Wenn Euch was passiert...??
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Natürlich, eine moralische Pflicht. (und reden wir mal nicht von mir, ich selber würde selbstverständlich immer helfen)
Aber keine gesetzliche.Irrtum. Natürlich ist man zur Hilfe verpflichtet. Schonmal was von unterlassener Hilfeleistung gehört, meine Liebe?
Sieh mal hier: http://www.rettungsforum.com/erstehilfe.htm…a30695150dae5c2 oder hier: http://www.ruv.de/de/r_v_ratgebe…erste_hilfe.jsp
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Hallo,
hast du hier Wenn Euch was passiert...?? schon mal geschaut ?*
Dort wird jeder fündig!-
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Schonmal was von unterlassener Hilfeleistung gehört,
Ja, damit ist der Anruf gemeint. - Hey, ich gebe nur das weiter, was mir mal beigebracht wurde! -
Da steht, "Notruf absetzen, dem Verletzten beistehen und das Absichern der Unfallstelle". Nix mit nur mal schnell den Notarzt rufen und fertig, da kann man Dich sehr wohl auch wegen unterlassener oder unzureichender Hilfeleistung ankreiden.
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Ich denke schon das ein hund merkt ob einer helfen oder angreifen will, hunde sind so inteligent (meistens)
zu der unterlassenen hilfeleistung: also ich kenne das auch so das man sich selber nicht in gefahr bringen brauch und hunde ja eventuell wirklich gefahr bedeuten können, man aber hilfe holen muss (notarzt etc.) also so habe ich es gelernt aber werde nachher meinen bruder fragen der steckt gerade mitten in der ausbildung zum rettass.
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Na, dann werde ich doch mal was zur Hilfeleistung schreiben.
- Jeder ist zur Hilfeleistung bei Notfällen verpflichtet.
- Die Hilfeleistung muß nach dem Wissenstand und dem Können des Hilfeleistenden entsprechen.
Dies bedeutet im Klartext: Jeder muß die Hilfe leisten, für die er "ausgebildet" und fähig ist. Es wird also von einem 45kg-Mädel nicht verlangt einen 100kg-Naturburschen aus dem Auto zu holen. Ebenso wird von einem Ersthelfer nicht verlangt, daß er ärztliche Maßnahmen durchführt (Spritzen usw.), ein Rettungssanitäter wiederum ist dazu verpflichtet. - Der Hilfeleistende darf sich nicht selbst gefährden.
Wenn er also von dem anwesenden Hund Angst hat, reicht es in diesem Moment völlig aus, den Notruf mit allen nötigen Informationen abzusetzen und die Unfallstelle zu sichern usw.
Damit kommt man (leider) auch durch, wenn man nachts auf einer unbelebten Landstraße direkt zu einem Unfall kommt und weiterfährt, aber vom Handy aus den Notruf absetzt. - Wird keinerlei Hilfe geleistet, gilt dies als unterlassene Hilfeleistung und wird bestraft.
Noch eine Anmmerkung:
Wird bei einer Hilfeleistung falsch geholfen, z.B. beim Rausheben aus dem Fahrzeug eine Lähmung verursacht, kann der Helfende nicht wegen Körperverletzung zur Rechenschaft gezogen werden, sofern er nicht grob fahrlässig gehandelt hat.Schönen tag noch
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Danke für die ausführliche Aufklärung.
Aber sag mal...Zitat
Der Hilfeleistende darf sich nicht selbst gefährden.
Wenn er also von dem anwesenden Hund Angst hat, reicht es in diesem Moment völlig aus, den Notruf mit allen nötigen Informationen abzusetzen und die Unfallstelle zu sichern usw....das hat der Fahrer in meinem Beispiel ja z.B. gar nicht gemacht?! Er ist in seinem Auto geblieben. Von Sicherung keine Spur... Rein theoretisch hätte mich ja nochmal jemand z.B, aus der Gegenrichtung überfahren können, weil er nicht mal ein Warndreieck aufgestellt hat?
LG, Sub.
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Zitat
Noch eine Anmmerkung:
Wird bei einer Hilfeleistung falsch geholfen, z.B. beim Rausheben aus dem Fahrzeug eine Lähmung verursacht, kann der Helfende nicht wegen Körperverletzung zur Rechenschaft gezogen werden, sofern er nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
Genau, das wollte ich auch noch schreiben, wenn man z.B. bei Herzdruckmassage Rippen bricht, wird man dafür nicht bestraft, man hat nur versucht zu helfen.>>Die Hilfeleistung muß nach dem Wissenstand und dem Können des Hilfeleistenden entsprechen.<<
Ich gehe mal davon aus, dass viele, die zufällig am Unfallort sind, eben nur ein Telefon bedienen können. -
Zitat
Danke für die ausführliche Aufklärung.
Aber sag mal......das hat der Fahrer in meinem Beispiel ja z.B. gar nicht gemacht?! Er ist in seinem Auto geblieben. Von Sicherung keine Spur... Rein theoretisch hätte mich ja nochmal jemand z.B, aus der Gegenrichtung überfahren können, weil er nicht mal ein Warndreieck aufgestellt hat?
LG, Sub.
Dafür könnte er u.U. tatsächlich belangt werden.
Zitat>>Die Hilfeleistung muß nach dem Wissenstand und dem Können des Hilfeleistenden entsprechen.<<
Ich gehe mal davon aus, dass viele, die zufällig am Unfallort sind, eben nur ein Telefon bedienen können.Dann dürfte er kein Auto fahren dürfen. In Deutschland ist zumindest "Die Sofortmaßnahme am Unfallort" zwingend vorgeschrieben. Da ist etwas mehr drin, als nur Telefon bedienen.
Allerdings ist es keine Pflicht diesen Lehrgang zu wiederholen.Und nochwas, Alina_: Bei der HLW ist es die Regel, daß Rippen gebrochen werden, es sei den das Unfallopfer ist noch relativ jung.
Schönen Tag noch
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Allerdings ist es keine Pflicht diesen Lehrgang zu wiederholen.
Eben, und bei einigen ist es schon ein paar Jährchen her. Und zum Unfallort kommen ja nicht nur andere Autofahrer, sondern auch Fußgänger. -
:girlboy: Alle wieder lieb haben, biiiitttee!
Ich glaube jetzt haben es alle verstanden!
Vielleicht mal wieder zum Thema zurückkehren. Wäre schön!Peace
Sonja :ua_bigsmoke: - Vor einem Moment
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