Wer haftet, wenn jemand meinen Hund freilässt?
-
-
Zitat
Fakt ist auf jeden Fall, dass die Versicherung den Schaden nicht übernehmen würde. Warum? Weil die Tür für jedermann offen steht.
Kannst du mir die Quelle deiner Information nennen?
Meine Anwältin, die auf Tierhalterrecht spezialisiert ist, hat mir versichert, dass wir unser Tor nicht abschließen müssen, um versichert zu sein.Lg Christine
- Vor einem Moment
- Neu
Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
-
-
Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß man sein Gartentor immer
abschließen muß.Unser Tor zum Grundstück hatte nicht mal ein Schloß und momentan haben
wir nicht mal ein Tor.Askja ist aber auch nie unbeaufsichtigt im Garten.
-
Nunja ich hab das mit anderen Versicherungen verglichen. Ich könnte mir zumindest vorstellen, dass die Versicherung Rabatz machen würde, weil der Hund für jeden zugänglich war. Ganz so abwegig ist das nicht. In diesem Fall könnte die Versicherung auf Fahrlässigkeit pledieren und die TE würde auf dem Schaden sitzen. Aber im Endeffekt ist es ja auch egal. Ich würde den Hund auf jeden Fall nicht unbeaufsichtigt hinter einem offenem Gartentor lassen. Da kann einfach eine unmenge von Dingen passieren die einfach nicht sein müssen.
Die TE könnte auch mit den Mitbewohnern sprechen und den Vorschlag mit dem Schloss einbringen. Vielleicht löst sich dann das Problem von alleine.
-
Zitat
Nunja ich hab das mit anderen Versicherungen verglichen. Ich könnte mir zumindest vorstellen, dass die Versicherung Rabatz machen würde, weil der Hund für jeden zugänglich war. Ganz so abwegig ist das nicht. In diesem Fall könnte die Versicherung auf Fahrlässigkeit pledieren und die TE würde auf dem Schaden sitzen. Aber im Endeffekt ist es ja auch egal. Ich würde den Hund auf jeden Fall nicht unbeaufsichtigt hinter einem offenem Gartentor lassen. Da kann einfach eine unmenge von Dingen passieren die einfach nicht sein müssen.
Die TE könnte auch mit den Mitbewohnern sprechen und den Vorschlag mit dem Schloss einbringen. Vielleicht löst sich dann das Problem von alleine.
Sind das alles reine Vermutungen, die du da äußerst? Oder kannst du deine
Aussagen mit z. B. entsprechenden Urteilen belegen?Es kann mir doch keiner vorschreiben mein Grundstück einzuzäunen,
wenn ich das nicht will. -
Wenn du dein Grundstück nicht einzäunen willst musst du das auch nicht.
Aber du musst dafür Sorgen das dein Hund nicht unerlaubt und ohne Kontrolle über ihn von dem Grundstück kann.
Wir lassen unsere kleine auch nicht alleine in den Garten. Der hat zwar ein Tor das man auch abschließen kann und immer abgeschlossen ist. Aber ich kann mir nie sicher sein das nicht ein Nachbar ( ist nur einer der hier manchmal her geht) mal das Tor offen lässt oder nur anlehnt.Lg
Sacco -
-
Wir haben unser Grundstück eingezäunt, nur eben im Moment kein Tor, also
ist es für jeden frei zugänglich.Das Problem der Threadstarterin bestand ja auch darin, daß jemand in den
Garten rein ging und nicht der Hund raus. -
Nein hab ich nicht Askja. Es gibt sicherlich irgendwo welche im Netz aber ich sagte ja das die Versicherung das machen könnte aber nicht das es zwangsläufig so sein muss. Du liegst sogar richtig, dass es nur eine Vermutung war - nicht mehr und nicht weniger. Mein erster Post war vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt, gebe ich zu.
Und trotzdem würde ich es nicht darauf ankommen lassen und es gegebenenfalls den Hund dann ausbaden lassen. Selbst wenn die Versicherung den Schaden übernehmen würde wäre das für mich kein Grund den Hund nicht abzusichern. Eben weil ich meinen Hund möglichst vor jedem Schaden bewahren will und da ist es mir lieber ein Schloss zu kaufen oder andere mir mögliche Maßnahmen zu ergreifen als schlimmere Konsequenzen tragen zu müssen.
-
Das Problem ist das Jugendliche das Tor auf machen und ihn raus locken. Da steht nicht das sie rein gehen und der Hund nicht raus.
Ist ja auch egal ob die Jugendlichen rein oder der Hund raus geht.
Ich würde nicht darauf wetten, dass die HH dann nicht die Schuld bekommt.
Wie gesagt bei einer anderen Themenstarterin war es so ähnlich. Das Tor wurde aufgemacht und der Hund raus ist und die HH hat die Schuld bekommen.Lg
Sacco -
Hallo,
soweit ich bislang die entsprechenden Auskünfte meiner Versicherungsheinis verstanden hab liegt die Sache so:
Als Tierhalter haftet man immer grundsätzlich für sämtliche Schäden, die durch das Tier Anderen entstanden sind. Das liegt in der s.g. Tiergefahr begründet, das bedeutet die Haltung eines Tieres ist immer mit einem gewissen Risiko verbunden das nur dann nicht bestünde, wenn man eben kein Tier hätte.
Ob dann nun die jeweilige Versicherung haftet, hängt von deren Ausschlussklauseln ab. Was die Versicherung als fahrlässig einstuft und demnach nicht bezahlt, steht im Vertrag.
Aber selbst wenn man in Fort Knox wohnt, wenn ein Einbrecher vom Hund gebissen wird muss man als Hundehalter dafür haften. Und wenn man im Haus der offenen Tür wohnt, dann zahlt das i.d.R. keine Versicherung :D.
Das alles läuft über das Zivilrecht, also Ansprüche eines Bürgers gegenüber einem anderen Bürger.
Davon völlig unabhängig werden dann ggf. die Taten der Anderen - in meinem Beispiel also des Einbrechers - beurteilt und gewertet.
Der hat ja dann eine Straftat begangen, wird also erstmal nach Strafrecht (Ansprüche des Staates gegenüber einem Bürger) verurteilt.Danach kann man dann als Einbruch-Opfer versuchen, seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend zu machen. Z.B. die Kosten für die kaputte Eingangstüre. Und diese Schadensersatzforderung kann man dann ggf. mit dem Haftpflichtschaden durch den Hundebiss verrechnen.
Beim Eingangspost wäre es also m.M. nach so, dass die Hundehalter erstmal haften müssen, wenn der Hund irgendeinen Schaden verursacht.
Anschließend können sie aber theoretisch versuchen die Jugendlichen ausfindig zu machen und - zumindest teilweise - in die Haftung zu nehmen.
In der Praxis halte ich das allerdings für nicht durchführbar.Da das Öffnen eines nicht abgeschlossenen Tores meines Wissens nach keine Straftat darstellt, kann dies auch nicht untersagt oder verfolgt werden. Tore sind nunmal zum Öffnen da.
Anders liegt die Sache, wenn das Tor abgeschlossen sind. Denn dann müsste ja erst das Schloss aufgebrochen werden, was zumindest Sachbeschädigung wenn nicht gar Einbruch darstellt.lg
susa
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!