Darf so ein Tierarzt ungestraft weiter praktizieren?????????
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Hallo nochmal,
Ich bin mir ziemlich sicher, dass unser Tierarzt soetwas machen würde und dem Tier hilft.
Als unser Rüde im august operiert werden musste, geschah dies Abends um 22 Uhr. Der Tierarzt hat ohne rücksicht auf sein Privatleben meinen hund operiert und hat dafür nichteinmal einen Aufschlag gewollt. Das nenne ich persönlich einen guten Tierarzt!
Als wir ihn darauf angesporchen haben ob soetwas für ihn selbstverständlich ist, antwortete er mit ja, denn schließlich zählt ein tierleben mehr wie die freizeitgestaltung eines Tierarzts zumal man als Tierarzt eben mit haut und haaren im Beruf hängt.
Ein guter Tierarzt zeichnet sich bei mir auch durch Hilfsbereitschaft gegenüber Wildtieren....aus....
Ein Tierarzt der seine Hilfe verweigert, selbst gegen Bezahlung...also soetwas darf es nicht geben! -
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Hi
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Hallo,
um nochmal auf die Zeitung zurückzukommen. Generell denke ich, das die meisten Zeitungen sich hüten werden, einen Tierarzt an den Pranger zu stellen, sie würden es wohl eher anders formulieren, vielleicht den Unfallort des Hundes nennen und dann schreiben dass ein "nebenan" wohnender Tierarzt die Hilfe verweigert hat. Wenn dieser Tierarzt das liest, kann er von der Zeitung den Abdruck einer Gegendarstellung verlangen. Ob diese der Wahrheit entspricht ist total egal, prinzipiell darf er da reinschreiben was er will. Ob da zivil-rechtliche Konsequenzen nachkommen können weiß ich nicht.
Unser Tierarzt wurde vor einiger Zeit in einer Regionalzeitung angegriffen, weil er angeblich den Tod eines Hundes nach einer Staupe-Infektion durch eine Impfung praktisch provoziert hätte. Der Name des Tierarztes wurde nicht genannt, er hat eine gepfefferte Gegedarstellung drucken lassen, in der die Hundebesitzerin allerdings namentlich genannt wurde und ihr vorgeworfen, dass SIE die Impfung für den Hund habe sparen wollen und nachdem er nun mit einer passiven Immunisierung versucht hätte zu retten was zu retten ist, ihm die Schuld für ihren eigenen -falsch angebrachten- Geiz geben würde. Das war mal richtig heftig.... ob es da was rechtliches noch gab? Keine Ahnung, wenn ich mal wieder da bin, werde ich mal nachfragen....
liebe Grüße
Ella
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Wer suchet der findet.
Auszug aus der Berufsordnung der Tierärztekammer Nordrhein
Quelle: http://www.tieraerztekammer-no…de/Berufsordnung_Text.htm§ 15 Ausüben der tierärztlichen Praxis
(1) Der Tierarzt übt seinen Beruf auf Anforderung aus. Das Anbieten oder das Vornehmen tierärztlicher Verrichtungen ohne vorherige Bestellung ist unzulässig, abgesehen von Notfällen und amtlich angeordneten Verrichtungen.
(2) Das Behandeln eines Tieres oder eines Tierbestandes ohne vorherige Untersuchung ist grundsätzlich unzulässig. Zum Behandeln gehören auch die Verordnungen und die Abgabe von Arzneimitteln.
(3) Der niedergelassene Tierarzt ist in der Ausübung seines Berufes grundsätzlich frei. Er kann eine tierärztliche Behandlung ablehnen, soweit er nicht rechtlich dazu verpflichtet ist. Er kann sie insbesondere dann verweigern, wenn er der Überzeugung ist, daß zwischen ihm und dem Tierbesitzer oder dessen Beauftragten das notwendige Vertrauensverhältnis fehlt.
(4) In Notfällen ist jeder Tierarzt auch ohne Anforderung zur Leistung der ersten Hilfe bei Tieren verpflichtet. -
Hallo Ihr Lieben!
Ich freue mich sehr über so rege Anteilnahme.
Was ich ergänzend noch schreiben möchte, mache ich jetzt der Vollständigkeit halber, weil für mich zu dem Zeitpunkt alles schon durch war...Direkt nachdem mein Vater den Hund im Auto hatte und auf die Straße fahren wollte, kam der TA, wahrscheinlich geplagt von seinem schlechten Gewissen dann auf dem Weg nach Hause doch noch vorbei.
Mein Vater bemerkte das gerade noch rechtzeitig und fuhr natürlich sofort zurück.
Der TA schaute sich den Hund an, zupfte im Nackenfell und am Hintern am Fell und erklärte den Hund für tot, meinte, wir sollen sehen, ob uns die Tierklinik den abnimmt.Meiner Meinung nach, aber ich bin kein Arzt, war der Hund zu dem Zeitpunkt nicht tot, da er sich auf dem Weg in die Klinik noch völlig entleert hatte. Beim Menschen passiert dies meines Erachtens beim Eintritt des Todes, da sich dann der Schließmuskel entspannt.
Ich weiß nicht, ob das nun für den TA spricht, denn in der Zwischenzeit waren ja schon locker 15- 20 Minuten vergangen, aber der Fairness halber sei es erwähnt.
Für mich hatte er, als mein Freund vor seiner Tür stand, als TA und auch als Mensch versagt. Dass er dann später vorbei kam, ändert in meinen Augen nichts. -
Hallo,
unsere Katze ist im August gestorben. Sie war schon 17-19 Jahre alt und ich hatte sie den ganzen Tag auf dem Schoß, weil klar war, das es zu Ende geht. Einen Besuch beim Tierarzt wollte ich ihr nicht mehr zumuten, sie war alt und es war ihre Zeit zu gehen. Mehrfach habe ich an diesem Tag gedacht sie sei tot, weil ich keine Atmung und keinen Herzschlag mehr feststellen konnte. Immer wenn ich also furchtbar losheulte sah die Katze auf und seufzte tief. Dann streichelte ich sie eine Weile weiter und wieder kam die gleiche Situation. Vielleicht 4-5mal. Vielleicht hatte sie sich ein paar ihrer sieben Leben für die letzten Minuten aufgespart ich weiß es nicht. Als es aber dann letztendlich soweit war, ließ sie auch unter sich gehen und alles weinen hat nichts geholfen, diesmal hat sie nicht mehr nach mir gesehen....
ich denke das spricht für Deine These
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Schreckliche Geschichte....
Durch ein Zupfen am Fell kann man natürlich keinen Tod feststellen, da hätt er zumindest mal das Stethoskop dabei haben müssen...
Wie auch immer; menschlich, ethisch, beruflich ist dieser TA allerunterste Kategorie. Ich würde das Erlebte auch weitererzählen, hätt ich grad kein Problem mit...
Kriegen wird man ihn wohl demnach nicht können, da er ja doch noch mal vorbeikam. Obwohl: Feststellen des Todes per Fellzupfer und ohne Abhören????
Ich bin einfach nur entsetzt, hoffe, daß ein so kaltschnäuziges Verhalten keine Schule macht!Sanny
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Ich würde die ganze Geschichte zumindest mal aufschreiben und dann die Zettel aufhängen (Bäume, Bushaltestelle, etc.), damit jeder, der zu diesem betreffenden Tierarzt gehen will, sich das besser zweimal überlegt. Es würde doch mit dem Teufel zugehen, wenn der TA noch den selben Patientenzulauf hat wie vorher. Und dass er da völlig falsch und nicht akzeptabel gehandelt hat soll er ruhig da spüren, wo`s wehtut - im Geldbeutel!
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Hallo,
ich bin leider erst heute dazu gekommen, diesen Thread zu lesen. Das ist ja ungeheuerlich.
caramamba - Toller Brief und Engagement
! Ich bin mal gespannt, wie die Antwort lautet und ob überhaupt eine Antwort kommt.
Was die Zeitung betrifft, ist es Jedem freigestellt einen Leserbrief zu schreiben und seine Wahrnehmung aufzuschreiben. Wichtig ist nur, das es sachlich und ohne jegliche Wertung bleibt.
Für mich ist das unterlassene Hilfeleistung. Er wäre auf jeden Fall verpflichtet gewesen sich sofort um den Hund zu kümmern. Da gibt es keinen Feierabend, wenn ein Lebewesen Hilfe braucht. Im Besonderen für einen Tierarzt eine unverantwortliche Handlung. Das ihm das dann doch noch Bewusst geworden ist, hat er - jedoch leider zu spät - ja mit seinem Verhalten gezeigt, dass er dann doch noch aufgetaucht ist. Ich denke nicht, dass er damit noch etwas an seinem vorherigen Verhalten vor dem Gestez ändern kann und bin der festen Auffassung, dieser TA gehört bestrafft und sollte auf keinen Fall ungesühnt davon kommen.
@ frenzy - hat man den Besitzer des Hundes eigentlich gefunden? Würde mich doch mal interessieren, ob der sich einfach mit der Sache zufrieden gibt oder ob er gegen den TA vorgehen wird. Wenn es sich um mein Tier handeln würde, dann wäre ich noch am selben Tag beim Anwalt und würde die Möglichkeiten zivilrechtlich abklären und klagen.
Ich hoffe, dass sowas in der Richtung geschieht.
LG
agil -
Zitat
Ich würde die ganze Geschichte zumindest mal aufschreiben und dann die Zettel aufhängen (Bäume, Bushaltestelle, etc.), damit jeder, der zu diesem betreffenden Tierarzt gehen will, sich das besser zweimal überlegt. Es würde doch mit dem Teufel zugehen, wenn der TA noch den selben Patientenzulauf hat wie vorher. Und dass er da völlig falsch und nicht akzeptabel gehandelt hat soll er ruhig da spüren, wo`s wehtut - im Geldbeutel!
Das ist genau der Bereich, in dem es ausgesprochen spannend werden würde - dagegen kann der Tierarzt direkt klagen. Und es kann ziemlich teuer werden... im Zweifelsfall hat er eine Rechtschutzversicherung oder Berufsgenossenschaft hinter sich, die ihm richtig den Rücken stärkt. Er braucht nur einen triftigen Grund vorbringen können, warum er gerade nicht das Haus verlassen konnte, von dem wir garnix wissen, und schon hat derjenige, der die Zettel aufgehängt hat, ein dickes Problem an der Backe. In den Fällen, die ich bisher in der Uni hatte, hat immer "das Opfer" gewonnen!
§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Grüße,
caramamba -
caramamba
So isses, bei all dem Zorn und Frust über das Verhalten dieses TA sollte man sich nicht auf zu dünnes Eis begeben. Der Schuß geht in den allermeisten Fällen nach hinten los.
Weitererzählen im Bekanntenkreis ohne Namensnennung (man kanns ja anders umschreiben :wink: ) würd ichs aber trotzdem. -
- Vor einem Moment
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