Alina_ hat Folgendes geschrieben:
Subleyras hat Folgendes geschrieben:
Der involvierte Autofahrer hat mit seinem Handy den Krankenwagen gerufen, hat sich aber angeblich wegen der zwei großen Hunde nicht aus seinem Wagen getraut, was ihm hinterher auch noch eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung eingebracht hat!
Das geht gar nicht. Krankenwagen rufen reicht völlig aus, als Hilfeleistung.
1. mist ich bekomm es einfach nicht hin etwas ordentlich zu zitieren. wie geeht das???? ........ :kopfwand:
2. ich habe vor nem jahr einen erstehilfekurs gemacht und
da wurde uns erzählt, dass wir bei einem unfall dazu verpflichtet sind als erstes ( !!!!!!!!!!!!!! ) die unfallstelle abzusichern , danach die polizei und den krankenwagen zu rufen und erst danach uns um die verletzten kümmern müssen bzw. dürfen . aber es ist pflicht sich um die verletzten zu kümmern !!! man muss zwar die verletzten nicht beatmen, wenn man befürchtet sich an irgendetwas anzustecken, aber helfen in form von, helm abziehen ( z.b. beim motorrad) und in die richtige position legen, sodass die person nicht ersticken kann... usw. muss man ! gegebenenfalls auch aus der gefahrenzohne,falls eine besteht,ziehen !
wenn jemand schlauer ist als ich,oder sich die bestimmungen geändert haben, korrigiert mich bitte.
lieben gruß , dani