So hart es klingt, grade wenn man sich für so einen Hund interessiert, MUSS man sich um die rechtliche Seite kümmern, BEVOR man den Hund anschafft.
Die Gesetze in NRW erlauben nunmal nur eine Übernahme aus dem Tierschutz.
Wer kein eigenes Haus hat, MUSS sich VORHER mit seinem Vermieter auseinandersetzen, denn die Erlaubnis zur Hundehaltung erstreckt sich nicht automatisch auf Listenhunde. Das haben genügend Gerichte bereits bestätigt.
Die Gesetze sind hirnrissig, aber sie gelten trotzdem. Und eigentlich sollten sie solche Spontanentscheidungen genau verhindern.
Jetzt musst du dich durchkämpfen und hoffen, dass du eine Erlaubnis bekommst, weil der Hund im TH auch keinem etwas bringt.
Rechtlich darfst du ihn eigentlich nicht halten.
LG
das Schnauzermädel