckelshaus abschließend.
Zitat16.02.2009
Hundeverordnung: GRÜNE fordern umgehende Veröffentlichung der Beißstatistik
Hundeführerschein: Besserer Schutz für Mensch und Tier?In einem Schreiben bittet die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Innenminister Bouffier (CDU) darum, ihnen umge-hend die bisher unter Verschluss gehaltene Beißstatistik von Hunden zukommen zu lassen. Zudem fordern sie eine öffentliche Anhörung zur Wirksamkeit der hessischen Hundeverordnung, die von vielen Seiten kritisiert wird. „Die Gefährlichkeit von Hun-den muss nach wissenschaftlich anerkannten Kriterien beurteilt werden“, fordert der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN, Jür-gen Frömmrich.
In den letzten Tagen wurde in Medien über die bisher nicht ver-öffentlichte Statistik der Beißvorfälle berichtet, die offen-sichtlich deutliche Widersprüche aufzeigt. So seien bei Hunden, die unter die so genannte Kampfhundeverordnung fallen, zwei bzw. vier Beißvorfälle gemeldet worden, bei der Rasse „Schäfer-hund“, die nicht unter die Verordnung fällt, hingegen 284 bzw. 281 Beißvorfälle registriert worden. „Da nur bestimmte Rassen von der Verordnung betroffen sind, Mischlings- und Schäferhunde etwa nicht, besteht der Vorwurf einer willkürlichen Einstufung von Hunderassen. Darüber hinaus weisen Experten darauf hin, dass Hunde auf keinen Fall generell als gefährlich eingestuft werden dürfen, sondern vielmehr die Erziehung bzw. der Umgang mit den Tieren entscheidend ist. Dies lässt den Schluss zu, dass das Ziel der Verordnung, den Schutz der Menschen vor ge-fährlichen Hunden, durch die hessische Hundeverordnung nicht erreicht wird“, so Jürgen Frömmrich.
„Es ist dringend notwendig, dass Experten unter wissenschaftli-chen Gesichtspunkten die Wirksamkeit der Hundeverordnung unter-suchen. Ziel der Anhörung muss es sein, herauszufinden, welche Maßnahmen wirkungsvoller sind, um Menschen und Tiere vor Beiß-vorfällen zu schützen. In diesem Zusammenhang muss insbesondere geklärt werden, welche Wirkungen ein Hundeführerschein auf ei-nen tiergerechten Umgang haben kann, um damit einen besseren Schutz für Menschen und Tiere zu erreichen.“
Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen LandtagZitat12.02.2009
"Es gibt keine bösen Rassen, sondern nur schlechte Halter"
Rottweiler gelten seit Jahresbeginn als "gefährliche Hunde" - ÜbergangsregelungStefanie Sperling REGION. Seit Inkrafttreten zum 1. Januar 2009 gelten Rottweiler laut der im Dezember überarbeiteten hessischen "Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden" (Hunde VO) als gefährlich. Doch was bedeutet das für die Halter der im Mittelalter nach dem Viehhandelszentrum Rottweil benannten Vierbeiner, die in langer Tradition bereits den Römern als Hüte- und Treibhunde dienten? Dank einer Übergangsregelung für Tiere, die bereits im Besitz sind, müssen deren Halter den Hund bis spätestens 30. Juni schriftlich bei der für ihn zuständigen Ordnungsbehörde melden, damit das Tier als "nicht gefährlich" gilt. "Was für ein Widerspruch in sich", findet Mike Ruckelshaus, Leiter der Landesgeschäftsstelle des Bunds gegen Missbrauch der Tiere (bmt). Er erklärt: "Wenn diese Hunde auf Grund auffälligen Verhaltens in die Liste aufgenommen wurden, verstehe ich nicht, wieso sie dann nach ihrer Meldung als ungefährlich gelten? Zu mehr Sicherheit für Menschen trägt das sicherlich nicht bei." Für ihn gebe es keine gefährlichen Rassen, sondern lediglich gefährliche Individuen oder Zuchtlinien. Sein Credo: "Die Gefährlichkeit eines Hundes sollte anhand rasseneutraler Kriterien ermittelt werden."
Doch in Hessen sollen laut Verordnung auch für die nächsten fünf Jahre Pitbull-Terrier oder American Pittbull, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Kangal (Karbash) und Kaukasischer Owtscharka als gefährlich gelten. Voraussetzung für ihre Haltung sind der Nachweis der "Sachkunde" sowie eine positive Wesensprüfung des Vierbeiners. Für Mastiff und Mastino Napoletano, bislang ebenfalls als "Gefahr" eingestuft, gelten diese Richtlinien nun nicht mehr. Sie wurden von der Liste gestrichen.
"Alles nur Geldmacherei", lautete auch die Überzeugung von Tierarzt Dr. Reinhard Biermann aus Nidda. "Es gibt keine bösen Rassen oder von Natur aus gewalttätige Hunde, nur schlechte Halter." Kein Mensch werde durch die neue Verordnung sicherer leben, ist der Veterinär überzeugt, der in seiner Praxislaufbahn drei Mal gebissen wurde. Er erinnert sich lachend: "Ja, von einem Zwergpudel, einem West Highland Terrier und einem Chihuahua. Die großen Hunde sind meist die ungefährlichsten", so seine Erfahrung. Seine 25-jährige Praxishelferin Sandra Fuchs war selbst jahrelang im Besitz zweier Rottweiler und ist empört über die Neuerung in der Verordnung: "Die beiden waren extrem wesenstreu und haben mit der damals dreijährigen Tochter meines Freundes ganz liebevoll herumgetollt", erzählt sie. Nicht einmal hätten die beiden auch nur einen Anschein von Aggressionsverhalten an den Tag gelegt.
Eine ganz ähnliche Erfahrung machte auch Ruckelshaus, der neben 20 Hunden, 50 bis 60 Katzen und etwa 40 Kleintieren im Tierheim Elisabethenhof in Reichelsheim auch für den zwölf Jahre alten Pitbull-Rüden Spike seit geraumer Zeit ein zu Hause sucht. "Den müssten Sie zum Beißen hintragen", lacht er über die Tatsache, dass der altersschwache, schwarze Geselle in Hessen laut Verordnung als "gefährlich" gilt. Auch der Tierschützer ist der Meinung, dass die Verordnung einzig und allein der Haushaltskassenaufbesserung diene; müssen Besitzer "gefährlicher Hunde" sogar erhöhte Steuersätze, in einigen Kommunen bis zu 900 Euro im Jahr, für ihre Vierbeiner zahlen. Ruckelshaus ist verärgert: "Seit dem ersten Erlass der Kampfhundeverordnung am 15. Juli 2000 wurden in Hessen über 400 Hunde getötet!"
"Die Beißstatistik ist die Bankrotterklärung für die hessische Rasseliste."Mike Ruckelshaus, btmEr verweist auf die "Beißstatistik" des Hessischen Ministeriums des Innern, die in einem Beobachtungszeitraum von 2004 bis 2007 Vorkommnisse listet, bei denen Menschen oder andere Hunde verletzt oder getötet wurden. Angeführt wird diese nämlich vom Deutschen Schäferhund und seinen Kreuzungen. Leicht bis schwer verletzt wurden von ihnen immerhin 284 Menschen und 281 andere Hunde im Untersuchungszeitraum. 68 Menschenverletzungen und 84 Beißvorfälle verzeichnen hingegen Rottweiler in gleicher Zeitspanne. Getötet wurde kein Mensch durch eine als gefährlich geltende Rasse. Etwa zehn Hunde fielen Angriffen durch Ihresgleichen zum Opfer. "Wenn es nach dem Willen des Innenministers gegangen wäre und nach der ersten Kampfhundeverordnung, wären in Hessen 5000 bis 6000 Hunde einfach getötet worden", empört sich Tierschützer Ruckelshaus im Rückblick. "Die Beißstatistik ist die Bankrotterklärung für die hessische Rasseliste", kritisiert er und verweist darauf, dass die Vermittlung der als gefährlich geltenden Hunde aus dem Heim nahezu aussichtslos sei. Nicht nur gesellschaftliche Ächtung, sondern auch viel Geld kosten die erforderlichen Maßnahmen für die Haltungserlaubnis, zudem müsse der Halter bei jedem Wesenstest zittern. "Nichtbestehen bedeutet den sicheren Tod für das Tier."
Gegen den Dezembererlass des Innenministeriums klagen will laut einer Pressemitteilung auch der Allgemeine Deutsche Rottweiler Klub (ADRK) mit Sitz in Minden: "Im Hinblick auf gravierende Fehler bei der Auswertung vorliegenden statistischen Materials." Die Statistik des Tierheims Wetterau beziffert eine Handvoll "schwer zu vermittelnder Hunde", wie Manfred Straub sie nennt. Insgesamt gilt es für den seit 1972 als Leiter der Tierauffangstation Arbeitenden, 22 "allesamt sehr liebe" Hunde zu vermitteln.
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Auch wenn ich jetzt von manchen hier einen drüber bekomme…wenn ich ganz ehrlich sein soll...ich mag keine Schäferhunde!
Es gibt sicherlich sehr liebe, aber alle die ich kenne und die hier rum laufen, sind nicht lieb und deswegen mache einen großen Bogen drum!
Selber bin ich als Kind schon von einem Schäferhund gebissen worden, das ist aber sehr lange her und hat damit jetzt auch nichts zutun!!Glaube aber auch nicht das die Schäferhunde auf die Liste gesetzt werden, auch wenn jetzt in den Medien diskutiert wird!
Da die meisten Polizisten Schäferhunde führen, werden sie bestimmt nicht auf die Liste gesetzt!
Kann mir nicht vorstellen, das Polizisten mit Listenhunden Arbeiten dürfen!!
Aus dem Grund wird der Schäferhund nie ein Listenhund werden, weil es deswegen bestimmt richtig Theater geben würde!!
War es nicht schon mal so, das sie überlegt haben... - Vor einem Moment
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