Wer haftet, wenn jemand meinen Hund freilässt?
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* HH geht mit Hund über wiese - Hund pullert hin - gibt Ordnungsgeld,
von wegen "Naturschutzgebiet", während Leute die da Zelten/ Grillen,
nix passiert die Müll produzieren (hier im forum schon gelesen)
* Hund wird mit Steinen beworfen, Hund wehrt sich - wer hat die Arsch-
karte ? der HH.
* Einbrecher bricht ein, wird von Hund gebissen u. kriegt Schmerzensgeld.
DU als HH hast die Arschkarte !HALLO ?? Wo leben wir denn ?! DAS meinte ich mit Arschkarte haben.
Hm, ich weiß nicht, wo Du lebst ;), aber bei uns ist das nicht so.
Bei uns müssen sich alle an die Regeln halten, Hundehalter und begeisterte Outdoor-Grill-Fans.
Wenn ein Hund derart provoziert wird, und beißt, müssen sich die Steinewerfer vermutlich ein Mitverschulden zurechnen lassen, das ihren Schadensersatzanspruch auf Null zurückdrängt.
Gleiches gilt für den Einbrecher, zumindest wenn man sich die Mühe gemacht hat, ihn zB mit einem Schild vor dem Hund zu warnen.
Auch wenn man als Hundehalter viele Pflichten hat, sollte man sich nicht in eine vermeintliche "Opferrolle" drängen lassen.
Die Gefährdungshaftung für Hundehalter hat meiner Meinung nach durchaus ihre Daseinsberechtigung, und aufgrund der Möglichkeit der Anrechnung eines Mitverschuldens des Geschädigten gelangt man letztendlich zu sachgerechten Ergebnissen.
LG, Caro
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Hi,
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Gleiches gilt für den Einbrecher, zumindest wenn man sich die Mühe gemacht hat, ihn zB mit einem Schild vor dem Hund zu warnen.hallo caro,
hier weiß ich diff., dass der halter die schuld trägt und zwar die alleinige. so ein warnschild verschlimmert die sache noch, denn damit teilt man mit, dass man einen gefährlichen hund hält.der hund darf keinen einbrecher angreifen, genauso wenig, wie man selber keinen einbrecher verletzen darf - notwehr ausgenommen, muß man aber beweisen.
ich hatte mich damals, als wir vom ordnungsamt (haltergenehmigung) überprüft wurden, danach erkundigt, weil zuvor bei unseren nachbarn eingebrochen worden war, wie es ist, wenn uns sowas in unserer abwesenheit passiert.
gruß marion
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Ja, das stimmt, man sollte eher nicht "Vorsicht - gefährlicher Hund", sondern besser "Vorsicht - Hund" oä auf das Schild schreiben.
Wenn der Einbrecher (oder überhaupt jede fremde Person) dann trotzdem das Grundstück betritt, muss er sich meines Wissens nach ein Mitverschulden zurechnen lassen, da es nicht unüblich ist, dass ein Hund möglicherweise sein Territorium verteidigt, und er somit mit einem Angriff rechnen musste und sich dieser Gefahr selbst ausgesetzt hat.
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hallo sara,
sorry, weil ich vorhin deinen namen "falsch" geschrieben habeich kann nur davon ausgehen, was uns damals gesagt wurde. vielleicht ist es auch ein wenig auslegungssache und es kommt auf die rasse an?
meine freundin, die einen amstaff hat, meint dazu immer, wenn der hund einen einbrecher stellt und ihn beißt, verscharren wir den einbrecher im garten, dann bekommen wir keine probleme, weil wir dem netten einbrecher nicht geholfen haben, unser eigentum mitzunehmen *lol* ist natürlich nicht ernst gemeint, eher der mut eines "verzweifelten"
gruß marion
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Hast du keine Angst dass dein Hund überfahren wird oder so?
Wie meinst du das, du hast Angst dass eher den Kindern was passiert? Meinst du dass er schnappt? Da kann ich nur sagen selber schuld, möglicherweise unterlassen die Kinder in Zukunft dann das Tor aufzumachen.
Wenn wirklich nicht die Möglichkeit besteht ein Schloss anzubringen, würd ich mir die Jugendlichen mal bei Gelegenheit packen und ein Wörtchen mit denen reden und so gut wies geht einschüchtern.Und ich bin mir auch 99,9% sicher du haftest für deinen Hund, du kannst es ja schlecht nachweisen dass jemand anderes das Tor geöffnet hat.
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Wenn die Tür nicht abschließbar ist heisst das gleichzeitig das jeder Dahergelaufene Zugang zu dem Hund hätte? Mir wäre das ehrlich gesagt zu gefährlich. Was ist wenn ein Mitbewohner mal zufällig vergisst das Tor hinter sich zu zuziehen? Wenn es wirklich nicht machbar ist ein Schloss an das Tor anzubringen dann würde ich den Hund woanders unterbringen und auch einen Zwinger in Erwägung ziehen.
Was ist so schlimm an einem Zwinger? Solange du den Hund da nicht den ganzen Tag einsschließt ist das sowohl sicherer für dich, deinen Hund als auch für deine Umwelt. Wenn das Tor für jedermann zugänglich ist und einfach so geöffnet werden kann dann haftest in jedem Fall Du. Denn Du musst deinen Hund entsprechend absichern. Mir erscheint da ein Zwinger als sinnvollere und weitaus risikoärmere Alternative als ein offenes Tor durch welches jeder Zugang zu deinem Hund hat. Kannst du ihn nicht in deiner Wohnung lassen? Oder an irgendeinem anderen Ort, der nicht jedem zugänglich ist?
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* HH geht mit Hund über wiese - Hund pullert hin - gibt Ordnungsgeld,
von wegen "Naturschutzgebiet"Ist das tatsächlich so ? Dass ich den Hundehaufen wegmachen muss war mir ja klar, aber pinkeln darf er doch draußen, oder etwa nicht ?
Zum Thema: So übel die Situation auch ist, dass durch Verschulden anderer der Hund abhauen kann, mir persönlich wäre das Risiko einfach zu gross, dass in erster Linie Anderen und natürlich dem Hund selbst etwas passieren könnte, da gäb´s für mich auch nur die eine Alternative: Tor abschließen. Bei den Kameraden, die das Tor öffnen, würde ich ja noch sagen - Pech gehabt (zumindest mal ´ne ordentliche Verfolgungsjagd wäre verdient, dann hättest Du auch wahrscheinlich Ruhe), aber alleine die Tatsache dass so etwas auch versehentlich mal einem Mitbewohner passieren könnte, würde mich prinzipiell zum Abschließen des Tores zwingen.
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Hi,
ich weiß nicht wirklich, wie es mit der Mitschuld der Jugendlichen gehandhabt würde, deshalb will ich dazu nichts schreiben.
Aber ich möchte was zu "der Hundehalter ist immer Schuld" schreiben:
Es geht überhaupt nicht um Schuld, wenn der Hund einen Schaden verursacht. Denn die Versicherung berücksichtigt ja den Umstand, dass der Hund nicht überlegt und nicht nach morlischen Grundsätzen handelt. Ebenso, dass er sich furchtbar erschrecken kann vor Dingen,die einen Menschen nicht beunruhigen würden.
Zum Glück. Denn dadurch kommt sie auch für Schäden auf, an denen der Hundehalter gar keine Schuld hat, da er keinen Einfluss darauf hat.
(Z.B. Hund erschrickt sich vor einem Geräusch, springt zur Seite, Leine rutscht dem Besitzer aus der Hand, Hund rennt vor Auto und ein Unfall passiert. Keine "Schuld" des Besitzers, aber der Autofahrer bekommt seinen Schaden trotzdem ersetzt. Der Vorteil erschließt sich uns frühestens dann, wenn es nicht unser Hund war, sondern unser Auto ;-)Dafür haben wir Versicherungen.
Unsere Anwältin für Tierhalter-Recht hat mir übrigens gesagt, dass es nicht aus Schuldeingeständis gerechnet wird, wenn auf dem Schild steht "Vorischt, bissiger Hund!".
Zur Frage selbst finde ich, dass Silke hier einen sehr sinnvollen Tipp gegeben hat. Der Vorschlag ist doch klasse!!!
Lg Christine
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Wie sieht das denn aus, wenn ein anderer HH meinen Hund gegen meinen Willen ableint?
Klingt vielleicht merkwürdig, ist meinem Sohn mit Askja aber schon passiert. :/
Zum Glück ist niemand zu Schaden gekommen!
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Wie sieht das denn aus, wenn ein anderer HH meinen Hund gegen meinen Willen ableint?
Je nach den Umständen (und ob man es beweisen kann/Zeugen) besteht die Möglichkeit, dass einem weiteren Beteiligtem eine Mitschuld angerechnet wird.
Lg Christine - Vor einem Moment
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