Begutachtung durch Veterinär nach Beißvorfall NRW

  • Wieso sind die Tierarztkosten so extrem explodiert, wenn dabei nicht eine ausreichende Schadensversicherung abgedeckt ist? Ist es nicht Pflicht jeder Tierarztpraxis, sich gegen derartige durchaus zu erwartende "Unfälle" zu versichern? Was ist denn, wenn wir im Wartezimmer von einem fremden Hund attackiert werden?

    1) Weil die GOT für Ewigkeiten nicht erhöht wurde, obwohl auch für Tierarztpraxen die Kosten gestiegen sind … die Erhöhung war überfällig, hat aber nichts mit Hundebissen zu tun?

    2) Nein, da ohnehin der Halter dafür haftet.

    3) Auch dann haftet der HH des angreifenden Hundes, da hat die Praxis/Location doch nix mit zu tun.

  • Wieso soll der Hund begutachtet werden, wenn ihm jemand sein fremdes Gesicht unmittelbar vor die Zähne hält?


    Wenn ich einen Hund zu behandeln hätte, dann würde ich vorher um die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen bitten.


    *EDIT by Mod: geloescht, da OT! *

  • Ein-Hund Du weißt schon, daß ein TA genau das machen müßte, also "sein Gesicht unmittelbar vor die Schnauze halten". Wie sonst soll dieser was sehen können?

    Ansonsten, es wurde Dir schon gesagt, bleib beim Thema. Komm jetzt nicht mit Geschichten auf der Straße. Das hat nichts, aber absolut gar nichts mit dem Thema zu tun! :gelbekarte:

  • Erst mal kurz quer gelesen,

    Klar ist Einsicht. Wir können ja eh nichts machen, außer daran zu arbeiten und daraus zu lernen. Ob man das nun von der andere Seite hätte so machen müssen, oder ob es anders gegangen wäre, spielt halt auch eh keine Rolle mehr, der Vorfall liegt beim Amt und damit müssen wir jetzt arbeiten.

    Haftpflicht hat der Hund natürlich. Die ist kontaktiert und vorbereitet. Ich hatte ja mit der Haftpflicht gesprochen, die sagten 100% gibt es für die Dame auf gar keinen Fall. Ist mir aber auch egal, mir geht es um die Einstufung. Bis jetzt haben wir aber eh noch nichts bekommen, bezüglich Haftung etc. Ich weiß nicht, ob die Beschädigte in die Richtung geht oder gegangen ist.

    Wir telefonieren und machen ja viel und es passiert auch viel grade parallel, das kann ich teilweise so schnell gar nicht wiedergeben. Wäre auch zu viel.

    Einen Verhaltenstest gibt es wohl nicht, selbst wenn der Hund durch die VET Untersuchung fällt. Fällt der Hund durch gibt es die Einstufung und weiter Maul und Leinenpflicht, andere ist wohl nicht zu erwarten. Das sagte uns zumindest ein Bekannter Tierschutzrechtler der mit Listenhunden arbeitet und sowas tagtäglich macht. Eine Freundin von VDH hat uns den Kontakt gestern arrangiert. Unsere Trainierin sagte wir müssen uns nicht vor der Untersuchung fürchten. Sie kennt diese und kennt auch unseren Hund. Gut, im Hinterkopf ist das trotzdem, ist halt wie bei einer Fahrprüfung, da gibt es auch ganz unterschiedliche Prüfer.

    Es bleibt aber trotzdem alles sehr vage und so eindeutig wie die beiden unterschiedlichen Lager hier teilweise sind ist es tatsächlich nicht.

    Aber mal sehen, es ist ordentlich Bewegung und Zug drin. In der Mittagspause jetzt gleich wird der Anwalt angerufen.

  • Wenn ich einen Hund zu behandeln hätte, dann würde ich vorher um die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen bitten.

    Was ist daran nicht zu verstehen? Vorher muss man sich keinem Hund nähern, wenn man nicht lebensmüde ist.

    "Kein Hund ist ein Spielzeug!" Kennt Ihr das Wort "Selbsterhaltungstrieb" (beim Menschen)?

  • Dann mal gross und bunt:

    Weiteres sinnloses OT wird geloescht und der Verfasser wird die Konsequenzen tragen muessen!

    Es waere ausserdem nett, nicht jeden Mist zu zitieren und uns dadurch noch mehr Arbeit machen ;)

  • Haftpflicht hat der Hund natürlich. Die ist kontaktiert und vorbereitet. Ich hatte ja mit der Haftpflicht gesprochen, die sagten 100% gibt es für die Dame auf gar keinen Fall.

    Da braucht ihr euch auch nicht sorgen, das fechten die Versicherungen unter sich aus. Blöd wird es nur wenn irgendwas nicht abgedeckt ist, aber da scheint ihr doch auf der sicheren Seite zu sein.

    Einen Verhaltenstest gibt es wohl nicht, selbst wenn der Hund durch die VET Untersuchung fällt. Fällt der Hund durch gibt es die Einstufung und weiter Maul und Leinenpflicht, andere ist wohl nicht zu erwarten.

    Höhere Steuern sind oft zu erwarten und ggf. Deckt eure Haftpflicht keine gefährlichen Hunde ab.

    Letztendlich bleibt euch nur die Anordnung abzuwarten. Sich vorher einen versierten Anwalt zu suchen ist eine gute Idee. Mit dem besprecht ihr dann die Anordnung und euer Anwalt regiert ggf.

    Oder es geht halt zum Wesenstest, oft ist das nun auch nicht so wild. Vor allem wenn der Hund im Alltag sowieso tutti ist und es wirklich eine Ausnahme war. Ist halt Schade ums Geld, vor allem wenn die Betroffene Person gar nichts gemeldet hat sondern irgendwelche Dritte.

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