Urteil nach Vermittlung einen schwer kranken (Auslands-)Hundes durch Tierschutzverein
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Aus juristischer Sicht finde ich das Urteil auch fragwürdig. Da lohnt sich sicher die Berufung. Ich bin mir relativ sicher, dass das Urteil dann aufgehoben wird.
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Bevor man sich darauf verlässt, sollte man das nochmal nachrecherchieren
Das Gesetz ist klar benannt und existent. Reicht das nicht?
Es wäre z.B. der Startpunkt, das Gesetz rauszusuchen und nachzulesen, im Original oder von einer zuverlässigen Quelle übersetzt. Es könnte halt ein Fantasiegesetz sein, dass irgendwo im Netz steht und das in Rumänien keine Gültigkeit hat, sowas kann ein LargeLanguage-Modul nicht unterscheiden.
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Bevor man sich darauf verlässt, sollte man das nochmal nachrecherchieren
Das Gesetz ist klar benannt und existent. Reicht das nicht?
Klar, ich sage ja, man muss das nachrecherchieren. WENN das Gesetz so existiert, auch mit dem Inhalt! - dann kann man das natürlich so stehenlassen. Wenn du eine verlässliche Quelle gefunden hast, dann würde ich eher diese zitieren statt die KI.
Viele Leute scheinen nicht zu wissen, in welchem Umfang KIs halluzinieren. Ebenso ist vielen nicht klar, dass die KIs nicht auf neuestem Stand sein können, je nachdem, mit welchen Daten sie trainiert wurden.
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Bei der Verhandlung ging es ja nicht darum, ob der Hund schon krank war bei der Übergabe, sondern wie die Eigentumsverhältnisse sind. Da wundert mich das Urteil wenig. Rechtsanwältin Gianna Chiappa hat dazu beim Hundekongress ein sehr interessantes Interview gegeben, das mir auch noch mal ziemlich die Augen geöffnet hat.
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https://seini.ro/wp-content/upl…fara-stapan.pdf
Ist bis heute in Kraft.
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Ich verstehe nicht, warum der Hund sonst immer als Sache gilt, hier aber nicht.
Kann mir das wer erklären?Weil Heim(?)tiere schon seit Jahren juristisch nicht mehr als Sache gelten.
Wenn jemand meinen Hund überfährt, er verletzt wird etc wird er wie eine Sache behandelt. Daher kam mein Verständnis.
Deshalb habe ich nicht verstanden warum beim Kauf andere Maßstäbe angelegt werden, hab aber offensichtlich keine Ahnung und gehe lesen. -
Weil Heim(?)tiere schon seit Jahren juristisch nicht mehr als Sache gelten.
Wenn jemand meinen Hund überfährt, er verletzt wird etc wird er wie eine Sache behandelt. Daher kam mein Verständnis.
Deshalb habe ich nicht verstanden warum beim Kauf andere Maßstäbe angelegt werden, hab aber offensichtlich keine Ahnung und gehe lesen.§ 90a BGB
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Noch mal ergänzend: Es gelten bei solchen "Geschäften" nicht nur die deutschen Gesetze, sondern auch die des jeweiligen Auslands. Und das kann es verdammt knifflig machen.
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Das Urteil beim LG1 ist doch sicher schon ein zweitinstanzliches Urteil, oder?
Ohne Kenntnis über den Vertrag und das Urteil (die Urteile?) bleiben Fragen offen ...
Die Behandlungskosten werden sicher nicht einmalig entstanden sein, der Hund lebt seit 2022 bei der Klägerin, aber dass da schnell eine enorme Summe Zustande kommen kann, ist imho nicht verwunderlich. -
Das Urteil beim LG1 ist doch sicher schon ein zweitinstanzliches Urteil, oder?
Nein, bei einem Streitgegenstand von mehr als 5000 € ist das Landgericht die erste Instanz. - Vor einem Moment
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Hallo,
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