ZitatAlles anzeigenich würde übrigens nicht gegen den oa-beamten vorgehen.
Warum nicht? Man muß sich doch nicht Alles gefallen lassen. Es kommt nur auf die Art und Weise an.
ich denke, es ist besser, alles im guten -vielleicht mit hilfe eines anwaltes - zu regeln.
Im Guten regeln und dann einen Anwalt einschalten? Das vereinbart sich ja nicht oder?
gruß marion
Nur weil man es mit einer Behörde zu tun hat, muß man nicht kuschen.