Begutachtung durch Veterinär nach Beißvorfall NRW

  • Ich gehe zum TA, frage und befolge alle Anweisungen. Es passiert trotzdem etwas. Wer ist dann haftbar?

    Du. Immer Du.

    Egal welches Szenario du hier jetzt noch ausführst. Selbst wenn Aliens deinen Hund entführen und in deiner Abwesenheit ein Alien gebissen wird, haftest du.

    Wenn jemand einbricht und dein Hund beißt: du

    Wenn jemand den Arm durch den Zaun steckt und dein Hund verursacht n blauen Fleck durch Belecken: du

    Wenn sich jemand im Treppenhaus vor deinem angeleinten Hund erschrickt: du

    Wenn du jetzt nicht mit völligen Fantasie-szenarien ums Eck kommst, haftest IMMER du.

  • Der Knackpunkt ist dass die tiergefahr verschuldensunabhägig ist. Das kann man nicht direkt vergleichen. Und die Regeln zur Einstufung sind nochmal was ganz anderes als die Haftung.

    Die Haftung des privaten Tierhalters ist verschuldensunabhängig. Und da es hier explizit nur um die Haftung des privaten Tierhalters geht, läuft manche Argumentation hier in ihrer Grundsätzlichkeit auch ins Leere.

    Haftungsrechtliche Fragen haben aber mit der Einstufung durch das Ordnungsamt genau gar nichts zu tun. Ob der Halter sich moralisch oder rechtlich falsch verhalten hat, darüber kann man philosophieren. Das Ordnungsamt klärt aber allein die Frage, ob der Hund gebissen hat und wenn ja, ob sich daraus eine Gefährlichkeit des Hundes ergibt. Ob der Halter in Zukunkt alles richtig machen will oder in der Vergangenheit alles richtig gemacht hat, das spielt hier gar keine Rolle.

    Grundsätzlich stimme ich da zu, bis auf den letzten Teil. Dem Ordnungsamt ist es natürlich wichtig, ob zum Beispiel der Hund in der Vergangenheit schon gebissen hat, oder gegebenfalls sogar durch fahrlässige Haltung gebissen hat oder ob es allgemein Vorfälle in der Vergangenheit gab. Das war so ziemlich die erste Frage, die die gestellt haben.

  • Ein-Hund
    Extra für dich noch mal der Gesetzestext:

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 833 Haftung des Tierhalters

    Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
    (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__833.html)

    Damit erübrigen sich dann vllt alle noch möglichen nachfolgenden Fragen deinerseits.

  • :klugscheisser: Moment mal - sind Außerirdische befugt dich anzuzeigen? :lol:


    Ein-Hund meinst du nicht, statt einem Menschen, der wirklich in einer blöden Situation steckt und hier rat sucht, muss man unbedingt noch mit sowas belasten? Wenn dich der Vorfall hier so schockiert, bist du sicher berechtigt einen eigenen Post mit deinen Fragen zu sowas zu erstellen. Oder du benutzt einfach mal die Suchfunktion!

  • Ich würde vermutlich ganz klar in dem Gespräch sagen "Ich hatte eine MK dabei, wollte ihn anziehen und habe mich von dem TA bequatschen lassen (wenn es denn so wirklich war). War ein Fehler. War Mist. Punkt!". Aber dazu wird dir dein Anwalt was sagen können.

    Das würde ich auf keinen Fall so sagen und mich unbedingt mit dem Anwalt absprechen. Denn je nachdem, an wen Du gerätst folgert der: Ah, Halter war bekannt, dass der Hund beissen könnte, deshalb hatte er den Maulkorb dabei. Das entweder als umsichtig ausgelegt werden oder eben auch, als dass Du schon mit einem Biss gerechnet hast.

  • Ich würde vermutlich ganz klar in dem Gespräch sagen "Ich hatte eine MK dabei, wollte ihn anziehen und habe mich von dem TA bequatschen lassen (wenn es denn so wirklich war). War ein Fehler. War Mist. Punkt!". Aber dazu wird dir dein Anwalt was sagen können.

    Das würde ich auf keinen Fall so sagen und mich unbedingt mit dem Anwalt absprechen. Denn je nachdem, an wen Du gerätst folgert der: Ah, Halter war bekannt, dass der Hund beissen könnte, deshalb hatte er den Maulkorb dabei. Das entweder als umsichtig ausgelegt werden oder eben auch, als dass Du schon mit einem Biss gerechnet hast.

    Genau aus dem Grund, habe ich gesagt, vom Anwalt auf das Gespräch vorbereiten lassen!!!

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