Züchterpreise
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Einen Hund mit erheblichen körperlichen und/oder gesundheitlichen Mängeln als explizit zuchtuntauglich zu verkaufen, ist aber etwas komplett anderes, als Welpen pauschal mit einer Zuchtverbotsklausel im Vertrag zu verkaufen.
Im Grunde wäre aber auch da eine Zuchteinschränkung gar nicht notwendig, denn das reguliert ja in der Regel der Zuchtverein über seine Regularien oder aber es ist nach Tierschutzgesetz eh ausgeschlossen.
Es züchtet halt nicht jeder im Verein nur weil er aus einem Verein einen Hund gekauft hat.
So eine Klausel würde einen dann zwar auch nicht aufhalten (wie bereits geschrieben, würde der Züchter einen Privaten Wurf ja gar nicht mitbekommen), aber von Züchterseite aus ist es ja dennoch nachvollziehbar das man das gerne schriftlich zum Schutz der Hündin festgehalten haben möchte. Immerhin ist so eine Unterschrift auch eine in Kenntnisnahme des Käufers. - Vor einem Moment
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Hallo,
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What?!? Das ist absolute Willkür und nur Abzocke.
Ich bin der Meinung, Zucht ist eine grosse Verantwortung und da ist kein Platz für Egotrips und Selbstverherrlichung. (Dass das Wunschdenken ist, bin ich mir bewegen)Sowas ist absolut unseriös. Und Corinna schreibt es ja richtig, es braucht keine Klauseln, wenn der Verband seriöse Zuchtzulassungen macht. Dann reguliert sich das über die Bestimmungen der Ankörung. Sprich: das braucht kein Draufzahlen
Jap seh ich genau so.
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Einen Hund mit erheblichen körperlichen und/oder gesundheitlichen Mängeln als explizit zuchtuntauglich zu verkaufen, ist aber etwas komplett anderes, als Welpen pauschal mit einer Zuchtverbotsklausel im Vertrag zu verkaufen.
Im Grunde wäre aber auch da eine Zuchteinschränkung gar nicht notwendig, denn das reguliert ja in der Regel der Zuchtverein über seine Regularien oder aber es ist nach Tierschutzgesetz eh ausgeschlossen.
Ich kenne es auch eher so, dass es da nicht um vertragsrechtliche Zuchteinschränkung geht, sondern eher darum vertraglich klar festzuhalten, dass der Hund nie zuchttauglich sein wird und der Käufer über diese Tatsache vor dem Kauf aufgeklärt wurde.
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Bei unserem mittlerweile mit 17 Jahren verstorbenen Malteser hatten wir so eine Klausel im Vertrag. Er kam aus einer VDH Zucht und es war nicht wegen eines gesundheitlichen Grundes, sondern ganz einfach so.
und an wildsurf : Es geht hier um Malteser, eine Rasse, bei welcher der reale Bestand zum allergrößten Teil von Vermehrern kommt.
Auch Züchter können Welpenkäufern nur vor den Kopf schauen, und ich habe tatsächlich schon etliche Male erlebt, dass Menschen sich Hunde mit Ahnentafeln zur Welpenproduktion angeschafft haben, und eben genau mit diesen Ahnentafeln (Stichwort: "Geprüfte Eltern!") ihre Würfe vermarktet haben.
Sehr beliebt bei Mode und Designrassen (Stichwort: Maltipoo z. B., oder auch Leopardlabrador).
Die Käufer solcher Hunde sind übrigens absolut davon überzeugt, ihre Hunde aus solchen Produktionsstätten wären seriöse Zucht aus dem VDH/FCI, weil die Elterntiere eben genau diese Papiere haben.
Die Tricks der Vermehrer sind mittlerweile so perfide und ausgeklügelt, und bedienen sich solcher Scheinargumentationen, die den Interessenten vorgaukeln, es würde alles überaus seriös und von offizieller Seite abgesegnet sein.
Ich habe bei einer VDH-Havaneserzüchterin zumindest auf der Website gesehen, dass sie ihre Welpen nicht an Züchter abgibt.
Siehe meine Argumentation zuvor.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie damit eigene Vereinszüchter meint, denn mit diesen steht man in den Vereinen in persönlichem Kontakt.
Ansonsten gilt für den Havaneser das Gleiche wie beim Malteser - der überwiegende Teil der Hunde stammt nicht aus den offiziellen Zuchtverbänden.
Ich hatte bei keinem meiner Hunde (alles GR aus dem VDH angehörenden Zuchtvereinen) eine solche Klausel.
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Als Grisu (Aussie) 2017 als Welpe einzog, stand im Vertrag ein Zuchtverbot. Er war aber ASCA, nicht VDH. Die Züchterin sagte zu uns, ihr wäre das an sich egal, aber das wäre so ein ASCA-Standardvertrag
. Wobei da, soweit ich mich erinnere, keine Strafzahlung drinstand, sondern bloß ein Zuchtverbot. Sie meinte, die Aufhebung müsse man ggf. beantragen. Wir hatten ja nie vor zu züchten, daher war es uns egal.
Joey (Aussie) von 2015, VDH: bei ihr im Vertrag steht eine sehr hohe Vertragsstrafe, falls sie einen Wurf außerhalb des VDH haben sollte. Habe mir gedacht, ok, das muss man bei einem Unfallwurf ja erstmal durchsetzen und habe es auch unterschrieben.
Bei den Shelties hatte ich etwas in der Richtung noch nie (alle VDH).
Zum Thema, ein älterer Hund sollte mehr als Welpenpreis kosten, weil schon "ausgebildeter": ich persönlich täte das nicht. Was ich draufzahlen würde, sind mir wichtige Gesundheitsauswertungen, aber sonst sähe ich eine Vor-Ausbildung eher als Wertminderung. Wenn es keine Ausbildung (vor allem im Sport, daneben aber auch Alltag) ist, die exakt in meinem Sinne ist, fange ich ja nicht wie beim Welpen bei Null an, sondern bei Minus-Irgendwas. -
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Die Tricks der Vermehrer sind mittlerweile so perfide und ausgeklügelt, und bedienen sich solcher Scheinargumentationen, die den Interessenten vorgaukeln, es würde alles überaus seriös und von offizieller Seite abgesegnet sein.
Müssen es denn immer die "bösen Vermehrer" sein?
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Ansonsten gilt für den Havaneser das Gleiche wie beim Malteser - der überwiegende Teil der Hunde stammt nicht aus den offiziellen Zuchtverbänden.
Ich hatte bei keinem meiner Hunde (alles GR aus dem VDH angehörenden Zuchtvereinen) eine solche Klausel.
Das ist aber bei den Golden Retrievern auch nicht anders. Lt. Welpenstatisik VDH gab es letztes Jahr 1.952 Goldies. Tasso schreibt:
ZitatMehr als 15.000 Labradore wurden im Jahr 2024 bei TASSO neu angemeldet. Im breiten Mittelfeld liegen Golden Retriever, Chihuahua, Deutscher Schäferhund und Französische Bulldogge mit Registrierungszahlen zwischen 8.800 und 8.000 Hunden nahe beieinander.
D. h. 78% Prozent aller Goldies kamen ausserhalb des VDH.
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D. h. 78% Prozent aller Goldies kamen ausserhalb des VDH.
Da muss man aber auch mit einrechnen, dass so ungefähr jeder zweite Tierschutzhund als Labrador oder Labrador-Mix bezeichnet wird.
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D. h. 78% Prozent aller Goldies kamen ausserhalb des VDH.
Da muss man aber auch mit einrechnen, dass so ungefähr jeder zweite Tierschutzhund als Labrador oder Labrador-Mix bezeichnet wird.
Labrador Retriever werden extra in der Tasso Statistik aufgeführt, genauso wie Mischlinge.
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Ja klar, aber Tasso kann nur aufführen, was die Besitzer dort angeben. Und es laufen eine Menge Leute rum, die glauben, sie hätten einen Labrador an der Leine.
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