Begutachtung durch Veterinär nach Beißvorfall NRW

  • Edit: off topic, daher gelöscht.

    Wenn du das so sehen möchtest, solltest du dir die allgemeine Tierhaltung überlegen - ja. Verursacht dein Tier einen schaden, haftest du erstmal. Egal wie dumm dein Gegenüber ist. Was du aus dieser Aussage für dich für ein Resümee ziehst ist dann ja deine Sache... Ich sorge eben dafür, dass mein Tier die Dummheit anderer Menschen nicht ausbadet, indem mein Garten Einbruchssicher ist und der Hund nicht unbeaufsichtigt draußen ist :ka: Und siehe da, schon ist das kein Problem mehr :party:

  • Beitrag von SabineAC69 (10. November 2025 um 14:13)

    Dieser Beitrag wurde von flying-paws gelöscht (10. November 2025 um 14:26).
  • Beitrag von CundC (10. November 2025 um 14:25)

    Dieser Beitrag wurde von flying-paws gelöscht (10. November 2025 um 14:26).
  • Grundsätzlich stimme ich da zu, bis auf den letzten Teil. Dem Ordnungsamt ist es natürlich wichtig, ob zum Beispiel der Hund in der Vergangenheit schon gebissen hat, oder gegebenfalls sogar durch fahrlässige Haltung gebissen hat oder ob es allgemein Vorfälle in der Vergangenheit gab. Das war so ziemlich die erste Frage, die die gestellt haben.

    Klar, das Ordnungsamt interessiert sich natürlich für weitere Vorfälle. Die sind ja die Grundlage für eine Feststellung der Gefährlichkeit.

    Ansonsten spielt deine Zuverlässigkeit eine Rolle, wenn es dann um die Erteilung einer Haltererlaubnis für den gefährlichen Hund geht. Hast du da bereits Unzuverlässigkeiten in der Haltung gezeigt, dann wird es auch schwieriger mit der Erlaubnis.

  • Hundehalter91 falls du noch mitliest, hier einmal die Rechtslage, aus einem örtlichen Ordnungsamt in NRW ;)

    Grundsätzlich sollte das Verfahren in anderen Kommunen gleich sein, geringfügige individuelle Unterschiede gibt es immer, aber das LHundG und seine VV machen es einem als Sachbearbeiter da eigentlich ganz einfach; einfach so abarbeiten, wie es im Gesetz steht.


    Die Anordnung sog. "vorläufiger Sicherungsmaßnahmen" basiert auf Grundlage § 12 I LHundG NRW und erfolgt standardmäßig nach Bekanntwerden eines Vorfalls beim Amt. Das heißt erstmal MK/Leine drauf, bis im Rahmen des Verfahrens eine andere Entscheidung getroffen wurde bzw. bis zur Begutachtung durch das VetAmt. (Du solltest dazu auch noch eine schriftliche Ordnungsverfügung erhalten, in der MK/Leine und die Begutachtung angeordnet wird.)

    Anschließend vereinbarst Du einem Termin mit dem VetAmt für diese Begutachtung (auch die ist im LHundG genau so vorgesehen, weil der Sachbearbeiter sich auf die Expertise stützen soll). IdR (auch hier gibt es Unterschiede von VetAmt zu VetAmt) dreht sich dieser Termin um eine kurze Befragung (Vorgeschichte des Hundes, Schilderung des Vorfalls) und dann eine kurze Verhaltensevaluierung, wie nennen es "Probegassi"; heißt der HH geht normal Gassi, VetAmt (und ggf. auch OA-Sachbearbeiter) dackeln mit und es werden verschiedene Alltagssituationen betrachtet, z.B. Hundebegegnungen, Orientierung am Halter, etc. Es geht darum herauszufinden; hat sich der Vorfall aufgrund einer unglücklichen Momentaufnahme ergeben oder hat der Hund ggf. Themen oder gar ein tatsächliches Problem.

    Ergebnis kann von der direkten Aufhebung aller Maßnahmen, Erteilung individueller Auflagen (Zb Maulkorb und/oder Leinenpflicht bis Nachweis mit einem Trainer am Problem gearbeitet zu haben) bis hin zu einer Gefährlichkeitseinstufung (also Einstufung als individuell gefährlicher Hund iSd § 3 III LHundG NRW) alles sein. Spoiler: ich lasse im Schnitt 15-20 Hunde im Jahr begutachten, wir haben derzeit keinen einzigen, der mit einer Einstufung als individuell gefährlich rausgegangen ist. Trotz teils deutlich massiverer Vorfälle.

    Merksatz bei uns ist: ein Hund kann gefährliches Verhalten zeigen, ohne tatsächlich gefährlich zu sein. Oftmals sind es Fehler im Handling des Halters oder im Management.


    Falls Du noch Fragen hast, meld dich gern.

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