Patrick hat mich gebeten hier mal reinzuschauen und zu helfen, leider kann ich nichts Positives schreiben.
1. Du brauchst in NRW (nicht nur in machen Gemeinden) die „Genehmigung zum halten Hunde gefährlicher Rassen“ (manche nennen es Liste 1) vor dem Hund.
Du hattest sie nicht und hast den Hund illegal gehalten, damit hast du dir (in deren Augen) die Fähigkeit zum halten von Hunden gefährlicher Rassen verbaut.
2. Hunde gefährlicher Rassen dürfen nicht privat verkauft oder vermittelt werden.
Für alle die so was mal vorhaben, macht mit eurem TH ein deal, ihr holt den Hund raus bringt ihn ins TH, holt euch die Genehmigung und holt den Hund wieder aus dem TH raus.
Du kannst aber beim O-Amt fragen ob sie dir eine Genehmigung erteilen würden, dann versuchen mit dem TH ein deal zu machen. Sag beim OA es tut dir leid, du hast dich nicht richtig informiert würdest aber den Hund ins TH geben. Ist zwar doof aber vor denen sollte man in solchen Situation kriechen.
LG Olli