Urteil nach Vermittlung einen schwer kranken (Auslands-)Hundes durch Tierschutzverein
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Ich bin geschockt... in mir schnürt sich alles zusammen beim Lesen.
Gerade weil es kein Kaufvertrag ist wundert es mich, so so oft wird doch darüber gesprochen dass der Verein Eigentümer bleibt, man quasi keine eigenen Entscheidungsrechte am Hund hat (Kastrapflicht etc) teils gibt's Sondervereinbarungen dass Hunde bei ihren Adoptanten leben aber etwaige Kosten vom TSV getragen werden. Und hier bei 15000(!!) wird sich völlig geweigert seitens des Vereins sich (wenn auch nicht unter Anordnung sondern freiwillig) zumindest ein bisschen zu beteiligen?!
Die Frau hätte den Hund auch gut und gerne sich selbst überlassen können 15000 Euro ist ne riesen Summe für ein Tier was man ja noch gar nicht kennt wozu es noch gar keine Bindung gibt etc und dann noch die Gerichtskosten... heftig.
Find das sehr sehr schwach wie das abgelaufen ist.
Natürlich sollte es selbstverständlich sein dass man sein Tier ohne wenn und aber adäquat versorgt aber wir wissen ja wie die Realität aussieht daher Hut ab vor dieser Frau die gleich jeder erdenklichen Behandlung zugestimmt hat auch wenns komplett eskaliert ist von den Kosten (immer im Hinterkopf: für einen Hund den man quasi seit gestern hat)
Ich muss ehrlich sagen ich weis nicht ob ich genauso gehandelt hätte oder nicht gleich den Verein gebeten hätte bitte eine versierte Pflegestelle für diesen Hund zu finden (mit nichtigem Ausgang auf Erfolg vermutlich)... solche Krankheiten muss man ja erstmal stemmen können AUF DAUER.
Es gibt so oft chronisch kranke Hunde im TSV bei welchen sich die Vereine ausnahmslos beteiligen an den Kosten und diese quasi "nur" einen Gnadenplatz bekommen bei einem anderen Menschen....
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Hi,
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Es gibt allerdings Fristen, bis wann sich ein Eigentümer melden kann, oder?
6 Monate nach Fund, laut Bettis Vertrag mit dem Tierheim.
Aber das ist ja dann deutsches Recht. Bei einem Hund aus dem Ausland ...
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Was genau hatte der Hund, dass so extrem hohe Kosten zustande kamen?
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ich finde, das Gericht benennt all die Punkte, die hier im Forum auch immer wieder warnend angesprochen werden:
- Lies, was du da unterschreibst/mach dir klar, was das beinhaltet
- TSV können keine große Diagnostik fahren
- bei einem Direktimport weißt du nicht, was du kriegst.
Hätte die Frau den Hund vor Übernahme angesehen, wäre sie vmtl zurückgetreten. Hat sie nicht.
Hätte sie sichergehen wollen, dass der Verein bestimmte Kosten trägt, hätte sie auf einen Vertrag achten sollen, der das hergibt. Hat sie nicht.
Ich glaube nicht, dass das Urteil viel ändern wird, wenn das Hauptargument für Auslandshunde bei vielen die niedlichen Bilder und sofortige Verfügbarkeit sind. Zumindest entnehme ich das den Threads hier im Forum, die beginnen mit ‚seit drei Tagen wohnt X aus Rumänien hier und er/sie….‘
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"Es sei unzumutbar, so äußerte sich das Frauchen, dass schwer kranke Tiere ohne Untersuchung aus dem Ausland geholt und unter Ausschluss jeglicher Haftung weitervermittelt würden
Da müsste man wahrscheinlich echt in den Vertrag rein gucken. Hat die neue Besitzerin das unterschrieben mit Ausschluss jeglicher Haftung, dann kann das je nach Wortlaut des Vertrags durchaus gültig sein und sie sich damit selbst ins Knie geschossen haben...
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Was genau hatte der Hund, dass so extrem hohe Kosten zustande kamen?
Lt. Artikel ist der Hund kollabiert, massiver Parasitenbefall, div. Würmer, Giardien, dreifacher Herzfehler, schwere Nierenerkrankung.
Lass den mal eine Woche im Spital liegen, div. Untersuchungen inkl. div. Labortests, Herzschall, Röntgen, Ultraschall, div. Medikamente,... das alles in München...
Nö, die Kosten verwundern mich wenig.
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Bei einem Hund aus dem Ausland ...
Ich hab mal Google Gemini dazu befragt.
ZitatAlles anzeigenIn Rumänien ist die Rechtslage für entlaufene Hunde (Fundhunde) deutlich strenger und für Besitzer zeitkritischer als in Deutschland. Das zentrale Gesetz hierfür ist das Gesetz Nr. 258/2013 (oft als „Euthanasiegesetz“ bezeichnet), das die Verwaltung herrenloser Hunde regelt.
Hier sind die harten Fakten zur Rechtslage:
1. Die Frist für den Besitzer (Revendicare)
Ein Besitzer hat in Rumänien lediglich 14 Werktage Zeit, seinen Hund im Tierheim (Shelter) geltend zu machen und zurückzufordern.
Beginn der Frist: Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Hund im Tierheim registriert wurde.
Identifizierung: Wenn der Hund gechippt ist, ist das Tierheim theoretisch verpflichtet, den Besitzer innerhalb von 24 Stunden zu benachrichtigen. In der Praxis ist dies jedoch oft schwierig, besonders wenn Daten nicht aktuell sind.
2. Ab wann darf das Tierheim den Hund weitergeben?
Nach Ablauf dieser 14 Werktage geht das rechtliche Eigentum am Tier auf die jeweilige Gemeinde bzw. das Tierheim über. Ab dem 15. Tag ist das Tierheim berechtigt:
Den Hund zur Adoption freizugeben (national oder international).
In staatlichen Tierheimen (Public Shelters) darf der Hund nach Ablauf dieser Frist laut Gesetz theoretisch sogar getötet (euthanasiert) werden, falls das Heim überfüllt ist.
3. Besonderheiten bei der Fernadoption
Hunde können bereits ab dem 8. Tag im Shelter für eine sogenannte "Fernadoption" (Adopție la distanță) vorgemerkt werden. Das bedeutet, dass jemand von außerhalb (z. B. aus Deutschland) die Kosten für den Hund übernimmt, um ihn vor der Tötung zu bewahren, bis er ausreisen kann.
Status,Zeitraum,Konsequenz
Exklusivrecht des Besitzers,Tag 1 bis 14,Nur der Besitzer kann den Hund gegen Gebühr (Fang- und Unterbringungskosten) abholen.
Freigabe zur Adoption,Ab Tag 15,Das Tierheim kann den Hund an Dritte vermitteln. Der ursprüngliche Besitzer verliert seinen Rechtsanspruch.
Gefahr der Euthanasie,Nach Tag 14,In staatlichen Heimen besteht ab diesem Zeitpunkt rechtliche „Abschussfreiheit“.
Mit diesen Fakten würde ich das Urteil, daß ja u.a. auf Ansprüche des Erstbesitzers stützt, anfechten.
Ich kann mir, ehrlich gesagt, nicht vorstellen, daß die Frau von einem Fachanwalt für Tierrecht vertreten wurde, der die Faktenlage kennt.
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Falls die Frau noch Nerven, Geld dazu besitzt, denke ich auch Berufung!
Edit: Gibt doch genug Urteile, wo diese "Übernahmeverträge" als Kaufverträge eingestuft wurden.
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Ich verstehe nicht, warum der Hund sonst immer als Sache gilt, hier aber nicht.
Tiere gelten nicht als Sache.
Ich finde das Urteil eigentlich gut. Wenn Menschen endlich aufhören würden, sich Hunde aus dem Katalog zu bestellen, gäbe es den massenweisen Import nicht. Ich finde es völlig absurd, mit welchen Erwartungen sich Auslandshunde angeschafft werden.
Ansonsten haben wir in Deutschland soweit ich weiß keine Präzedenzrechtssprechung. Ich glaube nicht, dass sich das Urteil so stark auswirken wird. Jeder Einzelfall ist anders.
Ich hab mal Google Gemini dazu befragt.
Bevor man sich darauf verlässt, sollte man das nochmal nachrecherchieren. KI ist keine Suchmaschine. Wie ich gerade wieder in der letzten Fortbildung eingebleut bekommen habe - "klingt gut" ist nicht dasselbe wie "ist wahr".
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Bevor man sich darauf verlässt, sollte man das nochmal nachrecherchieren
Das Gesetz ist klar benannt und existent. Reicht das nicht?
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Hallo,
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