Wer haftet, wenn jemand meinen Hund freilässt?
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Wir haben uns bei bei unserer Versicherung mal wegen folgendem Fall schlau gemacht:
Hund ist in unserem Garten, eingezäunt, Tor verschlossen. Kinder klettern über den Zaun, ärgern den Hund, dieser beißt zu (hätte unserer nie gamacht, war nur ne rein theoretische Frage), wer ist schuld.
Eindeutig: wir! Hund muss auch auf dem eigenen Grundstück so gehalten werden, daß niemand verletzt werden kann, zur Not mit Maulkorb. Für mich absoluter Quatsch, weil es eher Aufsichtspflichtverletzung der Eltern der betreffenden Kids wäre, abe die Gesetze sind wohl so. :motz:
Also meine Kinder wissen, daß man nicht bei anderen Leuten einsteigt, ob Haus oder Garten. Andre scheinbar nicht...
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Hallo,
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Zitat
Je nach den Umständen (und ob man es beweisen kann/Zeugen) besteht die Möglichkeit, dass einem weiteren Beteiligtem eine Mitschuld angerechnet wird.
Lg Christine
Ich versuche mal die Situation ein wenig deutlicher zu schildern:Mein Sohn war mit Askja spazieren und traf auf einem Parkplatz eines
Supermarktes einen HH mit seinem Husky. Der Mann fragte meinen Sohn,
ob er Askja nicht ableinen könnte, damit die beiden Hunde zusammen spielen
könnten. Mein Sohn verneinte, da es ihm auf diesem Parkplatz mitten im
Ort zu gefährlich war. Daraufhin packte der Mann Askja´s Leine, zog sie zu
sich ran und leinte sie ab!Hat in so einem Fall mein Sohn etwa Schuld??
@ BalouThePoo
Hinzu kommt, daß ich eigentlich jemanden, der ungebeten mein Grundstück
betritt, wegen Hausfriedensbruch angezeigt werden kann. Aber als HH bin ich
immer für alles verantwortlich und an allem schuld! :motz: -
Naja, wenn es Zeugen für das Verhalten des Mannes gibt, wird er wohl für Schaden aufkommen müssen. Kann halt nur sein, dass das keine Versicherung übernimmt, auch seine nicht.
Weil er ja absichtlich gehandelt hat.Was waren denn die Folgen vom Ableinen, ist was passiert?
Lg Christine
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Es ist zum Glück nichts passiert, nur daß mein Sohn etwas geschockt war von
dem dreisten Verhalten des Mannes.Wenn keine Versicherung für evtl. Schäden aufgekommen wäre, hätte dann
der andere HH haften müssen?Sorry, wenn ich so penetrant frage!
Aber das interessiert mich wirklich.
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Zitat
Hund ist in unserem Garten, eingezäunt, Tor verschlossen. Kinder klettern über den Zaun, ärgern den Hund, dieser beißt zu (hätte unserer nie gamacht, war nur ne rein theoretische Frage), wer ist schuld.
Eindeutig: wir! Hund muss auch auf dem eigenen Grundstück so gehalten werden, daß niemand verletzt werden kann, zur Not mit Maulkorb. Für mich absoluter Quatsch, weil es eher Aufsichtspflichtverletzung der Eltern der betreffenden Kids wäre, abe die Gesetze sind wohl so.
Boa was für ein Irrsinn :kopfwand:
Macht es denn einen Unterschied wenn man so ein Betreten verboten Eltern haften für ihre Kinder Schild am zaun hat? Weil an Baustellen etc hängen die ja genau wegen der Schadenshaftung.Währe man mit so nem Schild besser dran?
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Ich glaube nein.
Soweit ich mal gehört habe, haben solche Schilder überhaupt keinen Einfluß
auf die Haftung.In diesem Fall haftet wohl immer der Baustellenbetreiber, denn er muß die
Baustelle so absichern, daß Unbefugten der Zutritt gar nicht möglich ist.Für mich in beiden Fällen (Baustelle und Hund im Garten) verkehrte Welt! :irre:
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Man kann seine Haftung weder durch ein Schild noch durch einen Haftungsausschluß los werden. Wird immer wieder versucht, geht aber rein rechtlich nicht.
Solche Schilder haben höchstens eine abschreckende Wirkung.
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Ich denke, man muss da unterscheiden zwischen Haftung und Schuld.
Natürlich ist man nicht schuld, wenn eine Fremder über den Zaun klettert und vom Hund gebissen wird, aber die Hundehaftpflicht übernimmt trotzdem die Kosten, falls es nötig wird.
Das die Versicherung (abgeschlossen für ein Tier, von dem immer eine Gefahr ausgeht, weil es ja nicht nachdenkt, bevor es handelt) für einen gebissenen Einbrecher aufkommt, wenn man seinen Hund im unabgeschlossenen Hof ohne Maulkorb rumlaufen lässt, ist doch gut. Das zeigt doch, dass es nicht als Fahrlässigkeit behandelt wird, wenn ein Hund so gesichert ist, sondern akzeptiert wird.
Wenn einem Schuld angerechnet würde, weil der Hund ohne Maulkorb hinter einer unverschlossenen Tür gehalten wurde, würde die Versicherung die Zahlung wahrscheinlich wegen Fahrlässigkeit verweigern. Darüber könnte man sich dann aufregen, aber das ist ja nicht der Fall.
Und ob der Richter überhaupt entscheidet, dass der Hundehalter zahlen muss, ist wieder eine andere Sache und kommt auf den jeweiligen Richter an.
Da kann schon eine Mitschuld des Eindringlings angerechnet werden.Lg Christine
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Du hast auf jedenfall dafür Sorge zu tragen das dein Hund nicht von dem ?Grundstück kommt.
Ich meine mal gelesen zu haben das dann ein Tor das von jedem aufgemacht werden kann nicht reicht, weiß aber nicht ob es stimmt.
Hier im Forum gab es mal ein Thema da hat meine ich auch jemand anderes das Gartentor von einer Familie aufgemacht und der Hubd hat ein Kind erschreckt oder so und da war auch die HH Schuld.
Was ist denn wenn jemand fremdes zu Besuch bei einem der Anwohner kommt der angst vor Hunden hat wenn der da rumlaufen kann oder habe ich das falsch verstanden?
Kannst du nicht noch einen Zaun ziehen das dein Hund nicht zum Tor kommt?
Bei uns am Gartentor ist auch ein Schloß (das war aber schon vor unserem Einzug da) dann müssen die anderen immer einen Schlüssel mitnehmen. Ist auch nur ein Nachbar der hier manchmal durch das Tor geht.
Geht ein Schloß vielleicht doch nicht? Die anderen wissen das dann und nehmen dann einen Schlüssel schon mit.Lg
Sacco -
Fakt ist auf jeden Fall, dass die Versicherung den Schaden nicht übernehmen würde. Warum? Weil die Tür für jedermann offen steht.
Du kannst dasselbe mit der Wohnung vergleichen. Wenn du deine Wohnung nicht abschließt oder auch nur ein Fenster gekippt geöffnet hast und jemand durch dieses Fenster dann einsteigt und deine Bude ausräumt dann zahlt die Versicherung auch nicht. Warum? Weil du dein Hab und Gut nicht entsprechend gesichert hast. Und mögliche Einbrecher regelrecht dazu einlädst bei dir einzusteigen.
Ich halte einen Zwinger in deinem Fall sogar mehr als ratsam. Es geht schließlich nicht nur um deine Umwelt sondern auch um die Gesundheit deines Hundes. Solange du deinen Hund nicht den lieben langen Tag da unter Verschluss hälst spricht da überhaupt nichts dagegen. Natürlich musst du deinen Hund ersteinmal daran gewöhnen, denn ich nehme an das ein Zwinger erheblich kleiner sein wird als der gesamte Vorhof, was allerdings nicht heissen soll, dass du dir einen Mini-Zwinger zulegen sollst. Allerdings gibt es da noch viele weitere Möglichkeiten. Du kannst deinen Hund in deiner Wohnung lassen solange du nicht zuhause bist o.Ä.Ich rate dir wirklich eine andere Lösung für deinen Hund zu suchen. Um deines und des Hundes Willen. Klar kann das auch ohne irgendwelche Maßnahmen ein Leben lang gut gehen aber es kann im Gegenteil auch ganz andere Folgen nach sich ziehen. Da gibt es zig Horrorszenarien, die man sich jetzt ausmalen könnte.
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