Mein Hund soll weg

  • ....komisch, komisch...ich wusste auch nicht, dass die Gesetzgebung hier so verschärft ist...


    ICH KOMME ZUFÄLLIG AUCH AUS 50389...wenn du mir sagst wie kann ich gerne versuchen dir zu helfen...hat denn jemand ne Idee? Ich habe meine zwei Hunde auch angemeldet, und komischerweise war der Mann im Amt supersupernett und hat mir die Marken sofort mitgegeben und rein gar nichts von einem Sachkundenachweis gesagt (Schäfi Mix, 23kg und Podenco Mix, 17kg). Und es war ja dasselbe Amt. Er hat sich noch nicht mal die Rasse genau angeschaut und war, wie gesagt, sehr nett.


    Übrigens, ganz lieben Gruss an Smaddi... :D

    • Neu

    Hi


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    • hallo,


      ich kenn mich nicht aus mit der sachlage in deutschland in bezug auf sokas! aber soviel ich jetzt herausgelesen hab ist, dass du einen listenhund aus dem tierheim übernehmen dürftest oder hab ich da was falsch verstanden?


      wenn ja, kannst du ihn dann ins th bringen und von dort wieder übernehmen??


      sorry wenn ich da jetzt was fallsch verstanden haben sollte

    • Zitat


      wenn ja, kannst du ihn dann ins th bringen und von dort wieder übernehmen??


      an so einen etwas in der art dachte ich - aber nur mit bulli in not, nicht mit einem örtlichen tierheim. ;)


      gruß marion

    • Zitat

      klar, umziehen ist nicht verboten :D


      War ja auch irgendwie eine dumme Frage :ops:


      Dachte nur das wenn man dir den Hund schon wegnehmen will,
      es vielleicht auch nichts mehr bringt mit dem Hund wegzuziehen.

    • Danke, danke Frau S., die Grüße gehen selbstverständlich umgehend an Sie zurück, gekoppelt mit nem festen Drückerchen :streichel:


      örtliches TH könnte aber den SKN abnehmen ;) war ja nicht als "zwischenstation" gedacht.

    • ich haff dir gelingt es den hund zu behalten.


      und ich hoff, dass die gesetzesgebung bald geändert wird, es sitzten ja eh schon genug hunde im tierheim, da muss man nicht auch noch einen hund der ein schönes plätzchen hätte grundlos ins th abgeben.


      das ist so sch**e!!!

    • Also wir hatten ja auch mal (mußten leider aus gesundheitlichen Gründen eingeschläfert werden) so genannte "Kampfhunde". Und wir leben in NRW. Wenn Du als Privatperson solch einen Hund anmelden willst dann ist neben dem Sachkundenachweis auch der Wesenstest (für den Hund :D )erforderlich bzw. sehr hilfreich. Wir haben damals die Anschaffung mit öffentlichem Interesse (beide kamen aus dem Tierschutz) begründet. Soll heißen: Entlastung des Tierschutzes bezüglich Kosten, Tiere haben kaum Chancen auf Vermittlung, ect. Wenn Du nun nachweisen kannst das deine Fellnase aus den schlechten Verhältnissen gekommen ist, dann wäre da schon mal ein Ansatz.


      Und bezüglich des betreffenden Mitarbeiters, würde ich eine schriftliche Beschwerde (Dienstaufsichtsbeschwerde) bei der übergeordneten Stelle einreichen. Keine Diskussionen ob telefonisch oder Auge in Auge. Nein sachlich und vorallem schriftlich und am Besten noch per Einschreiben mit Rückantwort - aber auch gleich Morgen und nicht erst Tage später.


      Du mußt Dir nicht alles gefallen lassen, doch ja nicht auf das gleiche unmögliche Niveau einlassen.


      Viel Erfolg - wir drücken jedenfalls alle Daumen und Pfoten.


      Conny & die Sabberbacken

    • so, eine minute gegoogelt und habe das für dich gefunden,


      Auflagen bei Listenhunden:


      * Nachweis der Zuverlässigkeit des Halters (Polizeiliches Führungszeugnis),


      * Nachweis der Befähigung des Halters (Sachkundenachweis),


      * Zwang zum Tragen von Maulkorb und Leine für die Hunde in der Öffentlichkeit (Befreiung nach Wesenstest möglich)


      * Wesenstest für Hunde


      * Zugangsverbot z. B. bei öffentlichen Festen, in Freibädern, auf Spielplätzen (Nicht jedes Bundesland)


      * Sterilisation bzw. Kastration der Hunde (nicht jedes Bundesland)


      * Kennzeichnung durch Tätowierung oder Mikrochip.


      * In Hessen[2] sowie auch in Thüringen: Kennzeichnung aller Zugänge eines eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung mit deutlich sichtbarem Warnschild in Signalfarbe (Hessen) mit der Aufschrift „Vorsicht Hund!“


      So, also kümmer dich gaaaaaanz schnell drum und suche das Gespräch mit dem Ordnungsamt
      :D drück dir ganz fest die daumen!!!!

    • Zitat

      * Nachweis der Zuverlässigkeit des Halters (Polizeiliches Führungszeugnis),


      und daraus, dass der hund erst so spät angemeldet wurde, kann das oa sagen, dass die zuverlässigkeit des halters nicht gegeben ist.


      ich wünsche hund und halter trotzdem eine gemeinsame zeit und viel glück. *daumendrück*
      ich würde übrigens nicht gegen den oa-beamten vorgehen. ich denke, es ist besser, alles im guten -vielleicht mit hilfe eines anwaltes - zu regeln.


      gruß marion

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