Begutachtung durch Veterinär nach Beißvorfall NRW
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Du bist verantwortlich für deinen Hund.
Tiergefahr, mehr braucht man dazu nicht sagen. Manche tun sich sehr schwer damit das zu verstehen.
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Hallo,
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Erst mal kurz quer gelesen,
Klar ist Einsicht. Wir können ja eh nichts machen, außer daran zu arbeiten und daraus zu lernen. Ob man das nun von der andere Seite hätte so machen müssen, oder ob es anders gegangen wäre, spielt halt auch eh keine Rolle mehr, der Vorfall liegt beim Amt und damit müssen wir jetzt arbeiten.
Haftpflicht hat der Hund natürlich. Die ist kontaktiert und vorbereitet. Ich hatte ja mit der Haftpflicht gesprochen, die sagten 100% gibt es für die Dame auf gar keinen Fall. Ist mir aber auch egal, mir geht es um die Einstufung. Bis jetzt haben wir aber eh noch nichts bekommen, bezüglich Haftung etc. Ich weiß nicht, ob die Beschädigte in die Richtung geht oder gegangen ist.
Wir telefonieren und machen ja viel und es passiert auch viel grade parallel, das kann ich teilweise so schnell gar nicht wiedergeben. Wäre auch zu viel.
Einen Verhaltenstest gibt es wohl nicht, selbst wenn der Hund durch die VET Untersuchung fällt. Fällt der Hund durch gibt es die Einstufung und weiter Maul und Leinenpflicht, andere ist wohl nicht zu erwarten. Das sagte uns zumindest ein Bekannter Tierschutzrechtler der mit Listenhunden arbeitet und sowas tagtäglich macht. Eine Freundin von VDH hat uns den Kontakt gestern arrangiert. Unsere Trainierin sagte wir müssen uns nicht vor der Untersuchung fürchten. Sie kennt diese und kennt auch unseren Hund. Gut, im Hinterkopf ist das trotzdem, ist halt wie bei einer Fahrprüfung, da gibt es auch ganz unterschiedliche Prüfer.
Es bleibt aber trotzdem alles sehr vage und so eindeutig wie die beiden unterschiedlichen Lager hier teilweise sind ist es tatsächlich nicht.Aber mal sehen, es ist ordentlich Bewegung und Zug drin. In der Mittagspause jetzt gleich wird der Anwalt angerufen.
Letztendlich bleibt dir aktuell nur durchatmen. Infos Sammeln. Dich an Leute wenden, die sich damit auskennen.
Das Problem ist und bleibt - die Entscheidung liegt beim VET. Und darauf würde ich mich von einem Anwalt gut vorbereiten lassen. Ich würde gar nicht erst versuchen da irgendwelche Argumente zu finden, ob ein anderer den Biss durch sein Verhalten mit verursacht hat. Ich würde vermutlich ganz klar in dem Gespräch sagen "Ich hatte eine MK dabei, wollte ihn anziehen und habe mich von dem TA bequatschen lassen (wenn es denn so wirklich war). War ein Fehler. War Mist. Punkt!". Aber dazu wird dir dein Anwalt was sagen können. Ich würde auch gar nicht mit Argumenten anfangen wie "aber im normalen Alltag kann sowas nie passieren, weil...!".
In NRW kann ein Hund, der offiziell eingestuft wurde wegen eines Vorfalls, durch keinen Wesenstest mehr rehabilitiert werden. Das Gesetz sieht die Befreiung von MK- und Leinenpflicht nur für Hunde die als Gefährlich gelten auf Grund der Rasse vor. Was ja auch irgendwie Sinn macht.
Du solltest aber auf jeden Fall mitnehmen, dass so etwas nie wieder vorkommen darf. Dein Hund ist nun aktenkundig. Selbst wenn der VET auf Grund des Gesamtbildes entscheidet, dass es eine einmalige blöde Verkettung von Umständen war und dein Hund nicht als gefährlich einstuft. Die Aktennotiz bleibt. Sollte dein Hund je wieder gemeldet werden, wirst du eine Einstufung erhalten mit einem zweiten Vorfall. Bedeutet für die Zukunft - egal was andere sagen - wenn du auch nur den Hauch eines Zweifels hast, sichere deinen Hund. Und lass dir ein dickeres Fell wachsen!
Mal als Beispiel: Mein Hund hat immer einen MK beim TA drauf. Sie hat mir noch nie einen Grund dafür gegeben. Noch nie auch nur abgeschnappt. Aber sie ist ein großer kräftiger Hund. Und ich mag meine TÄ und möchte sie gerne behalten. Ergo - auch wenn sie immer schmunzelt, wenn ich mit MK um die Ecke komme , weil die ist ja so nett - ich komme mit MK um die Ecke!!! Einmal hat sie gemeint, ich könnte den ruhig abnehmen. Und ich habe genau wie hier Argumentiert. Großer Hund. 42 Zähne. Ich möchte das mit MK, ich fühle mich damit besser. Gestern habe ich ein Training im Tierpark gehabt. Auch da MK auf dem Hund. Wir haben so eine Situation noch nie geübt. Keine Ahnung wie sie reagiert... War der MK nötig? Nein! Gab es dumme Sprüche? Ja reichlich. Ist mir halt nur inzwischen egal.
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Mal als Beispiel: Mein Hund hat immer einen MK beim TA drauf. Sie hat mir noch nie einen Grund dafür gegeben. Noch nie auch nur abgeschnappt. Aber sie ist ein großer kräftiger Hund. Und ich mag meine TÄ und möchte sie gerne behalten. Ergo - auch wenn sie immer schmunzelt, wenn ich mit MK um die Ecke komme , weil die ist ja so nett - ich komme mit MK um die Ecke!!! Einmal hat sie gemeint, ich könnte den ruhig abnehmen. Und ich habe genau wie hier Argumentiert. Großer Hund. 42 Zähne. Ich möchte das mit MK, ich fühle mich damit besser. Gestern habe ich ein Training im Tierpark gehabt. Auch da MK auf dem Hund. Wir haben so eine Situation noch nie geübt. Keine Ahnung wie sie reagiert... War der MK nötig? Nein! Gab es dumme Sprüche? Ja reichlich. Ist mir halt nur inzwischen egal.
So ist es. Maulkorb, Gehorsam, alles was geht.
Aber manche sind da bekloppt, Halter wie Ärzte. Kenne ich auch genug von. Und wenn was passiert sind natürlich alle anderen Schuld. Da freut man sich dann noch über den entspannten Tierarzt der ja alles ohne MK macht obwohl das Tier schon mehrfach gebissen hat. Kannst dir nicht ausdenken, es gibt solche Menschen die da wahnsinnig mit rumtun. -
Jetzt ist das Kind schon in Brunnen gefallen, da helfen solche schlauen Ratschläge auch nichts mehr Ein-Hund
Ich wünsche euch alles Gute und dass ihr gut aus der Sache rauskommt Hundehalter91 Es kann bei Tieren eben immer etwas unvorhergesehenes passieren, das man nicht auf dem Schirm hatte und ich finde, ihr geht sehr abgeklärt und reflektiert damit um.
Meinen Hund halte ich beim TA immer selber, mit dem typischen medizinischen Griff, so dass er nichts tun könnte, auch wenn er wollte (hat er auch noch nie). Niemals würde ich meinen Hund jemand Fremden zum handling überlassen wenn er gepiekt oder an ihm manipuliert wird. Die letzte Physio, die ihn behandelt hat, hat ihn ohne jeden Anlass von uns aus mit Maulkorb ausgestattet präsentiert bekommen. Better safe than sorry, es gibt leider für alles immer ein erstes Mal. Alles Gute euch!
Ich danke dir. Das Problem ist, wenn ich den Vorfall genau erkläre, ist der Fall halt zu 100% indentifizibar von Außen, falls er es nicht eh schon ist😃der Hund wurde von meiner Freundin fixiert, bis dahin war auch auch alles gut. Das änderte sich auf Wunsch durch die Behandlerin, für einen kurzen Moment, dass passierte der Fehler, indem wir das akzeptiert beziehungsweise umgesetzt haben. Spielt für den Fall keine Rolle, weil es eh abgestritten wird, ist nur für meinen Seelenfrieden. Wir haben tatsächlich den Hund meistens nicht mit Maulkorb geschützt, absolut unser Fehler, aber der Kopf ist bei jeder Behandlung durch uns fixiert. Macht es alles nicht besser, nur für das Verständnis, dass wir nicht so rücksichtslos unvorsichtig sind. Hab das von dir auch nicht so verstanden, aber das ist nochmal für meinen eigenen Frieden geschrieben
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Ist bisschen mühselig, wie du alle allgemeinen Sachen konkret auf dich beziehst.
Nun ja, es ist schließlich SEIN Thread.
Natürlich bezieht man Antworten auf sich. Was denn sonst.
Ich finde es eher mühselig, wenn alle möglichen Nebenschauplätze aufgemacht werden...
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Wobei ich damit den Handwerkern schon krass finde, woher soll ich als Laie wissen, welche Sicherungen am besten / vorgeschrieben sind??
Alles Gute für den Anwaltstermin! ( um beimThema zu bleiben)
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Wobei ich damit den Handwerkern schon krass finde, woher soll ich als Laie wissen, welche Sicherungen am besten / vorgeschrieben sind??
Alles Gute für den Anwaltstermin! ( um beimThema zu bleiben)
Der Knackpunkt ist dass die tiergefahr verschuldensunabhägig ist. Das kann man nicht direkt vergleichen. Und die Regeln zur Einstufung sind nochmal was ganz anderes als die Haftung.
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Wir haben tatsächlich den Hund meistens nicht mit Maulkorb geschützt
Das ist eine wichtige Lehre, wenn man denn aus eurem Fall eine mitnehmen möchte.
Ein Maulkorb schützt nicht nur andere Menschen vor Verletzungen und schenkt Sicherheit, er schützt auch den Hund und einen selber im gegebenen Fall auch vor Anwürfen anderer Personen (wobei ja im konkreten Fall ein Vorfall (und ich möchte noch ergänzen, der so natürlich nicht passieren hätte dürfen und sollen) passiert ist, nur gehen die Aussagen dazu auseinander).
Ich erinnere mich an einen Fall hier im Forum, wo ein Hund von einer Passantin bewusst angelockt wurde, diese dann im Überschwang angesprungen wurde und hinterher eine Meldung ans OA erfolgt ist, weil der Hund einen angeblich gefahrdrohend angesprungen hätte und gefährlich wäre.
Man kann manchmal gar nicht so verkorkst denken, wie es manchmal dann hingebogen wird und man selbst steht dann ohne Beweise dumm da.
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Wir haben tatsächlich den Hund meistens nicht mit Maulkorb geschützt
Das ist eine wichtige Lehre, wenn man denn aus eurem Fall eine mitnehmen möchte.
Ein Maulkorb schützt nicht nur andere Menschen vor Verletzungen und schenkt Sicherheit, er schützt auch den Hund und einen selber im gegebenen Fall auch vor Anwürfen anderer Personen (wobei ja im konkreten Fall ein Vorfall (und ich möchte noch ergänzen, der so natürlich nicht passieren hätte dürfen und sollen) passiert ist, nur gehen die Aussagen dazu auseinander).
Ich erinnere mich an einen Fall hier im Forum, wo ein Hund von einer Passantin bewusst angelockt wurde, diese dann im Überschwang angesprungen wurde und hinterher eine Meldung ans OA erfolgt ist, weil der Hund einen angeblich gefahrdrohend angesprungen hätte und gefährlich wäre.
Man kann manchmal gar nicht so verkorkst denken, wie es manchmal dann hingebogen wird und man selbst steht dann ohne Beweise dumm da.
Absolut. Tierarzt bedeutet für uns ab jetzt Maulkorb, egal wer wie wo warum weshalb.
Völlig losgelöst davon, wie die Sache jetzt am Ende ausgeht. -
Wobei ich damit den Handwerkern schon krass finde, woher soll ich als Laie wissen, welche Sicherungen am besten / vorgeschrieben sind??
Alles Gute für den Anwaltstermin! ( um beimThema zu bleiben)
Der Knackpunkt ist dass die tiergefahr verschuldensunabhägig ist. Das kann man nicht direkt vergleichen. Und die Regeln zur Einstufung sind nochmal was ganz anderes als die Haftung.
Die Haftung des privaten Tierhalters ist verschuldensunabhängig. Und da es hier explizit nur um die Haftung des privaten Tierhalters geht, läuft manche Argumentation hier in ihrer Grundsätzlichkeit auch ins Leere.
Haftungsrechtliche Fragen haben aber mit der Einstufung durch das Ordnungsamt genau gar nichts zu tun. Ob der Halter sich moralisch oder rechtlich falsch verhalten hat, darüber kann man philosophieren. Das Ordnungsamt klärt aber allein die Frage, ob der Hund gebissen hat und wenn ja, ob sich daraus eine Gefährlichkeit des Hundes ergibt. Ob der Halter in Zukunkt alles richtig machen will oder in der Vergangenheit alles richtig gemacht hat, das spielt hier gar keine Rolle.
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