Mein Hund soll weg

  • Zitat

    vielleicht kann ja mal jemand für dich da anrufen, der nicht so mit den Nerven fertig ist und da nochmal nachfragen bei der Gemeinde. Sollte halt jemand sein, der sich mit den auflagen auskennt


    das fände ich eine gute idee, denn so wie es aussihet bist du grad ziemlich durch den wind!
    kommt einer aus nrw, der sich auskennt und mal nen anruf tätigen würde??

    • Neu

    Hi


    hast du hier Mein Hund soll weg* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!



    • Tut mir Leid das es alles so ein wirr warr ist...aber ich kann nicht mehr!
      Das ist als würde er mir mein Kind weg nehmen wollen...!!
      Und ich halte sowohl für meine kleine Tochter als auch für meinen Hund,die Hand ins Feuer und würde alles tun für meine 2 Süßen!!!

    • Also in der Hundeverordnung von NRW gibt es doch gar kein generelles Haltungsverbot für Listenhunde :???:


      Du hast den Sachkundenachweis und Du willst ihn anmelden - wenn Du ihn nicht importiert hast, darf er Dir das gar nicht verweigern ??
      Würde sofort, wenn Du es schriftlich hast Einspruch einlegen.
      Die Entscheidung muss ja begründet werden. Nur weil der Herr Hunde nicht mag kann er Dir doch Deinen noch lange nicht entziehen


      viele Grüße
      Constanze

    • Nein ich habe ihn aus 100km entfernung zu mir geholt..
      Die Frau..naja weis der Geier wo die her kam ist mir auch egal!


      Meine Mutter hat gerade mit meinem Tierarzt gesprochen und er meinte auch ER kann mir den Hund nicht weg nehmen es gäbe keinen Grund dazu!
      Er setzt mir schriftlich auch noch was auf und versucht alles was in seiner Macht liegt mir zu helfen!


      Er scheint schlicht weg was gegen Kampfschmusebacken zu haben!

    • Also wer mir hier spontan einfällt ist der User Badboy der kommt aus Bochum das gehört doch auch zu NRW oder :???:
      Dem kannste mal ne Email schicken vielleicht kann der dir helfen...

    • Klick


      Ich glaube der Herr zieht sich daran hoch, das du erklären musst, warum du einen solchen Hund halten möchtest und wenn der Hund aus einem TH oder aus dem TS kommt, hast du gute Karten. Wenn du ein Grundstück oder so hast, was "bewacht werden muss, hast du auch gute Karten.


      Ließ mal auf der Seite, da kannst du noch mal schauen, wo noch Lücken sind und was du noch brauchst.

    • Habe es gerade gefunden, er bezieht sich hierauf:
      Zitat Landeshundeverordnung (LHV NRW)


      " Die Erlaubnis für neu anzuschaffende Hunde (Erwerb ab dem 06.07.2000) der Anlage 1, bzw. gefährliche Hunde, wird nur erteilt, wenn für das Halten des Hundes ein überwiegendes besonderes Interesse nachgewiesen wird.


      Die Vorschriften für Hunde der Anlagen 1 und 2 gilt auch für Kreuzungen der darin genannten Rassen und für Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.


      Hunderassen gem. Anlage 1 der LHV NRW:
      American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Bullmastiff, Mastino Napolitano, Mastino Espanol, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Tosa Inu


      Bei diesen in Anlage 1 der LHV NRW aufgeführten Rassen kann davon ausgegangen werden, daß sie ein Potenzial zur Erzeugung aggressiver Hunde aufweisen, welches im Falle eines Beißvorfalls besonders schwerwiegende Verletzungen bis hin zur Tötung eines Menschen verursachen kann. Dies bedeutet nicht, daß jeder einzelne Hund dieser Rassen tatsächlich individuell gefährlich sein muß."

    • Hallo!


      So unangenehm die Sache ist.


      Es kann durchaus sein, dass du diesen Hund nicht so einfach halten darfst.
      In NRW darf man so einen Hund nur bei besonderem, berechtigtem Interesse halten. Privatpersonen können eigentlich kein berechtigtes Interesse nachweisen, weil als Wach- und Schutzhunde nicht gelistete Rassen vorkommen. Allerdings gibt es ein berechtigtes Interesse, wenn der Hund aus dem Tierschutz kommt.
      In NRW hast du nur 2 Möglichkeiten: Entweder du übernimmst einen Hund aus dem Tierheim, oder du klärst die Übernahme eines bereits genehmigten Hundes von Privat VOR der Übernahme mit dem Ordnungsamt ab, damit ein Tierheimaufenthalt vermieden wird.


      Welchen Sachkundenachweis besitzt du. Für Anlagehunde brauchst du in NRW eine spezielle Bescheinigung vom Amtsveterinär. Der Test ist zwar nicht anders als der andere auch, aber er muss eben beim Amtstierarzt bestanden werden.


      Jetzt musst du Ruhe bewahren und dich vernünftig mit den Amtsmenschen auseinandersetzen. Ein Hund im TH bringt denen nämlich auch nichts. Also offiziell die Halteerlaubnis beantragen, ein "großes" polizeiliches Führungszeugnis beantragen, u.U. einen Termin beim Amtsvet. zur Erlangung der Sachkunde ausmachen.


      Viel Erfolg!


      LG
      das Schnauzermädel

    • Danke danke danke :(


      Ich hab so Kopfschmerzen...ich muss erstmal runter kommen!
      Werde Ihn auch gleich anschreiben


      Würde ich aussehen,als hätte ich nicht den Verstand dazu einen Hund deren Größe/Rasse zu halten geschweige denn zu erziehen!
      Oder aber auch hätte eine mega große Liste bei der Polizeit wegen sonst was könnte ich es verstehen


      Hallo,ich bin eine junge Frau die Tiere liebt ,seit dem sie in Pampers macht!
      Und gerade für solche Hunde setzte ich mich immer ein und jetzt passiert es mir selber

    • Ich kann dir leider auch nicht weiter helfen,
      aber lass dich mal virtuell drücken! :ua_solace:


      Es gibt bestimmt einen Weg deinen Hund zu behalten!
      Kopf hoch! :yes:


      ___________________________________________


      Mal schnell ein kurzes OT:


      Kann man eigentlich mit dem Hund wegziehen, wenn
      einem gedroht wird, dass der Hund eingezogen wird,
      oder kommt man da nicht drum herum? :???:
      (sozusagen als Notlösung)


      Ich frage rein interessehalber, bezieht sich nicht auf die TE!

    Jetzt mitmachen!

    Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!