Darf der Tierschutz das fordern?
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hallo,
ich muß ganz ehrlich sagen, dass ich unseren dobi (9 monate) nicht genommen hätte, hätte das tierheim zu diesem zeitpunkt auf kastration bestanden.
gruß marion - Vor einem Moment
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Hallo,
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Hallo...
Also ich bin da auch zweigeteilter Meihnung...
Einmal hattest Du ja den Schutzvertrag vorliegen. Habt Ihr den nicht besprochen???
Anderseits wenn Du das nicht an die Große Glocke hängst und einfach nicht machst, meinst Du da kommt einer zum kontrollieren???
Und wenn doch: Stell Dich doof. Huch haben wir doch glatt verpasst, vergessen oder sonstiges....
Gruß Tamala -
Oh, oh, ich wollte hier keine Grundsatzdiskussion auslösen sondern einfach eure Meinung hören.
Ich werde jetzt einfach abwarten was passiert und das Thema kastration mal weit weg schieben!
Trotzdem Danke ich euch nochmal ganz lieb für eure Antworten!
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Hi,
Zitat@ Zoe: Sterilisationen sind grundsätzlich abzulehnen, dann kannst Du Dir das ganze auch schenken. Ist ein Kunstfehler sowas! Entweder Kastrieren oder lassen, so hats mir mein TA erklärt und der hat meiner Meinung nach einiges aufm Kasten.
Das ist Schwachsinn. Wenn ich als Besitzer eine Sterilisation verlange, verlange ich eine Sterilisation. Punkt Aus Ende der Diskussion. Nix Kunstfehler oder so was.
Ein Kunstfehler wäre es vielleicht, wenn ich eine Kastration verlange und der Tierarzt nur eine Sterilisation durchführt oder umgekehrt. Aber selbst das wäre kein richtiger Kunstfehler sondern eine Nichterfüllung eines Werkvertrags.
Tamee
bei solchen Verträgen kommt es immer drauf an, was drin steht.
Seit ihr Eigentümer des Hundes oder nur Besitzer und Tierheim ist weiterhin Eigentümer? Wenn ihr rechtmässige Eigentümer seit, kann das Tierheim euch nicht vorschreiben, dass ihr eure Hündin kastrieren lassen müsst.Zum Thema Tierschutzgesetz. Im deutschen TSchG ist in §6 ausdrücklich erlaubt, dass an Hunden und Katzen zum Zwecke der Unfruchtbarmachung Eingriffe durchgeführt werden dürfen auch ohne zusätzliche medizinische Indikation.
Stellt sich die Streitfrage, ob eine Sterilisation ausreicht oder nicht. Per Definitionem und tatsächlich geht es bei einer Sterilisation darum, eine Unfruchtbarmachung zu bewirken. Also ist eine Sterilisation tatsächlich ausreichend. Man könnte sogar so argumentieren, dass eine Sterilisation zwar durch das Tierschutzgesetz abgedeckt ist, nicht aber eine Kastration, da letztere ein deutlich schwerwiegenderer Eingriff ist.
Es ist aber richtig, dass TÄ generell zur Kastration neigen. Zum einen weil das "üblich" ist. Zum anderen weil man damit andere Begleiterscheinungen einer intakten Hündin wie Läufigkeit, Scheinträchtigkeit usw., die ja bei einer Sterilisation weiterhin bestehen, vermeidet. Aber generell v.a. eben, weil es so üblich ist. Früher wusste man um die Zusammenhänge im Hormonhaushalt nicht so gut Bescheid wie heute. Und da ging man davon aus, dass eine Hündin, die nicht werfen soll, gut auf die Eierstöcke verzichten kann.Wobei ich generell der MEinung bin, man sollte keinen Vertrag unterschreiben, wenn man nicht bereit ist, den Vertrag zu erfüllen. Auf gut deutsch hätte das für mich geheissen, dass ich den Damen und Herren "Tierschützern" erklärt hätte, dass sie ihren Hund behalten können und ich mir lieber einen Hund vom Züchter hole, der mir diese Auflagen nicht macht. Mit einer der Gründe übrigens, warum ich mir keinen Hund aus dem Tierschutz hole.
Ok, bei euch kam die Überlegung erst später. Aber denkt bitte beim nächsten Mal gleich daran. Dann müsst ihr euch hinterher keine Gedanken darum machen, ob ihr gegen einen Vertrag verstosst oder nicht.Viele Grüße
Cindy -
Na der Tierschutz macht die Auflagen ja nicht zum Spaß oder aus böser Absicht...
Ist doch klar die wollen ja nicht einen Hund rausgeben um hinterher wieder Mutter mit 10 Welpen aufzunehmen.... Oder ne ehemalige Zuchthündin retten um hier munter weiter zu produzieren...Meine Hündin musste kastriert werden weil (gesundheitlicher Hintergrund)
Nun unserer Rüde dazu müsste ja eigentlich nicht... ist ja eh noch zu jung... Da wird sich zeigen ob man es unter kontrolle kriegt....Einer der Rüden meiner Nachbarn damals hat das halbe Dorf an Hündinnen beglückt. Der ist übern Zaun geklettert, hat sich drunter her gegraben. Irgendwie hat der das ständig geschafft auszubüchsen.
Wie schon geschrieben: Den Schutzvertrag liest man durch bzw bespricht den auch.... Da weiß man doch was man unterschreibt und ob man damit einverstanden ist...
Gruß Tamala -
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Zitat
Zum Thema Tierschutzgesetz. Im deutschen TSchG ist in §6 ausdrücklich erlaubt, dass an Hunden und Katzen zum Zwecke der Unfruchtbarmachung Eingriffe durchgeführt werden dürfen auch ohne zusätzliche medizinische Indikation.
Nein, das ist falsch. Das Tierschutzgesetz erlaubt eine Unfruchtbarmachung nur "zur weiteren Nutzung oder Haltung" oder um "unkontrollierte Fortpflanzung" zu verhindern.
Beide Gründe sind aber nur dann ausreichende Gründe für eine Unfruchtbarmachung, wenn eine weitere Nutzung oder Haltung nur so möglich ist bzw. nur so unkontrollierte Fortpflanzung tatsächlich verhindert werden kann. Es muss also tatsächlich ein solcher Grund gegeben sein.
Einen Hund zu kastrieren, nur weil man ihn ja hält, ist kein ausreichender Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes, solange man ihn ohne Kastration ebenso halten kann.
ZitatAuf gut deutsch hätte das für mich geheissen, dass ich den Damen und Herren "Tierschützern" erklärt hätte, dass sie ihren Hund behalten können und ich mir lieber einen Hund vom Züchter hole, der mir diese Auflagen nicht macht. Mit einer der Gründe übrigens, warum ich mir keinen Hund aus dem Tierschutz hole.
Es gibt ja zum Glück auch noch einige Tierschutzvereine, die ihre Hunde ohne so eine Klausel abgeben.
Ich wundere mich immer wieder, wenn hier suggeriert wird, dass alle Tierschutzhunde eine solche Klausel im Vertrag haben. Dem ist nämlich nicht so! -
Hi Jana,
Fakt ist, dass es falsch ist zu behaupten, Kastrationen seien vom Tierschutzgesetz her verboten. Sind sie nicht. Und an die Unfruchtbarmachung ist per Tierschutzgesetz keine Bedingung gebunden.
"Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung" - das ist derart schwammig ausgedrückt, dass damit jegliche Kastration die mit der Begründung "ich will keine Welpen haben" erlaubt ist. "zur weiteren Nutzung oder Haltung" - auch dafür lassen sich genügend Begründungen finden.
Was die Tierschutzvereine hier in der Gegend betrifft, die sind fast alle auf dem Kastrationswahn. Und wie schon geschrieben, es ist EIN Grund für mich, nicht der einzige, warum ich keinen Hund aus dem Tierschutz hole.
Viele Grüße
Cindy -
Also wir gehören auch zu den Blödis die so einen Vertrag unterschrieben haben und ihn jetzt nicht erfüllen.
Unser Rüde ist jetzt 1 1/2 Jahre alt und noch alles dran.
Ich denke auch das diese Klauseln gar icht so schlecht sind, denn ich bezweifle ehrlich, das Leute, die sich keine Gedanken über diese Kastraklausel machen, wirklich verantwortlich genug sind um eine Vermehrung zu verhindern.
Ich hätte es mir zu Beginn auch nicht so schwer vorgestellt. Für mich war das die Möglichhkeit den Hund zu nehmen, der offensichtlich für uns bestimmt ist. Wir haben aber eine Hündin (unkastriert), und da dachte ich ist ja egal, der Rüde muß ja eh kastriert werden. Erst nachdem er dann hier war, wuchsen meine Wiederstände dagegen. Mittlerweile ist für uns klar, das eine Kastra unter den momentanen Bedingungen nicht in Frage kommt. Der TS hat sich noch nicht gemeldet und selbt wenn, würde es mir nicht an Argumenten mangeln.
Unsere Hündin wird nur 1x im Jahr läufig, i.d Zeit kommt der Rüde dann in eine Pflegestelle. Und da er mit einer Hündin zusammenlebt tillt er auch nicht grad aus, wenn er andere riecht.
Wenn es so bleibt, könnte ich eine Kastra nicht vertretetn.
Also, nur Mut!LG Yvonne
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Zitat
Ich wundere mich immer wieder, wenn hier suggeriert wird, dass alle Tierschutzhunde eine solche Klausel im Vertrag haben. Dem ist nämlich nicht so!
Rüschdüsch! So einen Vertrag haben wir nämlich auch!In Askja´s Schutzvertrag steht kein Wort darüber, daß wir sie kastrieren lassen
müssen.Abgesehen davon würde ich es auch niemals tun, außer es besteht eine zwingende
medizinische Indikation!Ich glaube den meisten Kastrations-Befürwortern ist überhaupt nicht
bewußt, was sie ihrem Hund damit antun!Ich habe jetzt auch keine Lust alles genau aufzuzählen.
Darüber wurde hier im Forum schon viele Male diskutiert und ich werde langsam
müde, was dieses Thema betrifft.Vielleicht eins noch: wenn ich mich für eine Hündin entscheide, dann tue ich
das bewußt und mit allen Konsequenzen (Läufigkeit mit allem, was dazu gehört)!Stört es mich, daß ich meine Hündin in ihren Stehtagen von Rüden fernhalten
muß oder daß ich mal einen Blutflecken beseitigen muß oder daß ich manchmal
nervendes Heulen (das macht Askja zu gern) ertragen muß,
dann darf ich mir eben keine Hündin anschaffen oder noch besser erst gar
keinen Hund! :kopfwand: -
Zitat
Hi Jana,
Fakt ist, dass es falsch ist zu behaupten, Kastrationen seien vom Tierschutzgesetz her verboten. Sind sie nicht.
Das stimmt, nur die "grundlose" Kastration ist verboten.ZitatUnd an die Unfruchtbarmachung ist per Tierschutzgesetz keine Bedingung gebunden.
Doch! Schreibst du ja selber:Zitat"Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung" - das ist derart schwammig ausgedrückt, dass damit jegliche Kastration die mit der Begründung "ich will keine Welpen haben" erlaubt ist. "zur weiteren Nutzung oder Haltung" - auch dafür lassen sich genügend Begründungen finden.
Und ja, für unsereins (als Laie) mögen diese Begründungen schwammig klingen. "Die Juristen" sind sich da ziemlich einig und die legen die Ausnahmen so aus, wie ich es oben beschrieben habe. So kannst du es in den verschiedensten Kommentaren zum TschG nachlesen!ZitatWas die Tierschutzvereine hier in der Gegend betrifft, die sind fast alle auf dem Kastrationswahn. Und wie schon geschrieben, es ist EIN Grund für mich, nicht der einzige, warum ich keinen Hund aus dem Tierschutz hole.
Unser TschV zum Glück nicht und, wie gesagt, es gibt auch noch mehr (Siehe auch Askja).
Ich würde allerdings auch keinen Hund nehmen, bei dem ich mich im Vertrag dazu verpflichten soll ihn zu kastrieren. Auch wenn ich weiß, dass eine solche Klausel zu 95% Sicherheit nichtig ist, aber solche Tierschutzvereine unterstütze ich nicht! Dann finde ich mein Tier lieber in einem anderen Tierschutzverein, der Richtlinien hat, die meiner Meinung nach, eher im Sinne der Tiere sind. - Vor einem Moment
- Neu
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