Darf der Tierschutz das fordern?
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Hallo Zusammen,
würde dann auch mal gerne meinen "Senf" dazu geben
Also ich bin grundsätzlich der Meinung, wenn man einen Vertrag unterschreibt das man auch mit dem Inhalt einverstanden ist. Und somit scheinst du ja auch in dem Moment mit der Kastration einverstanden gewesen zu sein. Und finde es nicht in Ordnung wenn man sich nicht dran hält. Wenn euch diese Klausel nicht gepasst hat, hättet ihr den Hund nicht nehmen sollen.
Also habe 2 Coonies (Maine Coon Katzen) und habe die beiden auch vom selben Züchter. Und habe beide als "Liebhabertier" erworben und in meinem Vertrag steht auch das ich sie kastrieren muss (wie gesagt Liebhabertier und somit keine Zuchtkatzen). Und damit ist für mich klar das ich die beiden kastrieren lasse bzw. der Kater ist mittlerweile schon kastriert. Wenn ich sowas unterschreibe und somit damit einverstanden bin dann halte ich mich auch daran, egal ob ich im zweifelsfalle vor Gericht gewinnnen würde.
Und noch was - meine erste Hündin die ich hatte, haben wir auch nicht kastrieren lassen (aber mehr aus Unwissenheit), ich war da erst 7 Jahre alt. Und das ende vom Lied waren 4 Operationen. 1. Gebärmuttervereiterung 2. Gesäugetumor (wurde die komplette rechte Säugeleiste entfernt) 3. Gesäugetumor (dann wurde dieser auf der linken Seite auch noch entfernt) 4. Tumor am Vorderbein - Diagnose: Adenokarzinom laut histologischer Untersuchung. Sehr wahrscheinlich hatte sie diesen Krebs schon als das mit dem Gesäugetumor war. Und so ist meine Hündin 2 1/2 Monate nach der letzten Operation kurz vor ihrem 13. Geburtstag gestorben.
Und somit steht für mich fest, auch wenn in dem Vertrag meiner jetzigen Hündin nichts von Kastration steht, das diese 100% nach ihrer ersten Hitze kastriert wird
Ist klar es muss nicht bei jeder unkastrierten Hündin vorkommen das sie diese Krankheiten bekommt. Aber dieses Risiko geh ich nie wieder ein. Man sollte bedenken das man seiner Hündin viele Krankheiten ersparen kann mit einer Kastration.
Sorry für den langen Text
Liebe Grüße
- Vor einem Moment
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Zenny
Also steht das BGB wiedermal über dem Tierschutzgesetz?"Verträge sind einzuhalten"
ist wichtiger als
"Es ist verboten einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen oder Leiden zuzufügen."Ich finde es toll, dass Tamee ihre Ansichten bzgl. der Kastration geändert hat.
Ein Tier grundlos zu kastrieren verstößt gegen §1 des TschG und damit ist die Vertragsklausel nichtig!
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@ Sascha
Also mein Kater hat nach der Kastration mit sicherheit nicht gelitten, er musste noch nicht einmal solch einen dämlichen Schirm/Krause oder wie auch immer um den Hals tragen
Er hat seine Narkose ausgepennt und danach gings ihm wieder wie vorher! Und im großen und ganzen hat sich alles nur noch positiver entwickelt (er pisst nicht mehr die ganze Bude voll und er ist nicht mehr so rotz frech)
Und meiner ersten Hündin wären diese 4 Operationen mit Sicherheit auch erspart geblieben, wenn sie kastriert worden wäre. Dann hätte sie weniger gelitten!!!!
Und wie gesagt wenn einem eine solche Klausel im Vertrag nicht passt, dann sollte man sich solch ein Tier nicht anschaffen. Es gibt genügent Pro und Kontras für eine Kastration und für mich überwiegt das Pro aus eigener Erfahrung. Und für mich ist es eine medizinische Indikation einen Hund zu kastrieren, wenn ich ihn damit vor solchen Erkrankungen schützen kann.
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Da ist es wieder! Dieses "Schein"-Argument! :kopfwand:
Es gibt soooo viele Krebsarten, denen kann man nicht einfach mit einer OP
vorbeugen!Unsere Mandy mußte mit 11 Jahren auch kastriert werden (Gebärmuttervereiterung)
und mit 13 mußten wir sie dann wegen eines Lungentumors einschläfern lassen.Aufgrund ihres Zustandes war vermutlich sogar bereits das Gehirn betroffen.
Wo bitte habe ich da Krebsvorsorge betrieben?
Der Krebs sucht sich seinen Weg! Wenn Gebärmutter und Eierstöcke weg sind,
dann erkrankt eben ein anderes Organ, daß man nicht so einfach
wegschnipseln kann!Es gab hier i mForum mal einen tollen Link zu einer Seite Pro und Kontra
Kastra."Erstaunlicherweise" überwogen die Kontra-Argumente......
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@ Askja
Das ist mir bewusst das man z.B. Lungenkrebs nicht durch eine Kastration verhindern kann. Ich bin gelernte Arzthelferin
Nur es ist halt so das kastrierte Hündinnen weniger von solchen Krankheiten wie Gesäugetumore betroffen sind von der Gebärmuttervereiterung ganz abgesehen. Und man hätte genau diese Krankheiten bei meiner ersten Hündin durch eine frühzeitige Kastration vielleicht wenn nicht sogar sicher verhindern können. Für mich persönlich sind das genügend Pro's.
Aber wie man sieht spalten sich da die Gemüter. Aber ich finde wenn man sowas selbst am eigenen Leib mal mitbekommen hat denk man da auch was anders drüber. -
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Ich muss hier mal OT werden!
@ Zenny
Ich gehe mal davon aus, daß Du eine Frau bist.
Wann läßt Du bei dir eine Totaloperation machen, denn Du könntest ja auch mal Gebärmutterkrebs bekommen?
Wenn die Angst vor Krebs das einzige Argument für eine Kastration ist, der sollte keine Hündin nehmen.
Allerdings auch keinen Rüden, denn der könnte Hodenkrebs bekommen!
@ Tamee
Ich würde den Passus im Vertrag einfach vergessen. Soll doch einer kontrollieren kommen, was will er sehen. In die Hündin rein gucken geht nicht und die Narbe ist schnell vom Fell verdeckt und wenn gut gemacht nicht fühlbar.
Noch eine Anmerkung.
Früher gaben die Tierheime ausschließlich kastrierte Hunde und Katzen ab. Man bezahlte auch nur die Impfung, die vorgenommen wurde. Inzwischen sind z. T. recht happige "Schutzgebühren" zu bezahlen und durch die Kastrationklausel im Vertrag werden die Kosten der Kastration auf den zukünftigen HH abgewälzt. Alles im Namen des Tierschutzes und zum Wohle der Tiere.Gruß Gaby, Idefix und die schweren Jungs
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Erst einmal finde ich dass das Thema hier gewaltig abdriftet, in der Überschrift stand nicht Vorteile und Nachteile oder Gründe für eine Kastration sondern ob ein Tierschutz die Einhaltung dieses Vertragspunktes machen darf.
ZitatAlso ich bin grundsätzlich der Meinung, wenn man einen Vertrag unterschreibt das man auch mit dem Inhalt einverstanden ist. Und somit scheinst du ja auch in dem Moment mit der Kastration einverstanden gewesen zu sein. Und finde es nicht in Ordnung wenn man sich nicht dran hält. Wenn euch diese Klausel nicht gepasst hat, hättet ihr den Hund nicht nehmen sollen.
Finde ich nicht.Wenn zum Zeitpunkt der Unterschrift der Wissensstand eben ein anderer war entscheidet man sich mit dem erweiterten Wissensstand zum heutigen Zeitpunkt halt gegen den Vertrag.
Einen Vertrag muss man nicht einhalten, man muss nur mit den daraus entstehenden Folgen klar kommen.
Diese ganzen Kastrationsklauseln dienen doch bei Züchtern nur dazu eventuelle Konkurrenz zu verhindern, bei Tierschutzvereinen und Organisationen die Tiere aus anderen Länder importieren zur Verhinderung der Schwarzen Zucht.
Ich bin auch schon in Richtung Zucht angehauen worden, hätte es nie gemacht, aber Bellini war ja schon kastriert.Gruß
Herbert -
@ Quebec
Ja ich bin eine Frau. Und auf deine Frage zu antworten: Für Menschen gibt es gewisse Vorsorgeuntersuchungen wo Krebs frühzeitig erkannt werden kann. Menschen können zum Arzt gehen wenn ihnen irgendwas schmerzt oder einem ein Knubbel oder sonstwas auffällt. Ein Tier hingegen kann mir das nicht sagen. Und für Tiere gibt es nicht solche besonderen Vorsorgeuntersuchungen wo der TA sagt "So nun ist es mal wieder Zeit nen Abstrich zu machen und da sie mir eben was von Schmerzen gesagt haben,machen wir auch noch gleich nen Ultraschall". Und um es nochmals deutlich zu machen es geht nicht alleine um den Krebs es war nur ein Beispiel.
@ Bellini
ZitatEinen Vertrag muss man nicht einhalten, man muss nur mit den daraus entstehenden Folgen klar kommen.
Naja finde ich nicht. Wenn jeder so denken würde, frage ich mich wofür es Verträge gibt?!
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Nach Studien aber ist der Prozentsatz an verschiedenen Tumorarten, egal ob Kastra oder nicht,
ungefähr gleich. Die Tumore treten dann eben wo anders auf. Zum Beispiel kommt es sehr viel
öfter vor, dass Tumore an anderen Organen entstehen, als bei unkastrierten Tieren.Das wird allerdings jetzt auch ein wenig OT, und eh wieder in einer Diskussion Pro/Contra
Kastration enden. -
Hallo,
ich kann das nicht nachvollziehen das Tiere kastriert werden weil es dem Menschen gerade so einfällt oder er meint Verhaltensstrukturen beim Tier damit zu ändern. Laut Tierschutzgesetz ist das verboten. Das Tierschutzgesetz gilt auch für Tierheime etc. Ein kurzer Auszug:
Gesetzliche Grundlagen und Einschränkungen
Nach § 6 Tierschutzgesetz fällt die Kastration von Hunden (männlichen und weiblichen) ebenso wie das Kupieren von Ohren und Ruten sowie das Entfernen der Wolfskrallen unter das Amputationsverbot und darf nur beim Vorliegen von medizinischen Gründen vorgenommen werden.
Der Wunsch des Tierbesitzers ist dafür nicht ausreichend und eine nur aus Bequemlichkeit vorgenommene Kastration damit illegal!Fachlich auch nachzulesen z.B. unter:
http://www.kleintierpraxis-am-hafen.de/kastrationh.htmlAuf jeden Fall würde ich mich gegen ein solches illegales Verlangen des Tierschutzvereines wehren!
NG obstihj
- Vor einem Moment
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