Wer haftet, wenn jemand meinen Hund freilässt?

  • Weil es dein Hund ist und du Sorge zu tragen hast das von ihm keine Gefahr für Andere ausgehen kann. Wir können doch auch nix für die Gesetze in Deutschland aber sie sin nunmal so.

    LG Olli ;)

  • Hi,
    immer das Gleiche - irgendwie hat man als Hundehalter immer die
    A....karte. :motz:
    Mein Grundstück ist auch eingezäunt, der Briefkasten hängt schon am
    Zaun. Nun plane ich eine Funkklingel am Zaun anzubringen.
    Einziges Problem: Die ach so lieben Kinderchen die damit Schabernack
    treiben. :motz:
    Hat jemand von euch son Ding am Zaun, u. wie habt ihr das Problem
    gelöst ?

    LG Anke

  • Wo ist das Problem das Tor abzuschliessen und jedem Hausbewohner einen Schlüssel fürs Schlüsselbund zu geben, ma nimmt ja eh nen Schlüssel mit wenn man weggeht. :???:
    Kannst ja auch nen Schnapper dranmachen, dass man die Türe nur mit Schlüssel von aussen aufmachen kann, von innen eben mit Klinke!

  • Als Hundebesitzer haftest DU immer für die Schäden, die durch Deinen Hund entstehen - selbst wenn Dir kein Fehlverhalten vorgeworfen werden kann. Gefährdungshaftung nennt das der Gesetzgeber.

    § 833 Satz 1 BGB lautet: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache bschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

    Wenn DU daher nicht in der Lage bist, Deinen Hund auf dem Grundstück so zu halten, dass er - auch beim Öffnen des Tores - nicht entwischen kann, dann darfst Du ihn eben nicht mehr unbeaufsichtigt draussen lassen.

    Achja ... und zu minderjährigen Hundehaltern:

    Sind Minderjährige Hundehalter mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten, so haften auch sie gem. § 833, 834 BGB nach der verschuldenunabhängigen Gefährdungshaftung

    Somit kann ich nur empfehlen: "Holzauge, sei wachsam".

  • Ja, so ist das mit der Haftung. Ob wir nun jammern oder nicht.

    Bei und sind nicht die Briefzusteller, sondern die ständig wechselnden Paketzusteller das Problem.
    Sie gehen durchs offene Tor, lassen dieses beim Rein- und Rausgehen offen. Zeit ist Geld.
    Schilder helfen nicht.
    Also ist das Tor verschlossen und kann von innen am Tor durch Knopfdruck geöffnet werden.
    Der Knopf ist so angebracht, dass es von Außen massiver Verrenkung bedarf um dran zu kommen.

    LG, Friederike

  • Hallo

    wieso hat der Hundehalter eine A*****karte ? Dann hätte der Autofahrer, der Familienvater, der Berufstätige sie auch, oder nicht.

    Denn auch sie müssen Verantwortung zeigen - im Umgang mit dem Auto, dem Kind, im Beruf.

    Und jeder, der einen Hund halten will, hat einfach dafür zu sorgen, dass durch ihn NIEMAND gefährdet wird. Was das mit einer A*****Karte zu tun hat, verstehe ich jetzt nicht. Der Hund könnte abhauen - also muss ich ihn daran hindern können.

  • Zitat

    @rotti-frauchen:

    Ja soll ich den Hund im Zwinger einsperren und abschließen oder wie? Ich habe keine Angst, dass dem Hund was passiert, sondern eher, dass den Kindern was passiert, die das Tor aufmachen.

    hallo hundekumpel,
    was meinst du, was deinem hund passiert, wenn den kindern, die das tor öffnen was passiert? das meinte ich damit, als ich schrieb. sicher deinen hund so, dass ihm nichts passiert. du hast glaube ich eine etwas andere denkweise, als es das gesetz vorsieht. ;)

    wo und wie du deinen hund sicherst, bleibt deiner phantasie überlassen. fakt ist, das du deinen hund so halten und sichern mußt, dass niemand zu schaden kommen kann. und das ist nicht auf meinem mist gewachsen :D

    erkundige dich beim ordnungsamt.

    gruß marion

  • Natürlich ist jeder für seinen Hund haftbar - ist ja wohl logisch- oder ?!
    Nur finde ich, es wird sich manchmal ziemlich einfach gemacht.

    * HH geht mit Hund über wiese - Hund pullert hin - gibt Ordnungsgeld,
    von wegen "Naturschutzgebiet", während Leute die da Zelten/ Grillen,
    nix passiert die Müll produzieren (hier im forum schon gelesen)
    * Hund wird mit Steinen beworfen, Hund wehrt sich - wer hat die Arsch-
    karte ? der HH.
    * Einbrecher bricht ein, wird von Hund gebissen u. kriegt Schmerzensgeld.
    DU als HH hast die Arschkarte !

    HALLO ?? Wo leben wir denn ?! DAS meinte ich mit Arschkarte haben.

    LG Anke

  • Zitat


    yane:

    Und wo steht das? Wieso sollten in diesem Fall nicht die Jugendlichen haften?

    weil Du dafür Sorge zu tragen hast, dass dein Hund niemanden schädigen kann usw. Ganz allein DU. Niemand anders. Wenn Du nicht gewährleisten kannst, dass dein Hund nicht aus dem Garten raus kann und sei es durch Abschliessen der Gartenpforte, dann ist das ganz allein dein Problem. Nicht das irgendwelcher Jugendlichen.

    Und wo das steht, dass der Hundehalter dafür verantwortlich ist, dass sein Hund keinen Schaden anrichtet? Der Paragraph wurde ja nun oft genug genannt. §833 BGB.

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